Liebes Forum,
es gab mal Zeiten, in denen es mir finanziell richtig schlecht ging. Aus dieser Zeit stammen noch einige - überwiegend titulierte - Forderungen. Seit rund einem Jahr bin ich dabei, mit diversen Gläubigern so nach und nach Zahlungsvereinbarungen zu treffen, die auch ohne wenn und aber eingehalten werden. Einige Forderungen sind bereits vollständig getilgt, und die entwerteten Schuldtitel habe ich zurückerhalten.
Jetzt gerade ärgere ich mich mit einem Inkassounternehmen, respektive den Vertragsanwälten rum. Aber der Reihe nach:
Es geht um eine Forderung, die mit Vollstreckungsbescheid vom 20.03.2008 tituliert ist.
Am 10.11.2020 schrieb mir das Inkassounternehmen so ein übliches Schreiben der Art, Sie wissen, es besteht eine Forderung in Höhe von.... bla, bla, bla. Bitte Zahlen Sie monatliche Raten in Höhe von mindestens x Euro.
Hierauf habe ich das IU angeschrieben und um Übersendung einer aktuellen, um bereits verjährte Forderungsbestandteile (also solche, die nach dem Vollstreckungsbescheid und bis zum 31.12.2016 entstanden sind, zukommen zu lassen. Zugleich erhob ich hinsichtlich der nicht titulierten Forderungsbestandteile die Einrede der Verjährung.
Auf dieses und zwei weitere Schreiben erfolgte keine Reaktion. Erst auf meinen Anruf erhielt ich dann eine Forderungsaufstellung, die allerdings in einem nicht unerheblichen Umfang Zinsen und Auslagen enthielt, die meiner Meinung nach längst verjährt sind.
Ich machte einen letzten Versuch und forderte nochmals eine bereinigte Forderungsaufstellung an, woraufhin man mir eine Kopie des Titels zukommen ließ.
Dann habe ich in einem weiteren Schreiben dargelegt, in welcher Höhe meines Erachtens die geltend gemachte Forderung bereits verjährt und nicht mehr durchsetzbar ist. Sodass haben ich einen konkreten Zahlungsvorschlag wie folgt unterbreitet:
Zitat:1. Der Forderungsbetrag wird – unter Verzicht auf weiteren Gebühren, Auslagen und Zinsen – auf den Betrag von x Euro festgeschrieben.
2. Dieser Betrag wird, beginnend mit dem Monat Mai 2021, in monatlichen Raten á y Euro getilgt. Die Zahlungen sind jeweils zum 10. des Monats fällig.
3. Mit Zahlung der letzten Rate zum 10.07.2021 ist die Angelegenheit vollumfänglich erledigt und ich erhalte innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der letzten Rate von Ihnen den entwerteten Schuldtitel zurück.
4. Sollte ich mit einer Rate mehr als 5 Tage in Verzug geraten, wird diese Vereinbarung hinfällig und der noch offene Restbetrag wird zur sofortigen Zahlung fällig.
Sollte ich bis zum
30.04.2021
keine anderslautende Nachricht Ihrerseits erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie mir vorstehender Regelung einverstanden sind und werde die Ratenzahlungen wir vorstehend dargelegt beginnen.
Auch hierauf erfolgte keine Reaktion, sodass ich die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt habe. Nach Zahlung der letzten Rate habe ich das IU 2x aufgefordert, den entwerteten Schuldtitel zurückzusenden. Auch darauf keine Reaktion.
Und dann erhalte ich vor 1 Woche einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, beantragt von den Vertragsanwälten des IU.
Meine Fragen:
1. Ist durch die Nichtreaktion auf mein Vergleichsangebot ein verbindlicher Vergleich/Anerkenntnis zustande gekommen?
2. Wenn ja, wie wehre ich mich am effektivsten gegen die Pfändung/Vollstreckung, also wie bekomme ich den PfüB schnellstmöglich aus der Welt?
3. Wenn nein, wie wehre ich mich zumindest gegen die Vollstreckung der Forderungsanteile, die bereits verjährt sind, sowie gegen die jetzt zusätzlich durch die Vollstreckung entstandenen Kosten?
4. Wäre es schädlich, wenn ich die Restforderung zunächst - unter Vorbehalt der Rückforderung - bezahle, um das Konto wieder frei zu bekommen?
Sorry für den langen Beitrag und Danke für's lesen und für Eure hilfereichen Antworten.
Gruß,
Axel