Vollstreckungsabwertklage

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
scarface34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsabwertklage

Hallo Zusammen,

ich habe bei meinem alten Arbeitgeber noch Schulden aus einem alten Arbeitsverhältnis, da dieser meinen Führerschein vor finanziert hat. Dieser Vorschuss sollten Raten 18x200 Raten vom Lohn abgezogen werden, jedoch bin ich schon davor aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.

Der Arbeitgeber hat auch einen Titel seit 2011 gegen mich in der Hand und möchten diesen nun vollstrecken/pfänden.

Ich dachte immer das die Berechnung stimmt (2800 noch offen), da ich dort nur 4 Monate beschäftigt war.

Nun habe ich aber den Arbeitsvertrag nochmals durchgelesen und festgestellt, dass dort steht, ein Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt, welchen ich auch in Höhe von 1800 Euro werden auf die Kosten angerechnet.

Tja schuld bin ich selber weil ich nichts gemacht habe, aber die Forderungsaufstellung ist nun ja dann definitiv falsch. Ich müsste eigentlich lediglich nur noch 1000 Euro zurückzahlen bzw plus den Zinsen (sind demnach auch falsch, da auf die 2800 bezogen).

Was kann ich noch machen?

VG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Vollstreckungsabwehrklage wäre hier unbegründet!

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scarface34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburger,

was kann ich dann noch machen. Es liegt leider ein Vollstreckungstitel über die komplette Summe vor, welche aber nicht gerechtfertigt ist, da der Arbeitgeber ja schon das Geld vom Arbeitsamt kassiert hat?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Gegen den rechtskräftigen VB können Sie NICHTS mehr machen!

Sie hätten damals diesen Grund vorbringen müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Mal beim Amt nachfragen, ob der Zuschuss damals ausbezahlt wurde und wann genau. Falls nicht, fragen, ob man den nun bekommen würde bzw. ob der nun ausbezahlt werde mit Verweis auf den Titel.

Evtl. hat man Glück und das wurde verspätet ausbezahlt, so dass man hier ggf. eine Zahlung eines Dritten auf den Titel geltend machen kann.

Davon abgesehen kostet es außer Briefporto nichts, den Gläubiger mal (außergerichtlich) mit der erfolgten Zahlung zu konfrontieren, sobald man die Details kennt. Vielleicht ist er ja entsprechend fair und korrigiert die Forderungsaufstellung.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.01.2015 07:26

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