Vollstreckungsankündigung.

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb299846-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsankündigung.

Hi,
Ich bin nicht sicher ob ich richtig hier bin aber ich versuche es einfach mal.
Ich habe da vor einiger zeit Bafög bezogen obwohl ich keinen bekommen durfte. Konnte es nie zurück zahlen ha es aber auch nicht dem Amt gemeldet. Ich habe eine eidesstattliche versiherung abgegeben. Nun hab ich ja gelesen das es egal ist ob ich eine Eidesstattliche Versicherung habe oder nicht die Vollziehungsbeamtin darf trotzdem in die Wohnung oder?
Wie sieht es denn aus wenn ich unter dem Pfändungsfreibetrag bin? Schützt mich das vor der Pfändung und der mitnahme meines bissel hab und gut.( hab nur einen 27" FlachbildMonitor und nen relativ guten PC mit nen Phenom 2 X4 4gb Ram und ner Geforce 460GT)
Ich besitze keinen TV kein Radio oder sonstirgendwas. Selbst meine ausstattung ist billg ...wenn ich jetzt die Vollzieherin rein lasse...darf die mein wenig hab und gut pfänden? Oder sollte ich lieber alles weit weit weg bringen das einfah nix da ist was zu pfänden wär?
Was gibt es dort für regelungen wie stark darf ein PC sein usw... hätte gern hilfe da die Tante schon morgen vor meiner Tür stehen wird.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Tja, vollstecken darf jeder, sofern er den Titel oder ein entsprechendes Urteil dazu besitzt.

Was die Pfändung deines PCs betrifft, kommt es natürlich auf die Höhe der Forderung an und auf die Verhältnismäßigkeit.

Sind ca. 100 Euro offen und man könnte mit der Versteigerung einen Nettoerlös von 100 Euro erzielen, kann auch dieser gepfändet werden.
Dabei ist zu beachten, dass Geräte die zur Informationsbeschaffung, Nahrung für einen gewissen Zeitraum und Sachen die zur Ausübung des Berufes notwendig sind NICHT gepfändet werden dürfen. Ebenso sind Sachen Dritter nicht zur Pfändung "freigegeben" (und müssten im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage zurückgefordert werden).



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#2
 Von 
fb299846-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sagen wir es sind 2000€ die das bafög amt haben will.
der rechner ist keine 500€ wert der monitor 200€ vllt.

Der Pc ist wie mein TV ich nutze ihn zur unterhatung...nur das ich dafür keinen TV hab als ausgleich...geht halt darum ob es besser wär die kiste wegzuschaffen...sonst hab i ja nix weiter oder ob ich ihn stehen lassen sollte.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Vereitelung einer Zwangsvollstreckung ist eine Straftat, das mal am Rande.

Hier musst Du abwägen: entweder hoffen, dass der PC wegen des Versteigerungsaufwandes nicht gepfändet wird oder versuchen den in Sicherheit zu bringen und hoffen (beten), dass keine Anzeichen der Vereitelung gefunden werden.

Denn sollte es herausgefunden werden, dass Du den PC weggescxhafft hast und Du dann eine Anzeige bekommst, so kommt da ggf. NOCH eine Geldstrafe auf Dich zu, und es wird nur teurer.

Darüber hinaus: Ist es nicht fair, dass der PC wegkommt, den Du ggf. von dem Geld gekauft hast, dass Dir nicht zustand? - Finde es eigentlich "gerecht"...

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#4
 Von 
fb299846-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein den hab ich gekauft weil ich arbeiten bin und geld verdiene.
Bin ja auch zahlungswillig nur zahle ich halt schon andere dinge zurück.
und solange ich die anderen dinge nicht zurückgezahlt habe kann ich nicht das auch noch zurück zahlen. Kann ich irgendwie da noch entgegenwirken?

Das es eine straftat ist weiss ich auch nur diese beiden dinge sind das einzigste was mir geblieben sind...hab nichma nen ordentlichen kleiderschrank ;)

Nen bekannter meint das ich nur dort bei der Beamtin anrufen soll und sagen soll das ich zahlungswillig bin und so weiter nur das es halt jetzt nicht geht. Das Amt oder wer auch immer muss dies zustimmen. Da man bafög erst zurückzahlen muss wenn es zahlbar ist. Aber gilt das auch für unberechtigen Bafög bezug?

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Dann mach ein Ratenzahlungsangebot pro Monat 150 Euro oder 100 Euro.
Am besten Morgen gleich eine Anzahlung leisten um einen guten Willen zu zeigen.

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#6
 Von 
fb299846-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

lol 150 euro...ich verdiene gerade mal 900€ davon 280€ miete 75€ anderer gläubiger + nochmal 75€ anderer gläubiger. das heisst hab 500€ zum leben...ganz ehrlich wenn ich noch mehr abdrücke dann hab ich weniger wie jemand mit harz 4...
dann kann ich auch in die insolvenz gehen was ich eigentlich gehofft hab nicht zu müssen.
Alles nicht so leicht...
wenn nochjemand ne idee hat kann gerne schreiben muss jetzt erstmal arbeiten bin aber spät abend wieder zu hause...freue mich auf jeden tipp.

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#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das Problem ist, dass ein Vollstreckungsbeamte maximal 12 Raten ausmachen darf, das wären knapp 150 Euro im Monat.

500 Euro zum Leben? Das ist mehr als genug. Manch anderer muss mit Hartz IV und noch weniger auskommen. Da heißt es für Dich: Augen zu und durch!

Mit 350 Euro kann man locker überleben, halt mal ein Jahr weniger Spiele kaufen/zocken/downloaden ;)

Davon mal abgesehen, mittels Insolvenz lassen sich zwar viele Schulden "tilgen" aber nich solche die aus oder durch Straftaten verursacht wurden.

Die Alternative: PC kann gepfändet werden, dann haste zumindest schonmal 150-200 Euro (im günstigsten Falle) abbezahlt.

Wie ich es oben erwähnt habe: Du hast Dir die Suppe eingebrockt, dann löffel sie auch (alleine) aus.

Das es Dir egal ist geht schon aus folgendem Satz hervor
Konnte es nie zurück zahlen ha es aber auch nicht dem Amt gemeldet. Ich habe eine eidesstattliche versiherung

Also...rechne mit den Konsequenzen....



-- Editiert am 30.05.2011 13:05

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120091 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
das heisst hab 500€ zum leben...ganz ehrlich wenn ich noch mehr abdrücke dann hab ich weniger wie jemand mit harz 4...

Dir ist schon klar, das die mit der Hälfte auskommen müssen?

Einfach mal etwas einschränken, dann ist das auch schnell erledigt...



Im übrigen kann man eine Austauschpfändung machen - dann gibt es eine 100 EUR PC/Monitor Kombi.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Einfach ehrlich sein und die Umstände schildern.
Die Leute vom Hauptzollamt, die hier Bafög eintreiben wollen, lassen bei solch knapper Kasse oft mit sich reden und schieben das Ganze noch ein wenig.
Wenn du dich zahlungswillig zeigst, aber alles offen legst, hast du eine gewisse Chance, dass dir noch etwas Luft gegeben wird, bis sie erneut anklopfen.

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#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wenn ich nun fies wäre, würde ich fragen, warum hat er sich bis jetzt noch nicht wieder gemeldet?

Hat er a.) die Vollstreckung versucht zu vereiteln oder ab b.) hat man ihm dne PC gepfändet *g*

Wir sind gespannt auf das Resultat!

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#11
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Den PC einfach verschwinden zu lassen und dann entsprechende Märchen zu erzählen, kann eine Menge Ärger geben. Diese Handlungsweise ist also definitiv nicht zu empfehlen.

Du hättest dem Amt natürlich vorab melden sollen, dass bei dir grad nichts zu holen ist, und natürlich kriegst du Probleme, wenn du zu Unrecht BaFöG beziehst und erwischt wirst. Das ist doch ganz klar, dass sowas Riesenärger gibt.

Jetzt ist es nur so, dass bei einer Deliktsforderung der normale Selbstbehalt nicht gilt, sondern erheblich drunter liegt. Das ist wichtig zu wissen. Biete also wenigstens kleine Raten an und gleich mal eine Anzahlung (muss ja nicht so hoch sein) und versuch, weiteren Ärger zu vermeiden.

Falls eine Austauschpfändung erfolgt, wird der PC, den du dann kriegst, schon auch soweit einigermaßen brauchbar sein, also kein Stress.

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-- Editiert am 01.06.2011 01:48

-- Editiert am 01.06.2011 01:48

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Morgensause:
Das sagten wir bereits alles schon mal :-) Guten Morgen :P

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#13
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ach, dein langweiliges Gefauche und deine angriffslustigen Antworten mal wieder...

-- Editiert am 02.06.2011 18:22

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#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich bin völlig neutral :-) und wollte nur drauf hinweisen, dass hier wohl ein Echo sein muss, das ales wiederholt.

...und was heißt hier wieder? ^^

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#17
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ich persönlich dachte lediglich, es könne hilfreich sein, gewisse Sachen auf eine weniger unfreundliche Weise nochmals zu erklären. Aber das kannst du einschätzen, wie du magst. Bleibt dir völlig unbenommen.

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