Vollstreckungsbeischeid / Arztrechnung

18. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
deutzmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Vollstreckungsbeischeid / Arztrechnung

Hallo lieber User,

ich bin selbständig und privat versichert,
ich habe eine Arztrechnung bekommen die ich zwar jetzt bezahlen kann, aber die entstandenen Kosten durch die Anwälte und Inkassobüro, leider nicht, zumindest nicht im Moment.

Deswegen suche ich Hilfe
und Frage hier nach, ob tatsächlich die Aufstellung und Kosten dieses Mahnbescheid/bzw. Vollstreckungsbescheid, so in Ordnung sind

I. Hauptforderung : Ärztliche Leistung gem. Rechnung 1.862,23 EUR

II. Kosten Wie Nebenstehend : 297,71 EUR

Gerichtskosten : 36,50 EUR
Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten :
Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 133,00 EUR
GEbühr (Nr. 3308 VV RVG) 66,50 EUR
Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 20,00 EUR
19,00% MWSt (Nr. 7008 VV RVG) 41,71 EUR

III. Nebenforderungen :

1. Mahnkosten 5,00 EUR
2. Bankrücklastkosten 3,35 EUR
3. Inkassokosten 207,06 EUR

IV. Zinsen :
vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen
ca. 10 Monate 82,74 EUR

1,59 EUR weitere Zinsen

Gesamt 2.459,68 EUR

Das sind ca. 600,00 EUR die nach neun Monaten enstanden sind.
Muss ich das wirklich alles bezahlen?

Die Inkassokosten von 207,06 EUR, ist das wirklich zu zahlen? Was haben die denn bloß getan ausser ein Brief zu den Anwälten...

Ich bin echt einwenig skeptisch.

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

von den verzinzlichen Gebühren her handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid. Hiergegen wäre der Teileinspruch wegen zum Beispiel Inkassokosten innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.

Wann wurde der Vollstreckungsbescheid denn zugestellt? Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist alles zu spät.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deutzmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi bummelbiene99,

ich habe gestern ein Bescheid über Erlass der Inkasso Kosten bekommen. Es waren gerade mal drei Tage vergangen.

Ich bin genau so vor gegangen wie Du es mir geschrieben hast.

Einspruch eingelegt, begründet und schon wurde das Fallen gelassen.

Danke für Dein Tipp.-


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eine Klage expl wg den zusätzlichen Gebühren des ext Inkassoladens wäre - aus Sicht des Forderungsinhabers - aussichtslos gewesen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#4
 Von 
deutzmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

hi hellion,

du hast mich jetzt einwenig irritiert.
ist das denn nun korrekt entschieden worden oder zu unrecht?

Bei den ganzen Gerichten und Inkasso, Kanzlei... weiss man nie, hinterher kommt doch noch eine Inkasso Rechnung oder so...
Danke.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Korrekt !

Da kommt nichts mehr

lg



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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