Vollstreckungsbescheid + Schufa

27. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
LetsGo777
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid + Schufa

Guten Tag,

wahrscheinlich wurde diese Frage schon etliche male beantwortet, aber ich hab im Internet keine 100 % Antwort auf meine Frage bekommen.

Ich hab 3 Einträge in der Schufa durch 2-3 Jahre, wo ich mich um keine Rechnungen kümmern wollte -> richtig im Sumpf steckte.

Nun geht's mir finanziell gut und alle meine Schulden sind ausgeglichen. Als Resultat sind 3 Einträge in der Schufa geblieben.

Zu allen 3 Einträgen liegt ein Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht vor. Wenn ich mit der Erledigungsbescheinigung nun die Löschung beim Amtsgericht fordere, kann ich damit auch vorzeitig meinen Schufaeintrag löschen lassen? Eine Seiten sagen ja, andere nein.

Vielen Dank für die Antwort.

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das wichtigste ist zuerst einmal, das aus dem Schuldnerregister rauszubekommen und dir den Original-Titel aushändigen zu lassen. Sobald das geschafft ist, an die Schufa wenden, mit der Löschung aus dem Schuldnerregister argumentieren.
Normalerweise war aber der Eintrag aufgrund der Vollstreckungsbescheide berechtigt und daher wird das normalerweise auch nicht so ohne weiteres aus der Schufa gelöscht, sondern erst 3 Jahre nach Erledigung spurlos beseitigt. Es ist aber generell ok, die Schufa deswegen anzuschreiben, damit sie die Erledigung rückwirkend (also zum Zeitpunkt der Bezahlung des Ganzen) einträgt und du nicht in 5 Jahren gesagt bekommst "Ab jetzt 3 Jahre warten".

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