Vollstreckungsbescheid - Amtsgericht

26. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
wimpel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid - Amtsgericht

Auf dem Postweg zum Gerichtsvollzieher ist leider mein Vollstreckungsbescheid gegen meinen Schuldner verlorengegangen. Die Frage ist nun: kann ich beim Amtsgericht eine weiteres "Original" beantragen? Ich habe leider nur noch eine Kopie dieses Titels.

Besten Dank für Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Aktenzeichen genügt

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo wimpel,

das Aktenzeichen allein reicht dem Gericht sicher nicht! Bei dem Amtsgericht, das dir den Titel erteilt hat, kannst du eine sog. zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Hierzu musst du glaubhaft darlegen, dass du nicht mehr im Besitz des Titels bist und auch nicht weißt, wo er sich befindet. Ggf. kannst du auch das Schreiben des Gerichtsvollziehers beilegen.
Am einfachsten machst du deine Angaben glaubhaft, indem du sie an Eides statt versicherst. Dann teilst du am besten noch mit, ob und ggf. wann in welcher Höhe bereits etwas vom Schuldner bezahlt wurde. Ist aber nicht unbedingt bei jedem Gericht zwingend.
Seit 01.07.04 kostet diese zweite vollstreckbare Ausfertigung auch eine Gebühr von 15,00 EUR, also gleich auf den Antrag aufstempeln lassen.

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