Vollstreckungsbescheid - Anwalt ohne Auftrag

8. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kephas03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid - Anwalt ohne Auftrag

Hallo,
folgendes fiktives Beispiel:
Falls jemand aus einem Verein (e.V.) austritt und noch drei Beitragsjahre zu zahlen hat und nach dem Austritt ein Mahnbescheid bekommt. Dieser Mahnbescheid könnte stehen, dass er von dem Verein kommt, vetreten durch den ersten Vorsitzenden und bevollmächtigt von einem Anwalt, der auch noch Vorstandsmitglied des Vereins ist.
Auf Nachfrage bei dem ersten Vorsitzenden streitet dieser ab, den Anwalt (und Vorstandskollegen) mit der Einleitung des Mahnverfahrens betraut zu haben. Der Vorsitzende schlägt dem Schuldner vielmehr Ratenzahlung vor, was dieser auch tut. Der Schulder anwortet dem AH im Mahnverfahren daher nicht.
Drei Wochen später könnte ein Vollstreckungsbescheid kommen.
Was könnte der Schulder tun? Könnte er beim AG Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, weil der Anwalt keine Vollmacht hat (Schulder kann dies durch E-Mail des Vorsitzenden beweisen)?
Muss der Schuldner unverzüglich zahlen?
Danke für Eure Antworten!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Auf Nachfrage bei dem ersten Vorsitzenden streitet dieser ab, den Anwalt (und Vorstandskollegen) mit der Einleitung des Mahnverfahrens betraut zu haben. Der Vorsitzende schlägt dem Schuldner vielmehr Ratenzahlung vor, was dieser auch tut.

das hast du schritlich ?
Warst Du mit der Ratenzahlung im Verzug ?
Ein Vollstreckungsbescheid ist noch nicht gekommen ?

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
Kephas03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, der Vollstreckungsbescheid ist gekommen.
Nach dem Mahnbescheid wurde der Vorsitzende kontaktiert. dann hat er bestritten, von dem Vorgang Bescheid zu wissen und mir statt dessen eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Ich habe dann auf den Mahnbescheid nicht geantwortet und schon 1/3 der ausstehenden Beträge gezahlt. Und nun kommt der Vollstreckungsbescheid.

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe dann auf den Mahnbescheid nicht geantwortet und schon 1/3 der ausstehenden Beträge gezahlt. Und nun kommt der Vollstreckungsbescheid.


Ja, logisch: Ich würde beim Vollstreckungsbescheid mindestens zu 1/3 Einspruch einlegen.

quote:
von dem Vorgang Bescheid zu wissen und mir statt dessen eine Ratenzahlung vorgeschlagen.


Mündlich oder schriftlich vorgeschlagen?


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#4
 Von 
Kephas03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wurde mir per E-Mail mitgeteilt.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
Der Schuldner anwortet dem AG im Mahnverfahren daher nicht.
Ein Fehler - das hätte erfolgen müssen auch mit Hinweis auf fehlende Vollmacht des RA.

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119366 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Der Schulder anwortet dem AH im Mahnverfahren daher nicht.

Wer ist eigentlich dieser AH? Und was genau hat der mit dem Mahnverfahren zu tun?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kephas03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, nicht AH sondern AG (Amtsgericht).

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Die Ratenzahlungsanfrage erfolgte nach dem MB
Ist die Forderung unstrittig würde ich die komplette Summe abzüglich der bereits getätigten Zahlung zweckgebunden überweisen - den RA über die zweckgebundene Zahlung in Kenntnis setzen - und gleichzeitig Komplett Einspruch gegenüber dem VB

-- Editiert am 08.06.2011 22:03

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Ist die Forderung unstrittig würde ich die komplette Summe abzüglich der bereits getätigten Zahlung zweckgebunden überweisen - den RA über die zweckgebundene Zahlung in Kenntnis setzen - und gleichzeitig Komplett Einspruch gegenüber dem VB


Womit du gleich wieder zusätzliche Gerichtsgebühren produzierst, weil der Einspruch automatisch an das Streitgericht abgegeben wird...

Besser ist wohl, umgehende Herausgabe des Vollstreckungstitels zu erreichen.

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Nein, eine Abgabe erfolgt erst nach Einzahlung der Gerichtskosten.




Das Pikowitzchen, zur Zeit Lingvisti hat wie immer keine Ahnung.

3) Wird Einspruch eingelegt, [color=red]so gibt das Gericht[/color], das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, [color=red]den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab,[/color] das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses.

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#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Fristgerechter Einspruch beim zuständigen Gericht mit Nachweis der vollständigen getätigten Zahlung!!! Sonst kommen die an einen Titel, und das wäre doch wohl echt weniger cool!!!


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