Hallo,
folgendes fiktives Beispiel:
Falls jemand aus einem Verein (e.V.) austritt und noch drei Beitragsjahre zu zahlen hat und nach dem Austritt ein Mahnbescheid
bekommt. Dieser Mahnbescheid könnte stehen, dass er von dem Verein kommt, vetreten durch den ersten Vorsitzenden und bevollmächtigt von einem Anwalt, der auch noch Vorstandsmitglied des Vereins ist.
Auf Nachfrage bei dem ersten Vorsitzenden streitet dieser ab, den Anwalt (und Vorstandskollegen) mit der Einleitung des Mahnverfahrens betraut zu haben. Der Vorsitzende schlägt dem Schuldner vielmehr Ratenzahlung vor, was dieser auch tut. Der Schulder anwortet dem AH im Mahnverfahren daher nicht.
Drei Wochen später könnte ein Vollstreckungsbescheid kommen.
Was könnte der Schulder tun? Könnte er beim AG Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, weil der Anwalt keine Vollmacht hat (Schulder kann dies durch E-Mail des Vorsitzenden beweisen)?
Muss der Schuldner unverzüglich zahlen?
Danke für Eure Antworten!!
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Vollstreckungsbescheid - Anwalt ohne Auftrag
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
quote:
Auf Nachfrage bei dem ersten Vorsitzenden streitet dieser ab, den Anwalt (und Vorstandskollegen) mit der Einleitung des Mahnverfahrens betraut zu haben. Der Vorsitzende schlägt dem Schuldner vielmehr Ratenzahlung vor, was dieser auch tut.
das hast du schritlich ?
Warst Du mit der Ratenzahlung im Verzug ?
Ein Vollstreckungsbescheid ist noch nicht gekommen ?
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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"
Doch, der Vollstreckungsbescheid ist gekommen.
Nach dem Mahnbescheid wurde der Vorsitzende kontaktiert. dann hat er bestritten, von dem Vorgang Bescheid zu wissen und mir statt dessen eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Ich habe dann auf den Mahnbescheid nicht geantwortet und schon 1/3 der ausstehenden Beträge gezahlt. Und nun kommt der Vollstreckungsbescheid.
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quote:
Ich habe dann auf den Mahnbescheid nicht geantwortet und schon 1/3 der ausstehenden Beträge gezahlt. Und nun kommt der Vollstreckungsbescheid.
Ja, logisch: Ich würde beim Vollstreckungsbescheid mindestens zu 1/3 Einspruch einlegen.
quote:
von dem Vorgang Bescheid zu wissen und mir statt dessen eine Ratenzahlung vorgeschlagen.
Mündlich oder schriftlich vorgeschlagen?
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Das wurde mir per E-Mail mitgeteilt.
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quote:Ein Fehler - das hätte erfolgen müssen auch mit Hinweis auf fehlende Vollmacht des RA.
Der Schuldner anwortet dem AG im Mahnverfahren daher nicht.
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" Gruss aus Offenbach"
quote:
Der Schulder anwortet dem AH im Mahnverfahren daher nicht.
Wer ist eigentlich dieser AH? Und was genau hat der mit dem Mahnverfahren zu tun?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Sorry, nicht AH sondern AG (Amtsgericht).
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Die Ratenzahlungsanfrage erfolgte nach dem MB
Ist die Forderung unstrittig würde ich die komplette Summe abzüglich der bereits getätigten Zahlung zweckgebunden überweisen - den RA über die zweckgebundene Zahlung in Kenntnis setzen - und gleichzeitig Komplett Einspruch gegenüber dem VB
-- Editiert am 08.06.2011 22:03
quote:
Ist die Forderung unstrittig würde ich die komplette Summe abzüglich der bereits getätigten Zahlung zweckgebunden überweisen - den RA über die zweckgebundene Zahlung in Kenntnis setzen - und gleichzeitig Komplett Einspruch gegenüber dem VB
Womit du gleich wieder zusätzliche Gerichtsgebühren produzierst, weil der Einspruch automatisch an das Streitgericht abgegeben wird...
Besser ist wohl, umgehende Herausgabe des Vollstreckungstitels zu erreichen.
quote:
Nein, eine Abgabe erfolgt erst nach Einzahlung der Gerichtskosten.
Das Pikowitzchen, zur Zeit Lingvisti hat wie immer keine Ahnung.
3) Wird Einspruch eingelegt, [color=red]so gibt das Gericht[/color], das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, [color=red]den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab,[/color] das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses.
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Fristgerechter Einspruch beim zuständigen Gericht mit Nachweis der vollständigen getätigten Zahlung!!! Sonst kommen die an einen Titel, und das wäre doch wohl echt weniger cool!!!
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