Hallo!
Habe 2 Kunden die nicht zahlen wollen.Habe schon gerichtl. Mahnbescheides geschickt, worauf ich heute die Vollstreckungsbescheide bekam.Nun meine Fragen, da ich mit solchen Dingen bis jetzt nichts zu tun hatte.
1. Wie geht es jetzt weiter, muß ich einen Gerichtsvollzieher stellen oder macht das das Gericht selber.
2. Wenn ich selber einen stelle, muß ich den suchen in dem ort wo der Kunde wohnt oder geht hier vom Gericht aus?
habe irgendwie keinen so richtigen Durchblick! Bitte um Hilfe !
Danke
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Vollstreckungsbescheid - Muss ich einen Gerichtsvollzieher stellen oder macht das das Gericht?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Also den Gerichtsvollzieher müssen Sie selber beauftragen.
Entweder Sie schicken den Vollstreckungsbescheid direkt an den Gerichtsvollzieher oder an das zuständige Amtsgericht für den Antragsgegnerwohnsitz.
Dort an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.
www.justizadressen.nrw.de
Dort finden Sie das entsprechende Gericht!
MFG
Blacky
Hallo Blacky,
die Seite kannte ich noch nicht. Werde ich mir merken. Ich hab bisher immer gerichte.org benutzt. Ist auch eine schöne Sache.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
an die gerichtsvollzieherverteilerstelle des amtsgerichts senden wo der schuldner wohnt. einen guten vordruck für einen zwangsvollstreckungsauftrag finden sie unter
www.gv-stamm.de -> vollstreckung-> zwv (das zuständige gericht müssen sie ändern)
@mahnman:
Dann hab ich hier nochwas ganz feines:
http://www.bmj.bund.de/enid/1fd65f20204e6ef6eaa02ac1a5314d9a,0/Service/Gerichte___Staatsanwaltschaften_by.html
MFG
Blacky
Eine Adressliste.
Auch schön. Wobei gerichte.org mir die Anschrift auch auswirft. Ich werde mir das pdf wohl trotzdem mal auf meiner HD deponieren.
<img src=http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/schilder/merci.gif></img>
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
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