Vollstreckungsbescheid Rainer Haas

24. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid Rainer Haas

Hallo,

ich hätte eine Frage:
ich habe einen Vollstreckungsbescheid von der Kanzlei Haas erhalten (ich weiß, ich hätte, dem MB widersprechen sollen, es ist aber nicht passiert, weil zuerst ich dann die ganze Familie krank waren und ich einfach nicht mehr dran gedacht habe. Blöd, aber hilft jetzt nicht.).

Kosten wie folgt:
Hauptforderung € 121,62
Gerichtskosten € 32,-
RA-Kosten:
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) € 45,-
- Gebühr (Nr. 3308 VV RVG) € 22,50
- Auslagen € 13,50

Nebenforderungen:
Auskünfte € 1,40
Inkassokosten (Infoscore) € 70,20

und Zinsen € 0,60.

Hauptforderung ist begründet, und ich zahle natürlich auch, aber ich wollte wissen, ob die Kosten alle so in Ordnung sind und ob ich noch Widerspruch einlegen soll? Falls ja, muss ich das vollumfänglich machen oder einen Teilwiderspruch? Muss ich mit einer Klage rechnen, wenn ich Widerspruch einlege, die unstrittige Summe bezahle und dann noch irgendwelche Kosten (Inkassokosten oder Anwalt, ich weiß nur, dass die nicht doppeln dürfen, aber wie es sich genau verhält, weiß ich eben nicht.) offen sind?

Bei dem VB lag kein Formular zum Widerspruch bei, nur dem MB, kann ich das verwenden?

Vielen Dank!

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
aber ich wollte wissen, ob die Kosten alle so in Ordnung sind


Nein, denn:

Zitat (von marialamm):
Inkassokosten oder Anwalt, ich weiß nur, dass die nicht doppeln dürfen


Zitat (von marialamm):
Muss ich mit einer Klage rechnen, wenn ich Widerspruch einlege


Ja.

Zitat (von marialamm):
Falls ja, muss ich das vollumfänglich machen oder einen Teilwiderspruch?


Wenn die HF berechtigt ist, Teilwiderspruch. Kann auch formlos geschehen.

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#2
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Würden die wirklich wegen € 70,- oder so klagen? Wenn diese Kosten doch nicht mal zulässig sind?

Auf eine Gerichtsverhandlung habe ich definitiv keine Lust, wer weiß, ob ich zum Schluss nicht viel mehr bezahlen muss? Mir ging es jetzt wirklich darum, ob die weitergehen, wenn ich Teilwiderspruch einlege. zur Not muss ich in den sauren Apfel beißen und alles bezahlen.

-- Editiert von marialamm am 24.10.2018 10:54

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Sind die 14 Tage seit Zustellung des VB schon vergangen? Wenn nicht, kannst du noch Einspruch einlegen.

Zitat:
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) € 45,-
- Gebühr (Nr. 3308 VV RVG) € 22,50
- Auslagen € 13,50

So nicht erlaubt. Diese "kleine Kostendopplung" ist unzulässig. Inkassos steht ausschließlich eine Pauschale von 25€ zu. Mehr gibt es nicht. Dass das Inkasso die Hilfe eines Anwalts brauchte ist vollkommener Unsinn. Insofern Teilwiderspruch gegen 56€. Also so dass da nur 25€ übrig bleiben.

Zitat:
Auskünfte € 1,40

Widerspruch. Das ist reines Privatvergnügen des Gläubigers/ Inkassos

Zitat:
Inkassokosten (Infoscore) € 70,20

Nach Meinung der Verbraucherzentralen und des AK Inkassowatch in der Höhe nicht zulässig. Daher auch hier Teilwiderspruch. Ich persönlich würde hier nur 18€ akzeptieren. Das ist ein sogenanntes "Schreiben einfacher Art" und entspricht der Meinung des AK Inkassowatch. Manche akzeptieren etwas mehr. Pessimistisch würde man eine sogenannte "0,8 Gebühr" akzeptieren und liegt damit auf der Ebene der Empfehlung der Verbraucherzentrale.

Zitat:
Bei dem VB lag kein Formular zum Widerspruch bei, nur dem MB, kann ich das verwenden?

Ich würde einen formlosen Brief aufsetzen, dass du Einspruch einlegst und zwar gemäß dem beiliegenden Widerspruchsformular. Und das dann ausfüllen.

Der AK Inkassowatch hat gute Erfahrungen gemacht. Haas und Infoscore ist es bisher unmöglich gewesen, vor Gericht zu begründen, warum sie diese Gebühren verdient haben. Dass die Kostendopplung beispielsweise sowieso Unsinn ist, das bestreiten die nicht mal. Mehr noch: Die haben auch in keinem der bisherigen Fälle jemals probiert, sinnvoll etwas zu begründen. Selbst wenn es dann also zu einem Gerichtsverfahren kommt, hat man meiner Meinung nach sehr gute Karten.

Wenn ich Kontakt zum AK Inkassowatch herstellen soll, sag mir per PM Bescheid.

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#4
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo mepeisen,

vielen Dank auch dir!

Ja, so in etwa hatte ich das alles auch verstanden. Ich bin nur nicht erpicht auf eine Verhandlung, schon der ganze Aufwand und einen RA werd ich ja auch brauchen. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die klagen? ich weiß, das kann keiner genau sagen, aber abschätzen vielleicht?

Nein, Frist ist noch nicht verstrichen, aber heute sollte ich dann doch langsam.... :augenroll:

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#5
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

ich kann theoretisch bis zum letzten Tag der Frist Widerspruch einlegen, muss das dann aber zum
Gericht faxen, oder? per Post kommt es ja nicht mehr an.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die klagen?

Kann ich dir echt im Moment nicht sagen. Die haben sich wie gesagt einige Male vor Gericht die Finger verbrannt. Sie scheinen aber dennoch immer wieder auf die Herdplatte packen zu wollen. Scheinbar wehren sich die Leute nicht oft genug oder nicht richtig.

Zitat:
ich kann theoretisch bis zum letzten Tag der Frist Widerspruch einlegen, muss das dann aber zum
Gericht faxen, oder?

Ja, aber die Entscheidung solltest du möglichst jetzt/heute treffen und dann auch durchziehen und heute per Fax schicken. Jeder Tag mehr verstärkt entweder deine Unsicherheit oder birgt die Gefahr, dass man es verschwitzt.

Zitat:
und einen RA werd ich ja auch brauchen.

Einen Zwang dafür gibt es nicht. Bei der Thematik ist es insgesamt schon relativ gut, ja. Weil die Materie auch für Laien nicht so schnell zu verstehen ist. Ich kann halt nur darauf verweisen, dass die Anwälte des AK Inkassowatch bisher gerade auch gegen Infoscore und RA Haas eine 100%iger Erfolgsquote haben. Das ist zwar nicht schwer, wenn das Inkasso und der Anwalt sich nicht wehren, aber es ist halt auch bezeichnend.

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#7
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank nochmal - aber den Rest bezahle ich am besten gleich, oder? Dann geht es um € 100,-...bin wirklich unsicher. Ich überleg noch kurz und hör dann auf meinen Bauch, der liegt meist richtig. zur Not dürfte ich mich an dich bzgl. Inkassowatch wenden, falls es zur klage kommt?

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#8
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

So, ich hab grade das Fax versendet, formloses Schreiben + das Formular. Ich zieh das jetzt einfach durch.
Frage trotzdem nochmal: gleich die verbleibende Summe an den RA überweisen, oder? und auch mit "zweckgebunden" etc.?

Vielen Dank!

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#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Frage trotzdem nochmal: gleich die verbleibende Summe an den RA überweisen, oder? und auch mit "zweckgebunden" etc.?


Ja, kannst Du so machen. Die unstrittigen Beträge überweisen mit zweckgebundenen Verwendungszweck.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Stimme Hausfrau zu, und Ja, sofort überweisen. Ansonsten kommst du ja vom Regen in die Traufe...

Zitat:
bin wirklich unsicher

Das ist auch gut so. Überlege es dir, wäge ab mit den Infos, die du bekommen hast. Niemand gibt dir hier eine Garantie. Können und dürfen wir nicht. Kann nur schreiben, was ich geschrieben habe. Ob man das für plausibel hält und auch den bisherigen Erfahrungen des AK vertraut oder einem das zu heikel ist, das macht im Endeffekt jeder mit sich aus.

Zur Gewichtung: Die Kostendopplung ist eindeutig eigentlich nicht erlaubt (also die Anwaltsgebühren jenseits der 25€). Bei den zu hohen Inkassogebühren ist es kein Selbstläufer, sich dagegen zu wehren, aber die Chance, damit auch argumentativ zu gewinnen, ist extrem hoch.

Ob sich Infoscore/Haas mittlerweile Argumente zurechtgelegt haben, die sie dann ausgerechnet gegen dich auspacken und damit gewinnen, das weiß hier niemand.

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#11
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die tolle Hilfestellung!
Ich überweise heute Abend noch und morgen geht der Widerspruch auch postalisch raus.

Einen schönen Abend allen!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

ach ja, soll ich Haas schreiben und erklären, dass ich nicht mehr bezahle? Falls ja, wie begründe ich das?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Du musst den Anwälten das nicht schreiben. Ich würde auch erst mal gar nichts schreiben und abwarten, wie es weitergeht bzw. ob sie eine Klagebegründung vorlegen.

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#14
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

okay, vielen Dank!

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#15
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

so, heute habe ich post vom Gericht bekommen und ehrlich gesagt kenne ich mich nun nicht mehr aus:
Das erste Schreiben (beide vom 19.11.2018) ist der Beschluss vom 19.11.2018:
Der Streitwert wird auf 121.62 festgelegt (das, was halt noch übrig war und ich nicht zahlen will) und dann die Rechtsbehelfsbelehrung.

Das zweite Schreiben ist eine beglaubigte Abschrift eines Schreibens von Haas ans Gericht, darin steht, dass in der betreffenden Sache die Klage gegen die beklagte Partei zurückgenommen wird, dass er VB seine Wirksamkeit verloren hat und Hass diesen dem Schreiben beifügt. Gerichtskosten übernimmt Haas etc. etc.

Was heißt das nun für mich? Ist die Sache erledigt? Warum legt die Richterin dann den Streitwert fest?
Bitte um Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Ist die Sache erledigt?

Ja.

Zitat:
Warum legt die Richterin dann den Streitwert fest?

Weil er voller Elan zur Arbeit ging, und genau deinen Fall auf dem Tisch hatte. Und weil dann erst am späten Nachmittag, als der erste Brief schon unterwegs war, deren Schreiben ankam. Was weis ich.

Im Endeffekt so, wie wir das beim AK Inkassowatch schon sehr oft beobachtet haben. Zwingt man diese Pappenheimer in Gerichtsprozesse geben sie auf, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, ihre Kostenforderung zu begründen.

Signatur:

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#17
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen Dank! ich weiß zwar nicht, warum man mir dann überhaupt dieses schreiben mit dem Streitwert schickt, aber gut. Ich lass das dann auf sich beruhen.

Vielen lieben Dank nochmal für die Hilfe, das war echt toll!

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