Hallo,
ich habe einen Antrag auf Mahnbescheid
beim Amtsgericht gegen eine Person gestellt. Bis 23. hat diese Person Zeit das Geld zu überweisen. Sollte kein Geld eingegangen sein kann ich einen Vollstreckungsbescheid ausfüllen. Nun meine Frage.
Sollte man für diesen Vollstreckungsbescheid einen Anwalt nehmen oder kann man das auch selbst machen ?
Noch eine andere Frage. Wie sieht es aus, wenn die Person noch rechtzeitig Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Wie geht es dann weiter ?
Vollstreckungsbescheid - Sollte man für diesen Vollstreckungsbescheid einen Anwalt nehmen?
17. Januar 2007
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Frage vom 17. Januar 2007 | 18:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 14x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid - Sollte man für diesen Vollstreckungsbescheid einen Anwalt nehmen?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2007 | 17:25
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Im maschinellen Verfahren ist der VB-Antrag mit ein paar Kreuzen erledigt. (Datum eintragen, eintragen, ob Zahlungen geleistet wurden und wann, angeben ob der VB vom Gericht zugestellt werden soll, und unterschreiben).
Sollte der Antragsgegner Widerspruch einlegen, wird der Antragsteller diesebezüglich eine Nachricht erhalten.
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#2
Antwort vom 18. Januar 2007 | 22:53
Von
Status: Lehrling (1415 Beiträge, 452x hilfreich)
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