Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungstitel Unterschied ?

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungstitel Unterschied ?

Guten Morgen
da ich mich aktuell im Vorferfahren der P-Insolvenz befinde und gestern einen
Vollstreckungsbescheid bekommen habe wollte ich gerne wissen ob dann noch per Post ein Vollstreckungstitel oder nicht ?

Oder ist der Vollstreckungsbescheid der Vollstreckungstitel?

Und ist jetzt schon eine Kontopfändung möglich oder erst nach der 2 Wochenfrist?

Danke im voraus

-- Editiert von supersweet123 am 26.04.2020 09:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2398 Beiträge, 713x hilfreich)

Der VB ist der Titel. Ein PfüB zu beantragen ist jetzt sofort möglich, aber extrem unwahrscheinlich. Nicht verrückt machen lassen!

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hintergrund: Es gibt mehrere Varianten eines Titels.

Das können (vollstreckbare) Gerichtsurteile sein, Schuldanerkenntnisse vor einem Notar und noch einige andere exotische Dinge. Der Vollstreckungsbescheid ist lediglich die Variante aus einem gerichtlichen Mahnverfahren heraus.

Schicke es ggf. zur Kenntnis an den Insolvenzverwalter bzw. deine Schuldnerberatung (je nachdem wie weit du bist) und fertig. Man muss eigentlich nur aufpassen, dass das sachlich korrekt ist, ansonsten ist es so, wie es ist.

-- Editiert von mepeisen am 26.04.2020 19:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön an alle, ich habe per E-Mail das Schreiben an meinen Anwalt weiter geleitet.

Wird normal zu erst der GV beauftragt oder eine Kontopfändung ?

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2398 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn der Gläubiger deine BV hat kann er sofort einen PfüB beantragen. Du hast aber ein P-Konto. Also abwarten und Tee trinken. Ich glaube nicht, dass die jetzt noch was machen.

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