Vollstreckungsbescheid Widerspruch... Vorladung vor Gericht nicht zustellbar?!?

18. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Herbert Neuber
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid Widerspruch... Vorladung vor Gericht nicht zustellbar?!?

Hallo!

Ich hab hier jetzt was komisches:
Ich habe einem Kunden einen ger. Mahnbescheid zukommen lassen. Darauf hat er nicht geantwortet. Dann hat er einen Vollstreckungsbescheid erhalten.
Darauf hat er Widerspruch eingelegt. Vor einem Amtsgericht sollte dann eine Anhörung stattfinden (kein schriftl. Verfahren... halt mal wieder Kinotag). Nun war es aber so, daß dem Schulder diese Vorladung nicht zugestellt werden konnte.

Dieser Stand ist nun schon über 1/2 Jahr her (bin nicht mehr bei diesem Anwalt und hab die Akten erst seit kurzem). Was soll / kann ich nun machen?

Ist der VB damit nun doch wirksam?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wirksam sollte er noch sein. Er muss innerhalb von 6 Monaten beantragt werden.

Aus welchen Gründen sit die Ladung nicht zustellbar? Ist der Schuldner verzogen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herbert Neuber
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Schuldner war verzogen.

Was meinst Du mit 6 Monaten gültig. Ich muss also 6 Monate nach Zustellung des VB aktiv werden oder wie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Herbert Neuber
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe hier noch zwei weitere VBs vom Anwalt erhalten.

Beiden wurde nicht widersprochen, jedoch sind die auch von 03/2004 sowie 07/2003

Was kann man da machen?

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sorry. Ich neige dazu, mich unverständlich auszudrücken.
Der VB muss innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheides beantragt werden.

Über den verzogenen Schuldner sollte eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt gestellt werden. Danach die Ladung an die neue Adresse schicken. Kann allerdings sein, dass dann ein anderes Gericht zuständig ist.

Die Vollstreckungsbescheide die Du vom Anwalt erhalten hast, sind 30 Jahre gültig. also am besten mal beim für die Schuldner zuständgen Amtsgericht anrufen, um Mitteilung bitten, inwiefern die Schuldner schon in der Schuldnerkartei erfasst sind und anschließend den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen.

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