Vollstreckungsbescheid Widerspruch?

14. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
ladyjolie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid Widerspruch?

Hallo, ich hab einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Ich hab vergessen dem Mahnbescheid zu widersprechen...

Allerdings denke ich, das die Forderung so doch recht fragwürdig ist:

Hauptforderung:
1. Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag gem. EINIGUNGSGEBÜHR: 67,50
2. Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag gem. LR: 114,88
3. Zinsrückstände: 7,28
4. Schadensersatz aus Dienstleistungsvertrag gem. Titulierungsankündigung: 81,00
5. Telekommunikationsleistungen gem. LR: 241,77
6. Telekommunikationsleistungen gem. LR (Rest): 28,15

Kosten wie Nebenstehend: 23,00

Nebenforderungen:
1. Auskünfte: 1,30
2. Inkassokosten: 32,68
3. Kontofühungskosten: 19,50

Gesamt: 617,29

Das ist aus einen Vertrag von D2. Inkasso ist BFS Risk & collection GmbH

Warum denn soviel Schadenersatz? Was ist eine Titulierungsvergütung? Kann ich jetzt noch widersprechen? Und welche Forderungen sind davon unrechtmässig? Ich bitte wirklich um Hilfe. Klar, mein Fehler, dass ich das alles hab liegen lassen. Allerdings find ich auch jetzt nicht wirklich etwas darüber in meinen Unterlagen. Ich weiß noch, das mich D2 oder O2 damals gekündigt hat, da ich Rechnungen nicht zahlen konnte. Leider herrscht seit einiger Zeit bei mir ein ziemliches privates Chaos. Ich hoffe, mir kann hier jmd. etwas Auskunft geben?

Besten Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zu den Hauptforderungen kann ich nichts sagen. Gab es irgendwelche Schreiben vorher, irgendwas, was darauf hindeutet?
Generell wird, wenn beispielsweise ein Vertrag gekündigt wird, die restliche Vertragslaufzeit als Schadensersatz gefordert. Wenn du einen Vertrag eingegangen bist und nicht mehr bezahlt hast, wäre das OK.
Ob das so stimmt, weiss ich natürlich nicht, dazu müsste man sehen, was da gemacht wurde und wie diese insgesamt über 500€ zustande kommen sollen.

quote:
Kann ich jetzt noch widersprechen?

Können ja, schau aber vorher nochmal in deine Unterlagen ob irgendwas an zusätzlichen Schreiben von VOdafone oder BFS Risk kam und wie die FOrderungen begründet sind, schreibe das mal auf, was dort an Geldern eingefordert wurde.
Trenne offene Rechnungen und Forderungen bis Ende der Vertragslaufzeit vom Rest.

quote:
Leider herrscht seit einiger Zeit bei mir ein ziemliches privates Chaos

Dann bring es soweit in Ordnung, dass du die Briefe von damals mal genauer anschaust und auf die Suche begibst, wo die Forderungen herkommen.

Kontoführungskosten sind Unfug
Auskünfte ggf. ebenfalls.
Auch Inkassokosten sind Unfug aber: Da du nicht widersprochen hast, könnten Gebühren nach RVG OK sein. Dann ist sogar die Höhe OK (soweit nicht oben beim Schadensersatz schon drin, denn sowas macht BFS Risk gerne; der Punkt 4 der Hauptforderung deutet darauf hin)

Du kannst es versuchen, an das Mahngericht sofort schreiben, dass du gegen den Mahnbescheid und gegen den Vollstreckungsbescheid widerspruch einlegst, ohne Begründung.
Wenn allerdings die Forderungen begründet sind und du bestenfalls um 30€ rumkommst (die Nebenforderungen) ist die Frage, ob du das machen solltest. Denn ggf. erzeugst du damit mehr Kosten als Nutzen, wenn am Ende doch alles gegen dich ausgeht. Daher noch heute gucken, ob du inhaltlich was findest, woraus sich erkennen liesse, was da im Detail alles gefordert wird.

Davon abgesehen: Könntest du denn das Ganze bezahlen im Moment? Könntest du dir einen Anwalt leisten?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Da sind wahrscheinlich totale Mondgebühren drin, die man gar nicht zahlen muss.

Der Einspruch gegen den VB ist möglich, hat aber entscheidende Nachteile:

- es kommt formal immer zum streitigen Verfahren (auch, wenn sofort eingestellt wird), die Kosten bekommt meist zumindest teilweise der Beklagte - er/sie hätte dem MB widersprechen und so einen Prozess verhindern können.

- es kann bereits vollstreckt werden, selbst bei Einspruch. Kann gegen Sicherheitsleistung abgewendet werden, die muss man aber erst mal hinlegen.

Angesichts des Betrags würde sich der Einspruch aber wohl trotz der Prozesskosten lohnen.

Gab es einen bestimmten Grund für den versäumten Widerspruch gegen den MB? Bei Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder dergleichen kann man sich meist in den vorherigen Stand rückversetzen lassen (muss man belegen, z.B. Flugtickets), dann kann man wieder dem MB (teil)widersprechen, ohne Prozesskosten.

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""

-- Editiert xpuff666 am 14.12.2012 12:55

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ob - und falls ja - einige der Positionen in der Sparte Hauptforderung durchsetzungsfähig sind kann ich ,amgels aussagekräftiger Informationen nicht sagen aber die einzige Position die m.m 100 % nicht durchsetzungsfähig ist sind die Kontoführungsgebühren

Ergo : Einspruch gegen über den 19,50 kontoführunsgebühren

Und die anderen Sachen (Hauptforderung) anhand Deiner Unterlagen überprüfen


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 14.12.2012 23:57

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#4
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Mir erscheinen vor allen die "Schadensersatz"-Posten völlig überhöht, wobei ich natürlich auch wissen müsste, wofür die sein sollen. Gab es subventionierte Geräte? Was soll das für eine Einigungsgebühr sein? Was für eine Art von Vertrag?

Ist natürlich zur Spekulation, keine Rechtsberatung.

Angenommen, ein Mobilfunkvertrag ist nicht mit einem subventionierten Gerät verbunden, dann dürften meiner Vermutung nach nicht die gesamten, verbleibenden Kosten als Schadensersatz gefordert werden, weil ja dann gar keine Gegenleistung mehr erbracht wird.

-- Editiert xpuff666 am 15.12.2012 10:06

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Wir haben halt leider keinerlei Info über die Details :sad:

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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