Vollstreckungsbescheid aus 2001 anfechten?

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid aus 2001 anfechten?

Hallo und guten Tag zusammen,

ich versuche mal einen ziemlich komplexen fall zu erklären zu dem wir hilfe benötigen.

Und zwar kam vor ca 14 Tagen ein Schreiben eines Inkassounternehmens in dem der Betrag von ca 10.000 Euro aus einem Vollstreckungsbescheid aus 2001 gefordert werden.

Es handelt sich hierbei um einen Angeblichen Darlehensvetrag mit einer Bank meine jetzige Frau war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung und der Darlehensvetrag soll sich laut titel auf fast 12.000 DM belaufen.

Meiner Frau ist dieser Vetrag nicht bekannt und sie kann sich nicht erklären wie diese summe zustande kommt

Desweiteren ist es für mich ziemlich Fragwürdig wie ein 19 jähriges Mädel das in der Ausbildung ist an einen Kredit in höhe von 12000 DM kommt ohne bürgen ohne sicherheiten?

So den Titel haben wir vorliegen, was kann ich denn nun weiter vorgehen? ob die bank die original unterlagen noch vorliegen hat?

Das Problem ist auch das Sie nicht bei Ihren Eltern aufgewachsen ist, dort aber leider einige kriminelle Energie bei mutter und Stiefvater vorhanden ist =(

So sind auch schon andere aus der Familie bei Versandhäusern usw betrogen worden und er saß wohl auch schon wg urkundenfälschung im bau.

Jetzt haben wir 10K euro an der Backe und wissen nichtmal wo die herkommen, kann mir hier jemand einen Ratschlag geben?

Wir sind ziemlich verzwiefelt

gruss stefan

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

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#2
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Also ersteinmal Adresse vom Titel vergleichen. Hat sie diesen erhalten?? Wenn nicht den Gläuber anschreiben, dass es die falsche Adresse ist und gut isses.

Stimmt die Adresse ist eine Anfechtung faktisch unmögl. Evtl. kann dann ein Anwalt oder die SB was machen. Aber sich auf Mutter oder Vater berufen egal wie kriminell wird nicht funktionieren. Da müssen handfestere Argumente ran.

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#3
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Also es muss belegbar nicht übereinstimmen. Das ist klar. Aber mit der Anfechtung bei Gericht würde ich warten, sondern ersteinmal den Gl. informieren. Sollte eigentlich reichen, wenn nicht zum Anwalt kann man immer noch gehen.

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#5
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#6
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry wenn ich euch die Hoffnung nehme, aber ich habe selbst vor ein paar Jahren so einen Fall gehabt: mein Jugendfreund hatte auf meinen Namen als ich gerade 18 war bei Quelle für damals gut 4000 DM Sachen gekauft, wovon ich nichts wusste. Als erst der Mahnbescheid und später der Vollstreckungsbescheid vom AG kam habe ich davon auch nichts gesehen, sodass ich keinen Einspruch einlegen konnte. 2002 schließlich (also gut 15 Jahre söäter) stand der Gerichtsvollzieher mit pfändbarem Titel über mittlerweile 12000 DM vor der Tür- ich fiel aus allen Wolken. Daraufhin holte ich mir erstmal einen Anwaltstermin und erfuhr, dass ich tatsächlich in dem Moment haften muß, wenn ich gegen den Mahnbescheid keinen fristgerechten Einspruch eingelegt habe (was ja nicht möglich war....) Quelle selbst hatte entweder keine Originalunterlagen mehr oder sie waren einfach nicht bereit diese rauszurücken, hätte aber auch keinen Sinn gemacht. Einzige Möglichkeit wäre gewesen, zivil bei meinem Ex das Geld einzuklagen- und da wäre nichts zu holen gewesen. Also einigte ich mich total genervt auf einen Vergleich und zahlte 6000 DM ab.
Merke: wenn ich Dir einen gerichtlichen Mahnbescheid über Summe X sende und Du nicht fristgerecht Einspruch einlegst (weil Du ja davon ausgehst dass das Quatsch ist, schließlich kennst Du mich ja gar nicht) bist Du zahlungspflichtig! Ich müsste in dem Fall nicht mal beweisen das der Anspruch besteht. Hammer, was? Ist aber so... tut mir leid:(

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na dann würde ich mal Strafanzeige erstatten, die Polizei wird sicher ermitteln wer unterschrieben hat und wer das Geld bekommen hat. Und mit dem Ermittlungsergebnis wird man auch gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen können und Erfolg haben.
Denn hier gehts ja wohl um eine Straftat. Ein einfaches "kann micht nicht erinnern" bringt die Sache nicht aus der Welt

Weder die Bank noch das Inkasso wird sich auf igendwas einlassen, die vollstrecken erst man weiter.

K.

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#8
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Sicher. Aber selbst wenn die ganze Geschichte aufgedeckt wird kannst Du als Schuldner nur "Glück" haben, wenn bei demjenigen, der das verbrochen hat, was zu holen ist. Ansonsten bleibst Du auch noch auf den Ermittlungskosten usw. sitzen. Das sagte mir der Anwalt damals, selbst wenn die gefälschte Unterschrift nachgewiesen usw. wäre hätte ich bei meinem Ex auf Granit gebissen. Der fuhr und fährt diese Tour vermutlich immer noch, hoffentlich kommt ihm mal jemand rechtzeitig auf die Schliche und zieht ihn zur Verantwortung.

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Welche Ermittlungskosten das macht der Staatsanwalt kostenlos. Und ob da was zu holen ist ist doch egal, die Titel werden aberkannt.
Natürlcih könnte man auf den eigenen Anwaltskosten sitzenbleiben, dafür gibts ja Prozesskostenhilfe falls man kein Geld hat.

Wobei bei einem Darlehnsvertrag zumindest die Ausweis kontrolliert werden. Das das ja nicht sein kann ist die Bank evtl. Schadensersatzpflichtig.

K.


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#10
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Stimmt! Ist ja ne Bankgeschichte, da verhält sich das ja doch anders als bei mir. Da irgendwer ja diesen Vertrag unterschrieben haben muß werden die Originalverträge auf jeden Fall noch da sein. Vielleicht lässt sich die Geschichte doch noch aufklären, und im Falle eines Betrugs kann man vielleicht auch was machen. Ich würd mir schnell einen Anwalt suchen und das regeln lassen. Viel Glück! Ich wünsche euch das ihr nicht so alt ausseht wie ich damals ;-)

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#11
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Also da hilft keine Anzeige oder so ein Quatsch. Titel ist Titel und der wird nicht aberkannt. Der TE muss hier keine Bankschulden mehr bezahlen sondern einen Titel!!!!!!!!!!!! Sie käme nur aus der Geschichte, wenn sie nachweislich diesen nie erhalten hat. Stimmt die Adresse von damals muss sie zahlen. Im übrigen kann da betrogen haben wer will.

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na der Vollstreckungsbescheid ist sicher weiter gültig und kann vollstreckt werden. Nur der Klageweg gegen die Bank oder den "Betrüger" ist ja auch noch möglich.

k.

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