Moin moin,
und zwar habe ich einen Vollstreckungsbescheid aus dem oben genanten Jahr über 624,76€ Ursprüngliche Forderung war 424,52. Nun beläuft sich mein Schufaeintrag auf stolze 1237,-€.
Nun zu meinen fragen:
1. Ist es rechtens das die Forderung sich verdoppelt hat zum Vollstreckungsbescheid.
2. Wie stehen die Chancen einen vergleich zu erwirken.
3. wie hoch würdet ihr das Vergleichs Angebot ansetzten.
Interessanter weise hat sich Tesch Inkasso noch nie bei mir gemeldet. letzte Korrespondenz war im Jahre 2005
noch mit Dr. Finsterer & Königs die wohl in Tesch umbenant wurden.
Ich möchte verständlicher weise diesen mist endlich loswerden es ist das letzte was von einer menge sch... übergeblieben ist.
Und mit fast mitte dreißig sagen können das ich endlich schuldenfrei bin - Nur nicht zu jedem Preis.
Ich danke schon mal im voraus.
Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2000 D2 Mannesmann. Heute Schufa eintrag von Tesch Inkasso GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo,
solange du reagierst ist die chance auf eine Einigung gering - meine Meinung. Die 1237€ sind incl. Zinsen der vollen 16Jahre, denen stehen max. 3 Jahre zu. Holde dir von deinem Mahngericht eine Kopie des VB und rechne dir aus wieviel Zinsen da angelaufen sind in den 3Jahren, überwiese die Summe und vordere den Entwerteten VB zurück. Solange die dir noch nicht geschrieben haben können Sie auch keine Kosten unterjubeln.
Gruß ré
Den VB Habe ich hier den muss ich mir nicht holen. Nur wovon errechne ich die zinsen und von welchem Satz? Sry bin halt kein Kaufmann.
Aber ich denke nicht das die dann einfach sagen ok dann halt nicht. Oder stelle ich mir das nur zu kompliziert vor?
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Zitatsolange du reagierst ist die chance auf eine Einigung gering - meine Meinung. :
Eine solche Meinung behältst Du lieber für Dich. Hier ist ein Vollstreckungsbescheid im Raum und bei Nichtreaktion wird früher oder später eine Pfändung kommen. Das will der TE ganz sicher nicht. Außerdem hat er wohl Interesse an einer sauberen Schufa und das erreicht man durch Nichtreaktion auch nicht.
Ich würde als erstes mal vom Inkasso eine Kopie des Vollstreckungsbescheids (ist egal, dass Du den selbst hast, die müssen den vorlegen können), eine um die verjährten Zinsen und Märchengebühren (ruhig so formulieren, die wissen was gemeint ist) bereinigte Forderungsaufstellung sowie eine Vollmacht bzw. Abtretungsurkunde im Original (Kopie reicht nicht) anfordern. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und/oder Fax mit Fristsetzung von 14 Tagen (nach Datum).
Wenn das vorliegt, das bitte anonymisiert über einen Bilderdienst hier einstellen.
Gab es seit Erlass des Vollstreckungsbescheids wieder einen Vertrag mit D2 bzw. Vodafone? Falls ja, könnte man sich evtl. auf die Verwirkung der Forderung beziehen.
Wie sieht denn allgemein die Schufa und das Einkommen aus? Wenn man einen Vergleich aushandeln will, dann ist es gut, wenn die Werte möglichst niedrig sind.
Erstmal danke für die tips. Also ja ich bin berufstätig. Verdiene zwar keine Zig tausend euro. Halt ein gescheites Facharbeiter gehalt. Und wie ich schon sagte ist es mein letzter Eintrag von sehr vielen. Mein sogenannter score beläuft sich auf 16%. Und ich will mich nicht drücken nur frage ich mich wie ich die Geschichte am kostengünstigste klären kann.Ich werde mich nächste woche mal ransetzen und einen schrieb aufsetzen da ich mir die nasenscheidewand richten lasse. Habe ich mal zeit so 3 bis 4 wochen. Ob ich will oder nicht.
Ach ja nein mit denen habe ich keinerlei Verträge mehr geschlossen.
-- Editiert von DanielP81 am 13.02.2016 15:10
Du schnappst Dir den Vollstreckungsbescheid. Der sieht so aus.
Als nächstes auf zu http://basiszinssatz.de/zinsrechner/.
Erster Teilbetrag: In der Mitte rechts steht "Hierzu kommen weitere laufende Zinsen von xxx % aus yyy ab zzz". Dann trägst Du bei "Betrag" yyy ein, bei "Von" zzz und wählst "Alternativer dynamischer Zinssatz" aus und gibst xxx ein. Dann auf "Absenden". Schon hast Du den ersten Teilbetrag.
Zweiter Teilbetrag: Rechts unten steht "Die Kosten des Verfahrens sind ab zzz mit xxx Prozentpunkten ... zu verzinsen" Diese "Kosten" yyy findest Du oben rechts unter "II. Kosten wie nebenstehend". Dann weiter wie oben.
Das ist der Grundbetrag den Du schuldest, Es können noch ein paar Vollstreckungskosten etc. dazukommen und Zinsen vor 01.01.2013 dürften verjährt sein aber das ist der Grundbetrag auf dessen Basis man mal überlegen kann.
Ob und welcher Höhe die einen Vergleich anbieten hängt von Deinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen ab. Wenn Sie Dir die komplette Summe auch einfach wegpfänden könnten sind sie da in der Regel wenig entgegenkommend. Allerdings dürften sie, wenn sie sich seitdem nicht mehr gemeldet haben, das Ganze schon weitgehend abgeschrieben haben was den Preis drückt.
Je nachdem wie hoch die Gesamtsumme und das Einkommen ist könnte es Sinn machen den Vergleichsvorschlag über einen Anwalt mit dem "Geld wird von Verwandten gestellt" Argument machen. Das verringert die Gefahr, dass die Typen hellhörig werden und nachforschen. Eine Garantie gibt es dafür aber natürlich nicht.
Bei den Summen ist ein Anwalt aus meiner Sicht herausgeworfenes Geld.
Da dürften realistisch um die 750-800 € herauskommen. Anwaltskosten wären um die 170 € oder 290 € (je nachdem, was herausgehandelt werden soll). Ob der Gläubiger 20-35% der Gesamtsumme nachlässt, nur weil ein Anwalt involviert ist? Bzw. es müssten 20-35% der Gesamtsumme mehr sein, als er ohne Anwalt nachlassen würde.
-- Editiert von JogyB am 13.02.2016 22:11
So nu bin ich raus aus dem Krankenhaus und voller Tatendrang.
Also Ich möchte ja zuerst von der Tesch GmbH eine Forderungsaufstellung Bereinigt von den Verjährten zinsen sowie der Märchen gebühren. Nun bin ich ja leider kein Kaufmann und hab mich mal ein wenig im netz schlau gemacht bzw vorlagen für sowas gesucht. Nun Meine frage.
Ob ich den hier in etwa nutzen kann oder es lieber anders formulieren sollte:
Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige an meiner finanziellen Situation zu arbeiten. Um mir einen genauen Überblick über meine Verschuldung verschaffen zu können, bitte ich Sie um Zusendung einer aktuellen Forderungsaufstellung gemäß § 367 BGB
/Verbraucherkreditgesetz, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Kosten, Zinsen und bisher geleisteten Zahlungen. Sollte ein Titel oder eine Abtretung vorliegen bitte ich um die Zusendung eine Kopie. Sollten weitere Forderungen als die o.a. bestehen oder sollte die Sache bereits erledigt sein, bitte ich gleichsam um Mitteilung. Vorsorglich erhebe ich die Einrede der (Zins-)Verjährung und bitte diese in der Aufstellung zu berücksichtigen.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bitte ich Sie vorab, eine Vollstreckung auszusetzen bzw. ruhend zu stellen und nach der Zusendung der o.g. Unterlagen meine weitere Äußerung abzuwarten. Ich werde baldmöglichst unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich danke nochmal für die Hilfe hier. ist toll das es sowas wie hier gibt!
So nu bin ich raus aus dem Krankenhaus und voller Tatendrang.
Also Ich möchte ja zuerst von der Tesch GmbH eine Forderungsaufstellung Bereinigt von den Verjährten zinsen sowie der Märchen gebühren. Nun bin ich ja leider kein Kaufmann und hab mich mal ein wenig im netz schlau gemacht bzw vorlagen für sowas gesucht. Nun Meine frage.
Ob ich den hier in etwa nutzen kann oder es lieber anders formulieren sollte:
Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige an meiner finanziellen Situation zu arbeiten. Um mir einen genauen Überblick über meine Verschuldung verschaffen zu können, bitte ich Sie um Zusendung einer aktuellen Forderungsaufstellung gemäß § 367 BGB
/Verbraucherkreditgesetz, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Kosten, Zinsen und bisher geleisteten Zahlungen. Sollte ein Titel oder eine Abtretung vorliegen bitte ich um die Zusendung eine Kopie. Sollten weitere Forderungen als die o.a. bestehen oder sollte die Sache bereits erledigt sein, bitte ich gleichsam um Mitteilung. Vorsorglich erhebe ich die Einrede der (Zins-)Verjährung und bitte diese in der Aufstellung zu berücksichtigen.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bitte ich Sie vorab, eine Vollstreckung auszusetzen bzw. ruhend zu stellen und nach der Zusendung der o.g. Unterlagen meine weitere Äußerung abzuwarten. Ich werde baldmöglichst unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich danke nochmal für die Hilfe hier. ist toll das es sowas wie hier gibt!
Ich würde einige Schlüsselwörter weglassen.
Einfach nur "Aufgrund eines Schufa-Eintrages, den ich mir im Moment nicht erklären kann, wollen Sie mir folgendes vorlegen:
- Vollmacht im Original oder Abtretungsurkunde
- Um verjährte Anteile bereinigte Forderungsaufstellung im Detail
- Titelkopie"
Mehr würde ich nicht schreiben. Den Rest, dass man sich kümmern will u.ä. ist etwas für später, wenn man ggf. einen Vergleich aushandeln will.
ZitatForderungsaufstellung gemäß :§ 367 BGB
Was soll das sein? §367 BGB regelt die Verrechnung von Zahlungen. Sorry, aber wenn Du Dich nicht auskennst, dann lass die Paragraphen weg.
Ich würde es so schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie wollen mir zu Forderung XYZ eine aktuelle Forderungsaufstellung schicken. Verjährte Zinsen und Märchengebühren wollen Sie selbständig streichen, ansonsten werde ich dies mit Hilfe eines Rechtsanwalts erledigen lassen. Des Weiteren wollen Sie mir eine Titelkopie sowie eine Vollmacht bzw. Abtretungsurkunde im Original vorlegen.
Für die Übermittlung der Unterlagen setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.xxxx (14 Tage, Postlaufzeit beachten).
Mit freundlichen Grüßen"
Mit Freundlichkeit erreicht man bei Inkassounternehmen nichts, aber auch rein gar nichts. Da nutzen nur klare Ansagen etwas.
Ja moin moin nochmal.
Ich habe nun den text mal genutzt um mit Tesch in Kontakt zu treten. Habe das auch per Einschreiben ohne Rückschein versendet und ist am 25.02.16 bei Tesch eingegangen. Die Frist setzte ich bis zum 11.März 2016.
Leider ist bis heute keinerlei Reaktion gekommen!
Nun stelle ich mir natürlich die frage sind die Damen und Herren nicht gewillt zu einer Klärung. Haben sie gar nichts in der Hand?
Ich weiß aber aus meiner Schufa das jedes Jahr ne abfrage stattfindet. Und die kosten steigen.
Ein anderer Ansatz der mir im Kopf schwebt ist die einrede der Verwirkung. da sie seit über 10 Jahren nicht versucht haben zu Vollstrecken. Ich war immer gemeldet und Selbst einen Wohnort hat Tesch selber bei der Schufa gemeldet. Das ist ca 10 bis 11 Jahre her.
Was mich so ärgert ist das gar keine Reaktion kommt aber ich einen Schufa Eintrag habe.
Hast du bei dem Schreiben die Inkassonr. oder ähnliches angegeben?
Ruf doch zur Not einfach an und frage wann die Unterlagen kommen. Achtung da auf keine Diskussion zwecks Zahlungen eingehen. Du benötigst die Ulas und fertig.
Man ruft nicht bei Inkassos an. Wenn die schon ein Einschreiben nicht interessiert, dann ein Anruf erst recht nicht.
Ich würde nun ein Schreiben an das zuständige Aufsichtsgericht schicken, dass ein Schufa-Eintrag vorgenommen und trotz Aufforderung mit Fristsetzung (Schreiben und Zustellnachweis beilegen) keine Unterlagen übermittelt wurden. Dass ergänzen um die Bitte zu prüfen, ob dem Inkasso die Lizenz entzogen werden muss, da sie scheinbar Forderungen bei der Schufa einmelden ohne die Unterlagen zur Verfügung zu haben, die den Eintrag begründen. Danach dürfte von Seiten des Inkasso wohl etwas Bewegung in die Sache kommen.
Ich würde auch noch ein Schreiben an die Schufa schicken und mit einer 7tägigen Frist die Sperrung/Löschung des Eintrags fordern, da das Inkasso keinen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Forderung erbringen konnte. Auch hier Schreiben und Zustellnachweis in Kopie beilegen.
Ist das nicht ein wenig strange? ich meine die schulden habe ich gemacht dazu muss ich stehen. Nur will ich die Seelenverkäufer bei der Findung eines Vergleiches drücken. Es gibt doch urteile der Verwirkung nach 10 bis 8 Jahren nichts tuen von seiten des Gläubigers.
Wobei gibt es wirklich so ne schwarzen Schafe die gar nichts in der Hand haben aber irgendwo spitz gekriegt haben das ich schulden bei Vodafone habe und darauf einfach mal nen SCHUFA Eintrag reinhauen damit ich zahle und jedes Jahr wieder bei der SCHUFA anfragen?
Und warum reagieren die nicht? Das kann ich mir nicht erklären sind die Damen und Herren nicht gewillt Einigung zu erzielen?
-- Editiert von DanielP81 am 24.03.2016 18:02
Zitat:Ist das nicht ein wenig strange?
Nein, es ist im Gegenteil die einzige Sprache, die dort verstanden wird. Nur so kann man zeigen, dass man es ernst meint und nur so wird man dann auch ernst genommen.
Zitat:Nur will ich die Seelenverkäufer bei der Findung eines Vergleiches drücken.
Du kannst alleine schon die Zinsen von vor 1.1.2013 rausstreichen lassen. Also jene, die nicht im Titel schon als Betrag ausgerechnet sind, denn die verjähren trotz Titel. Das dürfte schon einiges ausmachen.
Zitat:Es gibt doch urteile der Verwirkung nach 10 bis 8 Jahren nichts tuen von seiten des Gläubigers.
Nein, die gibt es nicht. Das Pure Nichts-Tun begründet keine Verwirkung. Verwirkung ist es erst, wenn ein zusätzlicher Umstand hinzukommt. Dass du beispielsweise beim Gläubiger in all der Zeit nochmals Kunde warst und sie dich nicht auf die Schulden hingewiesen haben.
Zitat:Wobei gibt es wirklich so ne schwarzen Schafe die gar nichts in der Hand haben aber irgendwo spitz gekriegt haben das ich schulden bei Vodafone habe und darauf einfach mal nen SCHUFA Eintrag reinhauen damit ich zahle und jedes Jahr wieder bei der SCHUFA anfragen?
Darum geht es nicht. Du willst, dass Bewegung in die Sache kommt. Die aber ignorieren dich zur Zeit. Also erhöht man den Druck. Die Inkassos kennen dieses Spiel. Sie treiben es ja selbst mit den Schuldnern.
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