Vollstreckungsbescheid einfordern

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid einfordern

Liebe Mitleser,

gegen eine Reiseportal habe ich einen Vollstreckungsbescheid erwirken können. Die Gesamtforderung wurde durch den Schuldner vollumfänglich anerkannt und die Kosten festgesetzt. Eine Zahlung blieb bislang aus. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch an das Geld zu kommen? Kann ich als Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen? Muss ich da in Vorkasse treten? Besteht ein Kostenrisiko, falls der GV die Schulden nicht eintreiben kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten die Forderung einzutreiben?

Danke für einen konstruktiven Beitrag.

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17 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Kann ich als Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen? Muss ich da in Vorkasse treten? Besteht ein Kostenrisiko, falls der GV die Schulden nicht eintreiben kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten die Forderung einzutreiben?

Ja
Ja
Ja - aber solange das Portal nicht insolvent ist eher unwahrscheinlich
Wenn das Portal nicht zahlen will, also freiwillig, nö.

Deine Kontoverbindung wurde in der Vergangenheit oder sonst wie mitgeteilt bzw. ist bekannt? Wenn Ja, würde ich nun Nägel mit Köpfen machen:

Man kennt ja das Geschäftskonto des Portals (jenes, auf das man überwiesen hat ursprünglich). Ich würde halt nun zuerst ein vorläufiges Zahlungsverbot gegen den Drittschuldner beantragen (ggf. per Fax möglich, mal nach dem Formular googlen).
Und dann direkt hinterher einen PfÜB beantragen. Dieser muss via Post geschickt werden, unbedingt via Einschreiben ans Gericht (damit es nicht verloren geht) und dabei den original-Titel dazu legen.

Das Reiseportal kann dann der Bank erklären, warum es bisher nicht gezahlt hat und eine Pfändung riskiert hat.


-- Editiert von mepeisen am 10.06.2016 11:14

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#2
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für diese Infos. Ich habe dieses so nun mit meinem Anwalt abgesprochen. Dabei ist uns aufgefallen, dass wir keine Kontonummer des Reiseportals haben (UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH). Auf Nachfrage beim Kundendienst per E-Mail wird nicht reagiert, auf telefonische Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Kontonummer nicht herausgegeben wird. Über Google ließ sich die Kontoverbindung bisher leider nicht ermitteln. Welche Möglichkeiten habe ich an die Kontonummer zu kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie brauchen keine Kontonummer, sondern den Namen der Bank, wo ein Konto geführt wird.

Google spuckt bei den Suchbegriffen Unister IBAN die folgenden Ergebnisse aus:
IBAN DE 44 2005 0550 1275 4150 89 , BIC HASPDEHHXXX Hamburger Sparkasse

oder
http://www.unister-media.com/customs/uploads/2012/11/121640_AIDU_Mediadaten_hq_ENG.pdf
Unister GmbH
Postal address: Barfussgaesschen 11
04109 Leipzig
Bank connection: Commerzbank Leipzig
IBAN DE08860400000117667600
BIC COBADEFF860

Ich würde es also zuerst mit einem Zahlungsverbot bei der Commerzbank (Leipzig) versuchen.

-- Editiert von vundaal76 am 11.07.2016 14:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Oder ganz einfach den callmund anrufen und fragen :-P

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#5
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

leider ist die Unister GmbH nicht identisch mit der Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Na und?
Probieren kann man es doch trotzdem bei der Commerzbank.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wie wurde denn die Reise ursprünglich bezahlt? BAR?
Ich würde es bei der Bank versuchen, auf die ursprünglich bezahlt wurde.

Man kann natürlich auch einen Gerichtsvollzieher so vorbei schicken mit einer Pfändung ins Mobiliar. Im Büro stehen sicher genug PCs herum und Möbel, auf denen sich ein Kuckuck gut macht. Ich wäre mir sicher, dass dann plötzlich an den Gerichtsvollzieher bezahlt wird und man das Geld von ihm dann bekommt.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH hat Insolvenz angemeldet.
Man sollte die Forderung ggf. abschreiben.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/unister-reisetochter-meldet-insolvenz-an-a-1104117.html

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ja, allerdings könnte da gegen die Geschäftsführer was gehen (ggf. in deren persönliche Erbmasse). So tragisch der Flugzeugsabsturz ist. Wenn da Geld in Geldkoffern beiseite geschafft wurden, müsste da einiges aufgearbeitet werden, was ggf. zur persönlichen Haftung des ein oder anderen führen könnte.

Aber dennoch sollte man sich hier keine all zu großen Hoffnungen machen bzw. nicht zu viel Liebesmüh (und Geld) hinterherwerfen.

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#10
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Das wars dann wohl. Die Überweisung der Reisekosten ist gut zwei Jahre her, ein Lastschriftrückgab ist damit wohl hinfällig. Dieser ganze langwierige Prozess über Mahnung, Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid, PUÜB etc. hat das ganze so in die länge gezogen, dass jetzt nichts mehr zu holen ist. Der Zwischenschritt des Mahnbescheids in dieser Kette erscheint mir auch sinnlos. Kann mir jemand dessen Existenzberechtigung erklären? Warum nicht gleich über einen Vollstreckungsbescheid?

Dann schaufeln Typen wie Thomas über Jahre das Privatkonto voll und haften letztlich nur mit dem eingelegte Stammkapital. Hätte Lust mir eine Personen - GmbH anzulegen und darauf meine Privathaftung zu reduzieren. Geschäfte dann halt nur noch gewerblich. Immer schön an der Grauzone entlang. Risiko bleibt ja überschaubar.

-- Editiert von mimimata am 21.07.2016 20:02

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#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

mimimata,

wenn, dann warst Du zu langsam und nicht versiert genug.

Wenn Du Dich damit nicht auskennst, brauchst Du ab dem Mahnverfahren eine Kanzlei, deren Sachberarbeiter Gas geben, wenn es drauf ankommt, denn da ist jeder Tag kostbar im Sinne von Geld.

Ein PFÜB dauert immer länger als ein VZV, welches Dir auch ein Vorgriffsrecht bietet. Und aktiv werden musst Du sobald Du weist, dass Rechtspfleger den Bescheid gerade aus dem Drucker holt. Niemals das Gericht zustellen lassen, denn dadurch verlierst Du Zeit und der Gläubiger ist vorgewarnt.

Sobald Du einen Anspruch hast und das Unternehmen leistet nicht, geht dieses nach 30 Tagen automatisch in den Verzug. Mit einer Mahnung, ab Erhalt dieser auch früher. Wichtig ist das der Verzug da ist.

Sobald der Mahnbescheid zugestellt ist läuft die 14-Tages-Frist. Und wenn die abläuft, sollte man als Gläubiger schnell sein: Sofort Vollstreckungsbescheid beantragen und dabei Parteizustellung beantragen und beim Mahngericht anrufen, damit man auch vor der Zustellung des Vollstreckungsbescheides die Vorpfändung beauftragen kann (das geht wirklich sehr schnell). Sobald Dir der VB vorliegt, diesen über GV mit Pfändung vor vor zustellen lassen.

Die Vorpfändung (VZV) sichert Dir auch ein Vorgriffsrecht, da in einem Fall wie er jetzt eingetreten ist alle anderen sich hinten anreihen müssen.

-- Editiert von Xipolis am 22.07.2016 02:17

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Mahnung mit 14 Tage Frist,
MB und VB, dauert maximal weitere 4 bis 6 Wochen
PfÜB sagen wir mal einen Monat

Das sind insgesamt 3 Monate, vielleicht auch mal 4.

Schade drum, dass du dafür 2 Jahre gebraucht hast.

Melde dich mit deiner Forderung beim Insolvenzverwalter. Ansonsten würde ich die Medien gut im Auge behalten. Wie ich sagte: Da wird ggf. einiges aufzuarbeiten sein. Auch den Insolvenzverwalter interessiert brennend, was da für krumme Geschäfte gemacht wurden mit Geldkoffern, Falschgeld usw.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat:
Das sind insgesamt 3 Monate, vielleicht auch mal 4.


Klar sind es keine 2 Jahre, aber definitiv mehr als 3, 4 Monate. Vergessen wurde die Zeit bis es zu einer Mahnung kommt, zudem der Schuldner recht aktiv und andauernd beteuerte bald auszuzahlen, die Austellung des rechtskräftigen Titels nach der Verhandlung und die Einholung der Kontodaten zur Pfändung. Ich bin kein Fachmann und will da im Detail nicht drüber urteilen, nachvollziehen kann ich die Sinnhaftigkeit der ganzen Zwischenschritte mit jeweils zusätzlichen Kosten nicht. Warum nicht direkt einen Vollstreckungsbescheid bzw. einen Antrag der auch vom Schuldner begründet werden muss, anstelle eines zahnlosen Mahnbescheides. Warum kann mit einem rechtskräftigen Titel nicht gleich das Konto gepfändet werden, die Schuldfrage wurde doch spätestens damit geklärt. Nein, es muss erstmal ein 14 - Seitiger mehr oder weniger komplizierter Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Der Zwischenschritt des Mahnbescheids in dieser Kette erscheint mir auch sinnlos. Kann mir jemand dessen Existenzberechtigung erklären? Warum nicht gleich über einen Vollstreckungsbescheid?


Weil wenn du dem Schuldner eine Mahnung schickst, dies nicht automatisch heisst das er dir dies
auch schuldet was du forderst.
Wenn er anderer Meinung ist als du, hat er mit dem Mahnbescheid die Möglichkeit deiner Forderung zu
wiedersprechen. Der nächste Schritt wäre dann die Klärung vor Gericht.

Nach deiner Vorstellung könnte ich dir eine Rechnung/Mahnung schicken und wenn du nicht bezahlst
bekomme ich eine Vollsteckungsbescheid !?

Wäre bestimmt nicht in deinem Sinne.



gruß charly



Zitat (von mimimata):
die Austellung des rechtskräftigen Titels nach der Verhandlung


Dies versteh ich bei deinen Ausführungen nicht ganz.
Gab es eine Verhandlung? Hast du auf Zahlung geklagt und gewonnen?

Wenn ja, wer hat dir dann geraten einen MB u. VB zu beantragen?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat:
Nach deiner Vorstellung könnte ich dir eine Rechnung/Mahnung schicken und wenn du nicht bezahlst
bekomme ich eine Vollsteckungsbescheid !?


Nicht ganz, nach meiner Vorstellung würde bei einer Forderung direkt ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, hier hat die Gegenseite ja die Möglicheit einen Widerspruch zu begründen (= es kommt zu einer Verhandlung) oder diesen anzuerkennen (= es ergeht ein Titel zugunsten des Gläubigers) plus, im idealfall, direkt eine Berechtigung zur Kontopfändung.

Das aktuelle Verfahren über einen Mahnbescheid ist doch nur doppelt gemoppelt. Erst kann der Schuldner unbegründet widersprechen (Mahnbescheid), dann muss er begründet widersprechen (Vollstreckungsbescheid) - alles auf Kosten des Gläubigers. Dann hat man im positiven Fall einen vollstreckbaren Titel und kommt trotzdem ohne PFÜB nicht an sein Geld. Und auch dieser kostet wieder Zeit & Geld. Wo ist der Sinn? Er erschließt sich mir nicht.

Zitat:
Gab es eine Verhandlung? Hast du auf Zahlung geklagt und gewonnen?


Nein, es gab einen VB der angenommen wurde, das mit der Verhandlung ist quatsch (sorry!), aber der Titel wird nicht direkt nach der Verhandlung ausgestellt. Erst nach Ablauf einer Einspruchsfrist (oder wie sie auch immer heißt).

-- Editiert von mimimata am 22.07.2016 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Du diskutierst hier mit dem Mahnbescheid über einen Zeitraum von 2, bestenfalls 3 Wochen. Das erklärt nicht, dass du dich mehrere Monate bis zu über einem Jahr von dem Schuldner hast hinhalten lassen.
Natürlich ist es für dich blöd, wenn du nun von deinem berechtigten Anspruch nichts mehr siehst. Aber auf der anderen Seite: Schon vor zwei Jahren gab es Raunen, dass diese Firmengruppe merkwürdige Geldgeschäfte macht und eigentlich längst insolvent sein müsste. Damals hätte man eigentlich ob dieser Gerüchte sich nicht hinhalten lassen dürfen, sondern sofort Nägel mit Köpfen machen müssen.

Zitat:
Erst nach Ablauf einer Einspruchsfrist (oder wie sie auch immer heißt).

Schlichtweg falsch.
Es gibt immer die Chance, einen vorläufig vollstreckbaren Titel zu erhalten. Der VB wird auch ausgestellt, obwohl da nochmal 2 Wochen Einspruchsfrist herrscht.
Und man kann mit diesem Titel auch sofort am nächsten Tag bei einem GV ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragen. Trotz Einspruchsfrist.

Dass du das nicht weißt, ist natürlich dumm gelaufen und entschuldbar.

Dass du dich aber damals nicht richtig informiert hast, das ist dein Versäumnis.

Signatur:

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#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Vorweg, der Nutzer mepeisen hat Dir noch ein paar Tipps gegeben, was Du jetzt tun solltest um noch etwas zu bekommen.

Zitat (von mimimata):
Klar sind es keine 2 Jahre, aber definitiv mehr als 3, 4 Monate. Vergessen wurde die Zeit bis es zu einer Mahnung kommt, zudem der Schuldner recht aktiv und andauernd beteuerte bald auszuzahlen, die Austellung des rechtskräftigen Titels nach der Verhandlung und die Einholung der Kontodaten zur Pfändung. Ich bin kein Fachmann und will da im Detail nicht drüber urteilen, nachvollziehen kann ich die Sinnhaftigkeit der ganzen Zwischenschritte mit jeweils zusätzlichen Kosten nicht. Warum nicht direkt einen Vollstreckungsbescheid bzw. einen Antrag der auch vom Schuldner begründet werden muss, anstelle eines zahnlosen Mahnbescheides. Warum kann mit einem rechtskräftigen Titel nicht gleich das Konto gepfändet werden, die Schuldfrage wurde doch spätestens damit geklärt. Nein, es muss erstmal ein 14 - Seitiger mehr oder weniger komplizierter Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragt werden.


Im Grunde ist es nicht so schwer und dauert auch nicht so lange.

Wenn Du Anspruch auf eine Geldbetrag aus einer Forderung hast (von einem Nicht-Verbraucher und ohne dass diese von einer Gegenleistung abgehängt), dann ist diese Leistung, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort zur Zahlung fällig.

Der Schuldner kommt 30 Tage nach dem die Zahlung fällig geworden ist, automatisch in Verzug. Wenn Du den Schuldner mahnst, was Du aus schriftlich und nachweislich machen solltest, ist dieser ab Erhalt der Mahnung in Verzug, also schon vor Erhalt der 30 Tage. Sobald der Verzug vorliegt, muss der Schuldner Zinsen zahlen und die Kosten ersetzen.

Sofort Fällig heißt auch, dass Du sofort, unverzüglich die Zahlung verlangen kannst. Du kannst damit sofort mahnen.

Zahlt der Schuldner trotz erhaltener Mahnung nicht beantragst Du den Mahnbescheid. Das Gesetz schreibt hier keine Wartefrist vor, der Schuldner soll nur in Verzug gesetzt sein.

Das Mahnverfahren ist ein automatisierter Vorgang. Wenn Dein Antrag eingeht, wird dieser umgehend bearbeitet und zeitnah der Mahnbescheid erlassen und die Rechnung geht an Dich raus.

Deine Pflicht ist dann die Rechnung sofort zu überweisen, da ohne Zahlung der Gerichtskosten kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann.

Sobald Dir die Zustellnachricht vorliegt, musst Du nur 14 Tage abwarten und wenn keine Zahlung erfolgt, am 15. Tag den Vollstreckungsbescheid beantragen (beide Ausfertigungen sollen an Dich gehen). Der Antrag geht dort nach ein bis zwei Tagen ein. In der Zwischenzeit das vorläufige Zahlungsverbot schreiben und ab dem Dritten Tag beim Mahngericht anrufen um zu erfahren, ob der Vollstreckungsbescheid erlassen worden ist.

Sobald Du weist, der Vollstreckungbescheid wurde erlassen, nicht mehr den Posteingang abwarten, sondern sofort das vorläufige Zahlungsverbot mit Eilvermerk an die Gerichtsvollzieherverteil senden. Die Gerichtsvollzieher sind gehalten, den Vorgang am nächsten Tag in die Zustellung zu geben (ein Titel wird dafür nicht zur Vorlage benötigt) Damit werden die Konten blockiert.

Von der Entstehung der Schuld bis zur Vorpfändung max. sechs Wochen.

Sobald dann die Titel vorliegen in die normale Pfändung gehen und den Gerichtsvollzieher mit Zustellung beauftragen sobald die weiteren Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts vorliegen.

Und wenn es um mein Geld gehen würde, wären die ersten Sachen die ich machen würde, dem Rechtspfleger und später dem Gerichtsvollzieher hinterher zu telefonieren um immer up to date zu sein. Auf der Arbeit springen wir sofort, sobald ein Kunde eine Change-Order will, weil es um's Geld geht... Aber mit unserem eigenen Geld machen wird das nicht...

Ich wünsche Dir, dass Du Glück hast und wenigstens einen Teil von Deinem Geld siehst.

-- Editiert von Xipolis am 24.07.2016 06:05

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