Vollstreckungsbescheid gegen einen Minderjährigen

25. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
kiki7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid gegen einen Minderjährigen

Hallo,

ich bin im Alter von 15 Jahren dumm gewesen und habe mir Vorteile verschafft.

Als dies herausgekommen ist, wurde ich in die U-Haft gesteckt und in dieser Zeit erhielt ich einen Mahn- und schließlich den Vollstreckungsbescheid.

Die Frage ist: Kann gegen einen Minderjährigen vollstreckt werden? Meine Mutter hatte damit nichts zu tun und wurde im Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht darüber informiert.
Darüber hinaus wurde ich für diese Sache verurteilt, die Strafe ist GOtt sei Dank aus dem Führungszeugnis draußen und auch sonst läuft alles glatt. Doch nun erhielt ich einen Brief mit der Aufforderung einen Betrag zu zahlen, der immens hoch ist...
Kann ich dagegen etwas machen?

Achso.. zu erwähnen ist, dass das ganze 8 Jahre her ist ^^

-- Editiert von kiki7 am 25.07.2008 18:20:23

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Beschluß des AG Arnsbach vom 15.03.94 Az.: M 956/94
Tenor
Richtet sich der Schuldtitel gegen eine minderjährige Person und ist
weder der Mahnbescheid noch der Vollstreckungsbescheid an deren
gesetzlichen Vertreter zugestellt worden, sonst sind die Voraussetzungen
für die Zwangsvollstreckung nicht gegeben.
-----------------------------------------------

LG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2001, Az. 12 T 376/01 , veröffentlicht in DGVZ 2002, 91-92:

Orientierungssatz:
1. Eine Vollstreckung gegen einen minderjährigen Schuldner setzt voraus, daß der Schuldtitel an dessen gesetzlichen Vertreter zugestellt wurde.

2. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers, der die Minderjährigkeit des Schuldners feststellt, dessen gesetzlichen Vertreter zu ermitteln, wenn der zu vollstreckende Titel diesem noch nicht zugestellt wurde. Jedoch muß der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger Gelegenheit geben, den gesetzlichen Vertreter des Schuldners zu ermitteln; er darf die Zwangsvollstreckung bzw die beantragte Titelzustellung nicht endgültig verweigern.

---------------------------------------------------

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#3
 Von 
kiki7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

als ich in Untersuchungshaft war, erhielt ich zunächst eine Rechnung in Höhe von 1100 Euro. Diese habe ich gekonnt ignoriert, weil ich dachte, ich bin ja in Untersuchungshaft. Außerdem habe ich das Schreiben nicht weiter beachtet. Nach vier Wochen erhielt ich sodann einen Mahnbescheid, an mich gerichtet. Ich fragte meine Mutter mittlerweile, ob sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten hat, den hatte sie nicht bekommen.

Jetzt, fast 9 Jahre sogar später, erhalte ich einen Brief von den Rechtsanwälten mit der Bitte um Regulierung der Forderung. Da das so viel Geld ist, kann ich den Betrag nicht zahlen. Sollte der Vollstreckungsbescheid allerdings rechtsgültig sein, werde ich in die Privatinsolvenz gehen müssen. Und genau da ist das Problem... ICh glaube für Schulden, die aus einer Straftat resultieren, kann man kein Insolvenzverfahren machen. Obwohl ich mir jetzt die Frage stelle, ob es eine Straftat ist. Denn aus dem Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid ging nur "Wareneinkauf" hervor.

Ich habe ja nicht gekauft, sondern betrogen. Hätten Sie nicht über ein Zivilprozess das Geld heranziehen müssen?

Es muss den Anschein haben, als wollte ich mich vor der Zahlung drücken und ja, das will ich. Weil ich verdammt lange dafür gebüßt habe und damit meine Schuld eigentlich als beglichen ansehe. Außerdem führe ich ein geregeltes Leben, gehe zur Arbeit etc.. Ich möchte nicht, dass das durch diese Einflüsse aus der Jugend beeinträchtigt wird :(

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Es ist evtl sinnvoll sich mal den Titel genau anzuschauen ?
Haben die Anwälte Dir eine Kopie des Titels vorgelegt bzw zugeschickt ?
Blauäugige Frage :
Du bist Dir sicher das tituliert ist ?


lg



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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Und was will uns nun Deine Gerichtsentscheidung sagen thehellion?

Der Schuldner ist nicht mehr minderjährig. Der Titel wird sicher gültig sein. Im vorliegenden Fall ist wohl die strafrechtliche Seite erledigt, nicht aber die zivílrechtliche.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich bin auch mal betrogen worden, und wenn ich sowas lese

quote:
Es muss den Anschein haben, als wollte ich mich vor der Zahlung drücken und ja, das will ich. Weil ich verdammt lange dafür gebüßt habe und damit meine Schuld eigentlich als beglichen ansehe


krieg ich echt nen Hass. Du hast den Schaden, den Du angerichtet hast nicht beglichen. Dafür, dass Du im Knast warst, kriegt der Betrogene sein Geld nicht wieder. Und dass Du dich jetzt der Verantwortung entziehen willst, :kotz:
Aber das ist nur meine Meinung. Zur Diskussion, ob der Titel gültig ist, kann ich leider nichts beitragen.

-- Editiert von manu_1980 am 28.07.2008 11:49:49

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Durch den Knast haben Sie nicht die Schulden getilgt, sondern der Knast war die vom Gesetz vorgesehene Strafe für ein bestimmtes Delikt.

Und bitte kommen Sie uns hier nicht auf die Weinerliche: Wer als Jugendlicher Arrest erhält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum ersten Mal aufgefallen! :)

Wenn Sie 'nen A.... in der Hose haben, dann kümmern Sie sich gefälligst darum, dass (zumindest) der Schaden von damals wieder gut gemacht wird (über Zinsen kann man immer sprechen!).

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