Weiss jemand, wie die Rechtslage ist, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, in dem steht das ein Mahnbescheid zugestellt worden ist, den man aber nie erhalten hat??
Vollstreckungsbescheid ohne Mahnbescheid - Einspruch?
13. November 2008
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Frage vom 13. November 2008 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid ohne Mahnbescheid - Einspruch?
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#1
Antwort vom 13. November 2008 | 18:35
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 203x hilfreich)
Wenn nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wird, wird er rechtskräftig.
#2
Antwort vom 15. November 2008 | 00:51
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Und auch bei Einspruch ist er trotzdem vorläufig vollstreckbar.
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