Schönen guten Abend!
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir geraten werden kann, wie ich mit dem folgenden Sachverhalt verfahren kann. Dazu hier:
Im vergangenen Jahr wurde meiner jetzigen Freundin, die sich damals in Ausbildung befand, sehr plötzlich das Bankkonto gekündigt. Laut Sparkasse mit der Begründung, dass der Dispo zu lange nicht ausgeglichen wurde(?).
Vor der endgültigen Auflösung des Kontos hatte sie bei einem Elektrohandel für 19,99€ Kopfhörer gekauft und diese mit der Karte gezahlt (03.07.2017). Die Karte funktionierte also an der Kasse noch.
Heute, also fast genau ein Jahr später, liegt plötzlich ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid in unserem Briefkasten, mit der Forderung
von 254€. Offensichtlich funktionierte zwar die Karte, aber der Elektrohandel erhielt nie das Geld. Im Folgenden hat der Elektrohandel offensichtlich ein Inkassobüro mit der Vollstreckung beauftragt und diese ihrerseits den Vollstreckungsbescheid angestrebt, der uns nun vorliegt.
Nun ist es aber so, dass wir bis zum heutigen Tag keinen Bescheid erhalten haben. Weder hat uns der Elektrohandel oder das spätere Inkassounternehmen abgemahnt, ebenso wenig gab es einen Bescheid der Bank darüber, dass eine Buchung aufgrund der Kündigung nicht durchgeführt werden konnte, obwohl(!) die Karte noch funktionierte. Wir haben also bis zum Vollstreckungsbescheid keinerlei Kenntnis über diesen Vorgang gehabt. Daher fragen wir uns nun, ob wir gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben sollen, es sich lohnt rechtliche Mittel aufzuwenden oder die Zahlung unabdingbar ist.
Wichtig sei noch zu sagen, dass wir in diesem Jahr zwei Mal umgezogen sind, uns aber beide Male umgemeldet haben.
Ich bedanke mich im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias
Vollstreckungsbescheid ohne vorherige Mahnung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Zitat:Laut Sparkasse mit der Begründung, dass der Dispo zu lange nicht ausgeglichen wurde(?).
Was steht dazu im Kontovertrag? Üblicherweise steht da was davon, dass so etwas längere Zeit vorher angedroht werden muss. Gab es diese Androhungen oder war es "aus heiterem Himmel"?
Zitat:aber der Elektrohandel erhielt nie das Geld
Schritt 1: Dies nochmal prüfen, also ob es abgebucht wurde oder nicht
Schritt 2: Von wann ist der Vollstreckungsbescheid?
Schritt 3: Was steht da an Gebühren alles dabei?
Man befindet sich b ei einer Rücklastschrift automatisch in Verzug. Dagegen zu argumentieren, mag in eurem speziellen Fall funktionieren, wenn die Bank wirklich nie informiert hat, wird aber trotzdem schwer. Die über 200€ Gebühren deuten bereits auf absoluten Unfug hin. Man kann also meiner Meinung nach auf jeden Fall mindestens gegen einen Teil des Unfugs definitiv vorgehen. Und ich würde das auch empfehlen.
Ob man vollständig Einspruch einlegt oder ob man eine geringe angemessene Gebühr samt Inkasso-Gebühr für den Mahnbescheid akzeptiert, mag dahin gestellt sein. Das muss man sich überlegen, wie viel Konfrontation man sucht.
Wenn der vorangegangene gerichtliche Mahnbescheid nicht korrekt zugestellt wurde, dann kann man die Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand beantragen.
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Falls es für die Situation wichtig ist, hier die im Vollstreckungsbescheid aufgeführten Kosten:
1. Hauptforderung:
19,99€ Warenlieferung/-en gem. Rechnung vom 03.06.17
11,19€ Schadensersatz aus Warenlieferung-Vertrag gem. Rechnung vom 03.07.17
10,00€ Schadensersatz auf Warenlieferung-Vertrag gem. Rechnung vom 05.07.17
54,00€ Schadensersatz auf Warenlieferung-Vertrag gem. Rechnung vom 11.09.17
2. Verfahrenskosten (Streitwert: 95,18€)
32,00€ Gerichtskosten:
- Gebühr (§§ 3, Nr. 1100 KV GKG)
Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandskosten:
45,00€ Gebühr (Nr. 3305 VV RVG)
22,50€ Gebühr (Nr. 3308 VV RVG)
13,50€ Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG)
3. Nebenforderungen
9,90€ Mahnkosten
18,00€ Auskünfte
18,00€ Inkassokosten
Inklusive Zinsen erreicht die Forderung eine Gesamthöhe von 254,56€
Magst du die übrigen Fragen noch beantworten?
Zu den Kosten:
- Die Schadensersatzpositionen dürften aus meiner Sicht frei erfunden sein. *)
- Gerichtskosten wären ggf. OK, wenn man den Mahnbescheid selbst akzeptiert
- Die Anwaltsgebühren mit Auslagen sind völliger Unsinn. Es war längst ein Inkasso beauftragt. Da gibt es maximal eine Pauschale von 25€.
- Die 9,90€ mahnkosten sind zu hoch
- Die 18€ Auskünfte könnten OK sein. Ich würde das akzeptieren, gedanklich aufteilen in 10€ für die Adressauskunft bei der Schufa (wer steckt hinter dem anonymen Konto) und 8€ wegen Umzug.
- Die 18€ Inkassokosten würde ich akzeptieren.
Unterm Strich komme ich ohne Diskussion somit auf:
19,99€ Hauptforderung
5€ Rücklastschrift
32€ Gerichtskosten
25€ Inkassogebühr fürs Mahnverfahren
2€ Mahngebühren
18€ Auskünfte
18€ Inkassokosten (Gebühr Schreiben einfacher Art)
Das würde ich zweckgebunden überweisen und dann vollständig Einspruch gegen den VB einlegen bzw. wie vorher stand wegen falscher Zustellung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Gericht beantragen.
Man umgeht damit etwas die Diskussion, ob es wegen der Kündigung und dem Umzug zum Verzug kam oder nicht. Man verschiebt die Diskussion nur noch auf zwei Punkte: Sind diese frei erfundenen Schadensersatz-Gebühren irgendwie gerechtfertigt, sind die Mahnkosten gerechtfertigt und braucht ein Inkasso wirklich die Hilfe eines Anwalts für einen Mahnbescheid. Und bei dieser Diskussion hat man verdammt gute Karten meiner Meinung nach.
*) Ich würde obendrein zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. An den Gläubiger (Ladenbesitzer), die Inkasso-Mitarbeiter und die Anwälte. Aus dem Grund, dass die hier wirklich frei erfundene Positionen aufführen und per Mahnbescheid eintreiben wollen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum man irgendeinen Schaden angerichtet habe jenseits der Adressermittlung (extra aufgeführt), des Briefportos (extra aufgeführt), der Inkassokosten (extra aufgeführt) und der Rücklastschriftgebühren. Und da Rücklastschriftgebühren als einziger möglicher Schaden übrig bleiben, ist das Unsinn. Keine Bank erhebt über 70€ Rücklastschriftgebühren.
Damit haben wir eine Täuschung, eine Bereicherungsabsicht, eine Schädigung und einen Vorsatz (jemand, der so etwas erfindet, macht das immer vorsätzlich). Alles, was man benötigt für einen Betrug.
-- Editiert von mepeisen am 14.07.2018 13:26
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