Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlungsvereinbarung

12. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlungsvereinbarung

Hallo,

ich haben ein kleines Problem mit der AXA Krankenversicherung und deren Anwälten Kanzlei Brinkmann in Köln.
Die Axa möchte von mir noch 717,58 € Beiträge für das Restjahr 2006 inkl. Gebühren Zinsen etc. Nun habe ich mich mit deren Anwälten in Verbindung gesetzt, die Restforderung anerkannt und eine Ratenzahlung vereinbart. Jetzt aber geht RA Brinkmann bei und beantragt - trotz laufender Zahlungen- trotzdem noch einen Vollstreckungsbescheid. Zusätzliche Kosten für mich: 145,62 €
Ist das rechtmäßig? Letzlich habe ich die Forderung anerkannt und zahle sie auch...

Danke schon mal.

Laithy

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10 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Was wurde denn genau vereinbart? Hat es seintens des RA vielleicht einen Hinweis darauf gegeben, dass trotzdem ein Vollstreckungstitel erwirkt werden wird, nur für den Fall, dass Du den Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommst? Oder war vielleicht zu dem Zeitpunkt, zu dem Du mit dem RA gesprochen hast, der VB-Antrag längst auf dem Weg?

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#2
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

nein, ich habe nach Vereinbarung der Ratenzahlung ein Schreiben bekommen, das Sie die Ratenzahlungsvereinbarung annehmen aber trotzdem zur Wahrung Ihrer Ansprüche einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Daraufhin habe ich bei der Kanzlei angerufen, wurde aber nur mit dem Hinweis das sich der zuständige melden würde abgespeist und heute kam der Vollstreckungsbescheid...
Gemaldet hat sich niemand mehr.
Der VB kann also noch garnicht auf dem Weg gewesen sein, erst nach Vereinbarung der Ratenzahlung ist der Antrag wohl auf den Weg gegangen...
Die ersten Zahlungen meinerseits an die Kanzlei sind auch auf dem VB angegeben.

Gruß
Laithy

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

So sich der Gläubiger das Erwirken eines VB vorbehalten hat, können Sie gar nichts machen.
Hier wäre es sinnvoll gewesen (weiß man leider immer erst hinterher) sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass mit der pünktlichen Ratenzahlung auf die weitere Betreibung verzichtet wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)

*grrr*

Danke für den Hinweis.
Werde ich wohl in den saren Apfel beissen müssen.
Aber ist schon eine miese Nummer von der Kanzlei Brinkmann sich auf diesem Wege noch Gebühren zu erschleichen. Sollte man verbieten!

Grüße
Laithy :kotz:

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist es Dir möglich die Restsumme auf einen Schlag zu begleichen ?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

thehellion hat recht :respekt: , denn wenn ja, würde ich denen eine Vergleichssumme vorschlagen, allerdings nur, wenn schriftlich vereinbart wird, dass keine weiteren Ansprüche nach Zahlung der Summe x geltend gemacht werden und der Titel unverzüglich nach Zahlungseingang ausgehändigt wird.

Thehellion, wo ist 174? :devil:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du weißt das der 174 er hier keinen Sinn macht !
Oder Du solltest Du wg Nikotinentzugs Dich nur abreagieren wollen ?
:smoke:

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich hätte jetzt geantwortet zwischen 173 und 175. Aber wir wissen ja alle, was gemeint ist. :spam:

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
madmartin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

einige Jahre später, wir schreiben das Jahr 2014, November..ist mir genau das gleiche passiert..Forderung meiner privaten KV, vertreten durch Brinkmann..ich rufe an, frage ob Ratenzahlung denkbar wäre..ich bekomme nach Rücksprache mit der "Fachabteilung" die Zusage..und kurze Zeit später der Mahnbescheid im Briefkasten..da es um eine Forderung von über 5000 Euro ging und ich nicht sofort zahlen konnte, 5 Wochen später Vollstreckungsbescheid..entstandene Kosten mehr als 1500 Euro..Zufall ist das nicht..und seriös auch nicht..wenn man eh schon Probleme hat und dann noch an solche Abzocker gerät..

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie werden die Mehrkosten von 1500€ denn begründet? Wie lange ist das mit dem VB her? Wie hoch war die Hauptforderung? bei etwas über 5000€ gibt es wenig Gründe für derart viele Mehrkosten.

Telefongespräche lassen sich natürlich nur schwer beweisen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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