Vollstreckungsbescheid trotz Widerspruch?

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz Widerspruch?

Sehr geehrte Forumsgemeinde,

vor ca. 2 Jahren lud ich meinen damaligen kostenfreien Web.de-Account auf um von dort ein Fax versenden zu können. Ein paar Monate später bekam ich Post, dass ich aus meinem Account angeblich einen kostenpflichtigen gemacht hätte und ich nun jeden Monat 2,50 pro Monat zahlen sollte. Da ich dies aber bestritt, denn wie gesagt hatte ich mein Konto nur aufgeladen um darüber Faxe versenden zu können, zahlte ich nicht und das Ganze landete anscheinend bei Universum Inkasso. Das merkwürdige ist, dass ich von diesem Unternehmen nie Post erhalten hatte und erst vor drei Monaten erstmals Post von der Anwaltskanzlei Wagner-Pauls-Kalb bekam welche auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragte welchem ich fristgerecht mit dem beigefügtem Formular und per Einschreiben widersprach.
Heute bekam ich Post von einem Gerichtsvollzieher in meinem Bezirk welcher die Vollstreckung ankündigte bzw einen Termin zur Klärung der Vermögensverhältnisse weshalb ich bei diesem Vollzieher nächsten Monat vorstellig werden soll.
Daraufhin rief ich beim zuständigen Amtsgericht an um zu klären warum mit dies übersandt wurde obwohl mein Widerspruch noch am Laufen ist. Das Amtsgericht konnte unter meinem Namen nichts finden und wollte ein Aktenzeichen von mir welches mit einem bestimmten Buchstaben beginnen soll. Im gesamten Schreiben konnte ich aber ein solches Aktenzeichen nicht finden, nur etliche andere mit welchen das Gerichts aber nichts anfangen konnte. Die Gerichtsvollzieherin war aber bekannt, man sagte mir dass der Vollstreckungsbescheid aber nichtig ist so lange ich keinen "offiziellen" durch das Gericht zu gesandt bekommen habe.
Wie ich nun mit dem anberaumten Termin bei der Gerichtsvollzieherin verfahren soll und wie ich mich überhaupt weiter verhalten soll konnte man mir aber nicht mitteilen. Auch bin ich mir nicht sicher ob ich mich auf die Aussagen die ich per Telefon erhalten habe wirklich ernst nehmen soll.
Deshalb bitte ich Sie um Ratschläge, da ich als Laie die gesamte Angelegenheit sehr dubios finde und auch keine Ahnung habe wie ich weiter verfahren soll. Einen Rechtsbeistand kann ich mir leider derzeit nicht leisten weshalb ich Sie bitte dies bei Ihren Antworten zu berücksichtigen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Karsten

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18 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Zitat:
welchem ich fristgerecht mit dem beigefügtem Formular und per Einschreiben widersprach.

Du hast das ganze hoffentlich ans Gericht geschickt? Hast du die Sendungsnummer des Einschreibens noch? nur zur Sicherheit?
Ich nehme an, dir wurde auch nie ein VB zugesandt?

Mit welchem Amtsgericht hast du telefoniert? Demjenigen, was den Mahnbescheid ausgestellt hast oder dem vor Ort, bei dem die Gerichtsvollzieherin tätig ist?

Wichtig wäre, mal mit dem Gericht zu telefonieren, was den Mahnbescheid ausgestellt hat. Dort nachfragen, wieso die einen VB ausgestellt haben trotz per Einspruch verschicktem Widerspruch.

-- Editiert von mepeisen am 09.08.2016 14:22

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2553 Beiträge, 744x hilfreich)

Kann es sein, dass Forderungen hier vertauscht wurden? Universum Ink. treibt keine Forderungen für web.de ein. Auch arbeiten die nicht mit der genannten Kanzlei zusammen.
Wo wurde bei wem WI eingelegt?

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#3
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mit dem Amtsgericht hier vor Ort, also nicht mit dem das den Mahnbescheid ausgestellt hat, telefoniert. Ich habe die Quittung, den Beleg und auch das Ganze mit einem Zeugen ausgefüllt und an das Gericht versandt, weil mich die Geschichte ehrlich gesagt sehr beunruhigt.
Werde dann morgen beim anderen Amtsgericht anrufen.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich hier etwas vertauscht habe. Ich wüsste nicht worum es sich sonst handeln sollte. Aber ich muss zugeben, dass sowohl im Mahnschreiben als auch im neuen Brief nur Universum Inkasso/Rechtsänwälte genannt werden und ich eben da mir nur dies als Forderung einfällt die offen sein könnte und da nichts weiter angegeben ist, dies als genannte "Gläubigerin" angenommen habe.

Wenn es das nicht ist, dann ist es mir ein absolutes Rätsel welche Forderungen das sein sollen. Anfangs hielt ich es für einen Betrug, da 1. mein Name falsch geschrieben war und 2. ich weder von Universum Inkasso noch von den Rechtsanwälten irgendwas zugesandt bekommen hatte bevor ich einen gelben Brief bekommen hatte. Nachdem es aber ein gerichtlicher Mahnbescheid ist muss das doch richtig sein?

Den Widerspruch habe ich übrigens erst am 27.07, versendet, das ist alles sehr zeitnah und der Widerspruch war defintiv in der Frist, da ich diesen nur vier Tage nach Erhalt versendet habe. Ist es normal, dass so schnell die Vollstreckung eingeleitet wird? Ich habe damit keine Erfahrung, aber ist es nicht ungewöhnlich dass es so arg schnell geht?

-- Editiert von Kammermusiker am 09.08.2016 16:00

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

So oder so hätte ja nach dem Mahnbescheid auch der Vollstreckungsbescheid zu dir geschickt werden müssen.
Dass er nicht zugesandt wurde, deutet ja darauf hin, dass dein Widerspruch bei Gericht ankam.
Wie gesagt kannst du das morgen mal mit dem Gericht besprechen.

Für den Fall, dass die keinen VB ausgestellt hatten, müsstest du mal bei der Gerichtsvollzieherin nachfragen. Nach dem Motto "Ich habe damals widersprochen und das Gericht hat bestätigt, dass es nie einen VB ausgestellt hat. Ich würde gerne von Ihnen mal eine Kopie bekommen von dem ihnen vorgelegten VB und diesen dann auch gerne mal prüfen lassen."

Alles andere kann man erst sinnvoll erklären, wenn du die Infos hast, was da los ist. Dann kann man auch sagen, wie du dich wehren kannst und ob du dazu ggf. einen Anwalt hinzuziehen solltest oder nicht.

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#5
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar, dann werde ich zunächst morgen herum telefonieren und vielleicht bin ich dann etwas schlauer was es mit all dem auf sich hat. Vielen Dank für die Informationen.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2553 Beiträge, 744x hilfreich)

Wenn Mitte Juli der MB kam kann noch kein GV Auftrag in dieser Sache vorliegen. Das geht zeitlich nicht.

Ich würde beim GV tel. oder per Mail die Kopie des VB erfragen.

Was mir aber noch einfällt, falls wirklich Universum Ink. da steht .... könnte es sich um eine alte bzw sehr alte Forderung eines Versandhändlers (Neckermann, Walz, Beate Uhse, ....) handeln. Die UI hat vor Jahren mal zig tausend Titel an Sirius und Becker verkauft. Über die UI wirst du da nix mehr erfahren. Man könnte aber bei dem RA nachfragen. Ggf liegt hier wirklich eine "Verwechslung" vor. Ich persönlich halte nix davon mit der Gegenseite zu telefonieren, aber hier könnte es helfen.

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#7
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ausstellende Amtsgericht konnte mir nicht viel weiter helfen, da sie irgendwas aktivieren müssen um das einsehen zu können und das wird bis Freitag dauern. Die einzige Info die ich habe ist, dass die Forderung aus dem Jahre 2004 stammen soll. Hilft mir wieder nicht weiter, weil ich keine Ahnung habe was dies sein könnte. Bei Versandhäusern habe ich nie bestellt, das kann es nicht sein. Online geht auch alles auf Lastschrift und wird gleich abgebucht.
Was mir einfällt ist, dass meine Familie dazu neigt Verträge auf mich ab zu schließen. So hatte ich zwei Handyverträge von denen ich bis vor ein paar Jahren nichts wusste welche meine Schwester und meine Eltern über mich laufen ließen. Diese sind aber trotz horrender Forderungen bereits abbezahlt. Wenn die Familie das wieder verbrochen hat werd ich wohl oder übel zahlen müssen.
Wenn es also eine "berechtigte" Forderung ist, wie verhält es sich mit dem Widerspruch. Kann ich mir dann noch ein teures Gerichtsverfahren ersparen und diesen zurück ziehen oder muss ich es durch ziehen?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Zitat:
Hilft mir wieder nicht weiter

Hilft dir insofern weiter, als es nicht dieselbe ist wie du, bei der du erst vor wenigen Wochen den Mahnbescheid bekommen hattest.

Zitat:
Wenn die Familie das wieder verbrochen hat werd ich wohl oder übel zahlen müssen.

Nicht zwangsläufig.
Wenn du beispielsweise beweisen kannst, dass du 2004 woanders gewohnt hast und der MB/VB an eine völlig falsche Adresse ging, dann hat die Widerspruchsfrist noch gar nicht begonnen. Dann zählt die Frist ab dem Moment, wo die Zustellung geheilt ist, also wo du den Titel erstmals siehst.

Wenn es aber ein Familienmitglied auf gleicher Adresse war, der Briefe unterschlagen hat, muss dir das erst mal ein Richter glauben. Dann ist es womöglich geschickter, in der Verwandtschaft nachzuhorchen wer das war und das ggf. mit diesem direkt zu klären (so es möglich ist).

Mal bei der GV nachhaken, ob die dir eine Kopie des VB geben kann bzw. mitteilen kann, auf welcher Adresse das war. Oder halt no0chmal am Freitag bei dem Mahngericht probieren.

-- Editiert von mepeisen am 10.08.2016 14:29

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2553 Beiträge, 744x hilfreich)

Also hatte ich gar nicht mal so unrecht mit meiner Überlegung.

Nun heißt es für dich schnellstmöglich an den Titel zu kommen und die Daten zu prüfen. Sollte die damalige Anschrift im VB nicht stimmen so musst du gegen diesen schnellstmöglich Widerspruch einlegen. Den GV würde ich informieren damit er dir ggf den Titel zeigt/kopiert und die Füße ein wenig still hält.

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#10
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke nochmal, werde dann versuchen beim Gerichtsvollzieher etwas zu erreichen oder ggfs. am Freitag beim Amtsgericht.
Beweisen werde ich leider nichts können, das lief schon bei den Handyverträgen so von denen ich nichts wusste und ein Schuldbewusstsein fehlt in meiner Verwandtschaft leider auch völlig. Leider bin ich erst 2005 ans andere Ende von Deutschland gezogen, also werde ich es wohl oder übel wieder zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2553 Beiträge, 744x hilfreich)

Wenn du 2004 noch mit der lieben Verwandtschaft zusammen gewohnt hast wird's natürlich schwierig bis unmöglich da noch was zu machen.
Das AG wird dir net helfen können, die haben ja den Titel nicht.

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#12
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gericht hat mir nun gesagt, dass dies eine alte Forderung von Neckermann ist. Habe dort selbst nie bestellt, aber zu der Zeit noch bei meiner Mutter gewohnt und auf diese Adresse ging es auch. Jetzt weiß ich zumindest wer mir das eingebrockt hat, mehr werde ich wohl nicht machen können, da es wohl schwer ist zu beweisen. Sie hat auch die Mahnungen und Bescheide an diese Adresse bekommen ohne mir etwas davon zu sagen. Die letzte 2004, wobei mir auch nicht klar ist warum das dann nicht bereits verjährt ist.

Mit freundlichen Grüßen

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#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Zitat:
Die letzte 2004, wobei mir auch nicht klar ist warum das dann nicht bereits verjährt ist.


Wenn es einen VB über den Neckermannkauf gibt, dann verjährt er zeitigstens nach 30 Jahren.
Hast Du keine Möglichkeit, Deine Mutter damit zu konfrontieren ?

Hast Du eine Kopie des VB mittlerweile vorliegen ?

-- Editiert von hausfrau66 am 12.08.2016 11:33

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Du sagst, dass so etwas öfter vorkam. Gab es irgendwann mal eine gerichtliche Feststellung, ein schriftliches Schuldeingeständnis o.ä. durch deine Verwandten?

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#15
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß nicht was genau damals an die alte Adresse gesendet wurde, dazu muss ich nächste Woche den Rechtspfleger anrufen. Den Titel habe ich noch nicht vor liegen, da die Gerichtsvollzieherin bisher nicht erreichbar war.
Meine Mutter habe ich konfrontiert, aber sie meint sie weiß nicht was vor so vielen Jahren war und es ist auch nicht ihr Problem. Und nein es gibt nichts Gerichtliches oder Schriftliches. Schriftlich würden sie nie etwas zu geben, haben immer sofort im Gespräch klar gemacht, dass sie nicht zahlen wollen. Und Gerichtlich will ich gegen meine Familie nicht vor gehen. Ich habe noch Geschwister die Zuhause wohnen und Nichten und Neffen die ich sonst nie sehen würde. Das ist es einfach nicht wert.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Meine nächsten Vorschläge wären dann eine Strafanzeige und dergleichen gewesen.

Zitat:
Und Gerichtlich will ich gegen meine Familie nicht vor gehen

Dann wirst du, wenn das an deine Adresse ging, nichts erreichen. Dann wirst du bezahlen müssen (ggf. wegen verjährten Zinsen aufpassen, also Forderungsaufstellung durchschauen).
Denn deine Adresse = dein Machtbereich.

Warst du damals vielleicht sogar noch minderjährig oder schon Ü18?

Mal aus einer anderen Sichtweise: Würden diejenigen, die das gemacht haben, das vielleicht auch bei den Geschwistern und Neffen/Nichten machen? Ist es Wert, sich dann nicht zu wehren, damit sie dann ebenso später mal unverschuldet Probleme kriegen? Zumindest würde ich mal kurz auch darüber nachdenken.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kammermusiker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war damals Ü18. Und meinen volljährigen Geschwistern (Großfamilie) ist das auch bereits passiert. Das ist in unserer Familie sowas wie ein verspätetes "Geburtstagsgeschenk" nach dem Motto: Glückwunsch zur Volljährigkeit, hier hast du erstmal einen Haufen Schulden! Meine Eltern sind seit Urzeiten nicht kreditwürdig, da werden gleich Sachen auf Rechnung gekauft, Handyverträge geschlossen usw wenn man ein Kind dazu benutzen kann.
Das ist wirklich übel, von meinen Eltern halte ich mittlerweile auch nicht mehr viel. Aber meine Geschwister die noch Zuhause leben brauchen so viel Unterstützung von außen wie es nur geht. Denn die sind ohnehin nicht in einer guten Position weil meine Eltern schlicht nicht die Besten sind, das Geld versaufen und verrauchen, die Kinder mit Psychospielchen manipulieren damit sie denken alle die den Mund aufmachen und Kritik üben sind Lügner und müssen aus ihrem Leben ausgeschlossen werden. Die halbe Familie redet aus diesem Grund schon nicht mehr mit einander und einige meiner erwachsenen Geschwister haben trotz Bemühungen keinen Kontakt mehr zu den Jüngsten. Als ältester Sohn war ich immer Papaersatz für die anderen und möchte ihnen das nicht nehmen.
Ich verstehe durchaus Ihren Einwand, doch wie Sie sehen ist die Sache eben nicht so einfach und nach langem Abwägen bin ich irgendwann zu dem Schluss gekommen, dass es besser ist Geld zu verlieren als meine jüngsten Geschwister.
Um meine Nichten und Neffen muss ich mir zum Glück wenig Sorgen machen, weil sie mittlerweile in stabilen Verhältnissen leben.

Mit freundlichen Grüßen

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Zitat:
von meinen Eltern halte ich mittlerweile auch nicht mehr viel

Von Menschen, die ihren Schützlingen so etwas antun und sie mit diesen Maschen quasi fast schon in ein versautes Leben entlassen, sobald sie 18 sind, halte ich auch nichts. Das sind eine der schlimmsten Straftaten , die man begehen kann.
Solange sie damit durchkommen, werden sie weitermachen.
Zitat:
Aber meine Geschwister die noch Zuhause leben brauchen so viel Unterstützung von außen wie es nur geht

Ggf. wäre es ein Weg, sie in die eigene Obhut zu nehmen. Wenn die Zustände so sind, wird dann ggf. auch das Jugendamt mitspielen und da unterstützen (soweit es minderjährige Geschwister sind)

Die Wahl, sich zu wehren oder es dabei zu lassen, liegt bei dir. Sicher keine einfache Wahl. Aber wenn das schon mehreren Kindern passiert ist und man diese als Zeugen benennt, sie alle die Geschichte bestätigen und mit eigenen Fällen bestätigen...

Das Schlimmste finde ich, ist dann noch das Leugnen des Ganzen. Und wer weiß, welches der vielen Kinder sich irgendwann denkt "Meinen Eltern ist nichts passiert, also kann ich das auch so machen".

Wenn man sich wehrt, sollte man den Gang zum Jugendamt und zu einem Anwalt nicht scheuen. und das zeitnah.

-- Editiert von mepeisen am 13.08.2016 11:19

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