Vollstreckungsbescheid trotz Widerspruch gegen Kostenfestsetzungbescheid

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz Widerspruch gegen Kostenfestsetzungbescheid

Ich betreue eine ältere schwerbehinderte Dame

In einem Vergleich wurde in 09/22 ein fehlerhafter Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) erstellt, gegen den sie fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatte. 80% der unstrittigen Forderungen wurden an die Gegenseite überwiesen.

Jetzt wurde von der Gegenseite ohne Mahnung etc eine Pfändung bei deren Bank beantragt.

Es ergeben sich folgende Fragen

a) darf ohne Mahnung eine Pfändung, und dazu gleich bei deren Bank, veranlasst werden? Es gab zwar eine Zahlungsaufforderung zwischendurch, die mit den bisher geleisteten Zahlungen und dem eingelegten Rechtsmittel beantwortet wurde

b) darf in dem laufenden Verfahren, das bis heute noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde, eine Pfändung von dem gleichen Gericht veranlasst werden, wohl wissend, dass Rechtsmittel eingelegt wurde

c) weder im Protokoll bzw KFB stand unter Rechtsmittel etwas von einer möglichen Vollstreckungs"gefahr"

d) haftet das Gericht für den Schaden aus der Vollstreckung

e) macht eine Vollstreckungsabwehrklage einen Sinn?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von manneier):
a) darf ohne Mahnung eine Pfändung, und dazu gleich bei deren Bank, veranlasst werden

Selbstverständlich.
Im übrigen gab es ja die Mahnung.



Zitat (von manneier):
b) darf in dem laufenden Verfahren, das bis heute noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde, eine Pfändung von dem gleichen Gericht veranlasst werden, wohl wissend, dass Rechtsmittel eingelegt wurde

Das einlegen von Rechtmitteln verhindert nicht immer die Vollstreckung.



Zitat (von manneier):
c) weder im Protokoll bzw KFB stand unter Rechtsmittel etwas von einer möglichen Vollstreckungs"gefahr"

Solche Sachen müssen nicht für juristisch Unbewanderte formuliert sein.
Und wenn sich das ganze aus dem Gesetz ergibt, muss es auch nicht drin stehen.



Zitat (von manneier):
d) haftet das Gericht für den Schaden aus der Vollstreckung

Welcher Schaden denn?



Zitat (von manneier):
e) macht eine Vollstreckungsabwehrklage einen Sinn?

In Ermangelung relevanter Details kann man darüber leider nicht diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen gab es ja die Mahnung.

das war keine Mahnung, sondern nur eine Zahlungsaufforderung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6441 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
In einem Vergleich wurde in 09/22 ein fehlerhafter Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) erstellt, gegen den sie fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatte. 80% der unstrittigen Forderungen wurden an die Gegenseite überwiesen.

Sehr mangelhafte Schilderung des Sachverhalt und kaum richtig verständlich, weil .....
Wenn es tatsächlich schon einen Vergleich gab, welche Entscheidung soll dann dann noch kommen ?
Zitat:
in dem laufenden Verfahren, das bis heute noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde

Außerdem, wenn 100% zu zahlen sind, also 20% offfen stehen, darf man sich über Vollstreckungsmaßnahmen nicht wundern.
Mit welchen vollstreckbaren Titel wird denn jetzt gepfändet ?


-- Editiert von User am 29. Januar 2023 20:07

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

20% ist der strittige Betrag aus dem Kostenbescheid,
und das "offene" Verfahren ist dieser KFB, gegen den, rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt wurde.
Steht schon oben alles richtig drin!

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6441 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Mit welchen vollstreckbaren Titel wird denn jetzt gepfändet ?

wenn das der Kfb war ?
wurde denn in dem Rechtsmittel auch die einstweillige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

nein, so weit hat sie nicht gedacht.
Sie dachte, dass nach ca 2-3 Wochen die Korrektur kommt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Mit welchen vollstreckbaren Titel wird denn jetzt gepfändet ?

Mit dem Kostenfestsetzungsbescheid bzw. dem Vergleich.



Zitat (von manneier):
das war keine Mahnung, sondern nur eine Zahlungsaufforderung

Das ist die Mahnung...


Signatur:

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#8
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

aus dem Vergleich sind keine Kosten entstanden, nur über die Gerichtskosten waren strittig.

Was noch offen ist,, wie lange darf sich das Gericht Zeit lassen mit dem neuen KFB, seit 09/22 nicht passiert!?

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