Ich betreue eine ältere schwerbehinderte Dame
In einem Vergleich wurde in 09/22 ein fehlerhafter Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) erstellt, gegen den sie fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatte. 80% der unstrittigen Forderungen wurden an die Gegenseite überwiesen.
Jetzt wurde von der Gegenseite ohne Mahnung etc eine Pfändung bei deren Bank beantragt.
Es ergeben sich folgende Fragen
a) darf ohne Mahnung eine Pfändung, und dazu gleich bei deren Bank, veranlasst werden? Es gab zwar eine Zahlungsaufforderung zwischendurch, die mit den bisher geleisteten Zahlungen und dem eingelegten Rechtsmittel beantwortet wurde
b) darf in dem laufenden Verfahren, das bis heute noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde, eine Pfändung von dem gleichen Gericht veranlasst werden, wohl wissend, dass Rechtsmittel eingelegt wurde
c) weder im Protokoll bzw KFB stand unter Rechtsmittel etwas von einer möglichen Vollstreckungs"gefahr"
d) haftet das Gericht für den Schaden aus der Vollstreckung
e) macht eine Vollstreckungsabwehrklage einen Sinn?
Danke
Vollstreckungsbescheid trotz Widerspruch gegen Kostenfestsetzungbescheid
29. Januar 2023
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Frage vom 29. Januar 2023 | 15:59
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 35x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz Widerspruch gegen Kostenfestsetzungbescheid
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#1
Antwort vom 29. Januar 2023 | 16:20
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38291x hilfreich)
Zitata) darf ohne Mahnung eine Pfändung, und dazu gleich bei deren Bank, veranlasst werden :
Selbstverständlich.
Im übrigen gab es ja die Mahnung.
Zitatb) darf in dem laufenden Verfahren, das bis heute noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde, eine Pfändung von dem gleichen Gericht veranlasst werden, wohl wissend, dass Rechtsmittel eingelegt wurde :
Das einlegen von Rechtmitteln verhindert nicht immer die Vollstreckung.
Zitatc) weder im Protokoll bzw KFB stand unter Rechtsmittel etwas von einer möglichen Vollstreckungs"gefahr" :
Solche Sachen müssen nicht für juristisch Unbewanderte formuliert sein.
Und wenn sich das ganze aus dem Gesetz ergibt, muss es auch nicht drin stehen.
Zitatd) haftet das Gericht für den Schaden aus der Vollstreckung :
Welcher Schaden denn?
Zitate) macht eine Vollstreckungsabwehrklage einen Sinn? :
In Ermangelung relevanter Details kann man darüber leider nicht diskutieren.
#2
Antwort vom 29. Januar 2023 | 18:38
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 35x hilfreich)
ZitatIm übrigen gab es ja die Mahnung. :
das war keine Mahnung, sondern nur eine Zahlungsaufforderung
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Januar 2023 | 20:02
Von
Status: Junior-Partner (5898 Beiträge, 2241x hilfreich)
Zitat:In einem Vergleich wurde in 09/22 ein fehlerhafter Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) erstellt, gegen den sie fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatte. 80% der unstrittigen Forderungen wurden an die Gegenseite überwiesen.
Sehr mangelhafte Schilderung des Sachverhalt und kaum richtig verständlich, weil .....
Wenn es tatsächlich schon einen Vergleich gab, welche Entscheidung soll dann dann noch kommen ?
Zitat:in dem laufenden Verfahren, das bis heute noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde
Außerdem, wenn 100% zu zahlen sind, also 20% offfen stehen, darf man sich über Vollstreckungsmaßnahmen nicht wundern.
Mit welchen vollstreckbaren Titel wird denn jetzt gepfändet ?
-- Editiert von User am 29. Januar 2023 20:07
#4
Antwort vom 29. Januar 2023 | 20:09
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 35x hilfreich)
20% ist der strittige Betrag aus dem Kostenbescheid,
und das "offene" Verfahren ist dieser KFB, gegen den, rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt wurde.
Steht schon oben alles richtig drin!
#5
Antwort vom 29. Januar 2023 | 20:27
Von
Status: Junior-Partner (5898 Beiträge, 2241x hilfreich)
Zitat:Mit welchen vollstreckbaren Titel wird denn jetzt gepfändet ?
wenn das der Kfb war ?
wurde denn in dem Rechtsmittel auch die einstweillige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt ?
#6
Antwort vom 29. Januar 2023 | 20:46
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 35x hilfreich)
nein, so weit hat sie nicht gedacht.
Sie dachte, dass nach ca 2-3 Wochen die Korrektur kommt
#7
Antwort vom 29. Januar 2023 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38291x hilfreich)
ZitatMit welchen vollstreckbaren Titel wird denn jetzt gepfändet ? :
Mit dem Kostenfestsetzungsbescheid bzw. dem Vergleich.
Zitatdas war keine Mahnung, sondern nur eine Zahlungsaufforderung :
Das ist die Mahnung...
#8
Antwort vom 29. Januar 2023 | 23:20
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 35x hilfreich)
aus dem Vergleich sind keine Kosten entstanden, nur über die Gerichtskosten waren strittig.
Was noch offen ist,, wie lange darf sich das Gericht Zeit lassen mit dem neuen KFB, seit 09/22 nicht passiert!?
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