Vollstreckungsbescheid verschwunden

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid verschwunden

Hallo,

was passiert mit einer Forderung aus dem Jahr 1998, wenn der Vollstreckungsbescheid verschwunden ist.
Der Gerichtsvollzieher hat ihn wahrscheinlich an den Schuldner geschickt.

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" MfG

Ingo_Z"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schuldturmwaerter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

wenn der Originaltitel weg ist, kann man bei Gericht einen neuen beantragen muss allerdings auch die Berechtigung der Forderung neu beweisen.

oder auf das Geld verzichten

-----------------
""

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#2
 Von 
HauserCaspar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist Quatsch, wenn der Originaltitel weg ist dann ist das Geld futsch.

-----------------
"Recht hat wer mehr Geld hat"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Gegen Zahlung von 15,00 € kann der Titel als Zweitfertigung an den Gläubiger zugestellt werden.

Der Schuldner kann vor Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung angehört werden und wird informiert das es eine weitere vollstreckbare Ausfertigung gibt.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Der Gerichtsvollzieher hat ihn wahrscheinlich an den Schuldner geschickt.


So ein Gerichtvollzieher senden ihn nach Auftragsausführung zurück. Also hat entweder er den Bescheid oder Du. Hat der GV gepfuscht haftet er dafür, wenn man ihm das beweisen kann.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#5
 Von 
guest-12309.02.2010 08:05:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
wenn der Originaltitel weg ist, kann man bei Gericht einen neuen beantragen muss allerdings auch die Berechtigung der Forderung neu beweisen.
oder auf das Geld verzichten


Aha. Letzteres war mir allerdings neu.

quote:
Das ist Quatsch, wenn der Originaltitel weg ist dann ist das Geld futsch.


Kasper, die Zeit im Kerker hat dir ganz offensichtlich nicht besonders gut getan.

quote:
Gegen Zahlung von 15,00 € kann der Titel als Zweitfertigung an den Gläubiger zugestellt werden.


:???:

quote:
So ein Gerichtvollzieher senden ihn nach Auftragsausführung zurück.



:???: :???: :???:

Der TE scheint in diesem Forum tatsächlich auf die wahren Spezialisten gestoßen zu sein.





-- Editiert am 07.02.2010 14:31

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Kasper, die Zeit im Kerker hat dir ganz offensichtlich nicht besonders gut getan.

@
Jane Eyre
Da führt jemand mal wieder Selbstgespräche :cheers:

-----------------
""

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#7
 Von 
HauserCaspar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Jane Eyre
Da führt jemand mal wieder Selbstgespräche



ne im Kerker war das nich. Das Hieß BRD.
Ich spreche aus Erfahrung . Inzwischen sind zwar auch die dreißig rum, aber der Gläubiger hat es 12 Jahr nicht geschafft den Titel wieder zu besorgen und hat nun ade zu fast 46.000 gesagt.


-----------------
"Recht hat wer mehr Geld hat"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

§ 733 ZPO

Weitere vollstreckbare Ausfertigung

(1) Vor der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kann der Schuldner gehört werden, sofern nicht die zuerst erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird.

(2) Die Geschäftsstelle hat von der Erteilung der weiteren Ausfertigung den Gegner in Kenntnis zu setzen.

(3) Die weitere Ausfertigung ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schuldturmwaerter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Weitere vollstreckbare Ausfertigung

(1) Vor der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kann der Schuldner gehört werden, sofern nicht die zuerst erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird.

(2) Die Geschäftsstelle hat von der Erteilung der weiteren Ausfertigung den Gegner in Kenntnis zu setzen.

(3) Die weitere Ausfertigung ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen.


Jetzt frag ich mich aber warum soll der Schuldner gehört werden,
wenn nicht um die Schuld zu bestätigen ?
Aber welcher Knallkop würde sowas wohl Tun ?


-----------------
"hab mein Geld verloren. Wer welches findet bitte an mich schicken. Danke"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Jetzt frag ich mich aber warum soll der Schuldner gehört werden,


Normalweise bekommt der Schuldner den Titel. Ohne Nachfrage könnte der Gläubiger ja sonst nochmals vollstrecken.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schuldturmwaerter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Normalweise bekommt der Schuldner den Titel. Ohne Nachfrage könnte der Gläubiger ja sonst nochmals vollstrecken.


Tja, nach längerem Überlegen komme ich zu dem Schluß, eine heilige Kuh geschlachtet zu haben bzw. ein Wespennest erwischt zu haben.

Warum wohl hat der arme Ingo drei, in Zahlen 3, Jahre keine Antwort bekommen ?

Ich wollte nur helfen und habe erst jetzt auf das Datum der Frage geschaut.
Der arme Hund wird es vermutlich nicht mehr mit bekommen, aber mit dieser Aussage wird der Gläubiger zum Gläubigen in die Wahrheitsliebe des Schuldners.
So war mir Gott helfe : ich hab doch schon lange bezahlt !!!


-----------------
"hab mein Geld verloren. Wer welches findet bitte an mich schicken. Danke"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HauserCaspar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Normalweise bekommt der Schuldner den Titel. Ohne Nachfrage könnte der Gläubiger ja sonst nochmals vollstrecken.


Wow, ich wußte dass ich recht habe, aber ich wußte nie warum.

Coooool

Dfg MFC machts gut

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"Recht hat wer mehr Geld hat"

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