Vollstreckungsbescheid wegen Schwarzfahrt.Was tun?

29. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Icke1312
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid wegen Schwarzfahrt.Was tun?

Hallo,

Habe am 12.11. einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten und leider verpasst Einspruch zu erheben.
Nun kam der Mahnbescheid am 17.12. mit einer Forderung von 219,01€.
Die Hauptforderung beträgt 40€.
Es handelt sich um eine Schwarzfahrt vom 20.06.2013.
Zum Ablauf davor:
Wer in Berlin in Verkehrsmitteln der BVG ohne Ticket erwischt wird bekommt einen Überweisungsträger mit der Aufforderung innerhalb von 4 Wochen zu zahlen.
Jedoch nicht an die BVG sondern direkt an InfoScore.
Diese schicken dann später auch eine Mahnung.
Danach wird das Ganze an Haas und Kollegen weitergeleitet.
Die schicken dann Mahnungen (ohne Einschreiben) für ca. 6 Monate und geben dann in der Regel auf.
Diesmal kam dann halt doch der Mahnbescheid und daraufhin der Vollstreckungsbescheid.
Darin wird als Gläubiger wieder die BVG angegeben, vertreten durch Haas und Kollegen.
Zu den 40,00€ Hauptforderung kommen dann:
Verfahrenskosten:
Gerichtskosten: 32,00€
Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten 24,75€
Gebühr (Nr. 3308 VV RVG) 22,50€
Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 13,50€
und
Nebenforderungen:
Auskünfte: 2,80€
Inkassokosten: 32,50
Anwaltsvergütung vor vorgerichtliche Tätigkeit: 48,60€
und Zinsen.
Außerdem heißt es: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." (?)

Meine Fragen wären:
Sollte ich die Hauptforderung inkl. Zinsen an InfoScore überweisen?
(Hatte schonmal einen Mahnbescheid wegen der gleichen Sache und habe damals die 40€ überwiesen und unbegründet Einspruch eingelegt, danach Ruhe)
Sollte ich eine Kopie der Vollmacht des Gläubigers beantragen um mehr Zeit zu bekommen?
Sind die angegebenen Kosten rechtens und falls nicht was davon und in welcher Höhe?


Vielen Dank im Vorraus!

Christoph

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Inkassokosten: 32,50


Einspruch gegen diese Kosten und den rest zweckgebunden überweisen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Icke1312
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ist denn nun die Rechtslage?

Liebe Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie soll denn die Rechtslage schon sein? Du bist schwarz gefahren, die 40€ sind also berechtigt. Du hast sicherlich auch noch den ein oder anderen Brief bekommen neben dem Mahnbescheid. Sich da irgendwie rauszureden bringt nichts. ich weiß auch nicht, wo du her hast, dass die irgendwann aufgeben, wenn man einfach nichts tut.

Ich würde neben der Hauptforderung, den Zinsen und den Gerichtskosten nur noch eine Verfahrenspauschale von 25€ akzeptieren (gemäß §4 RDGEG ). Inkassobüros brauchen keine Hilfe eines Anwalts, um Mahnbriefe zu schreiben und sie brauchen ganz bestimmt keine Hilfe eines Anwalts, um den gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Daneben würde ich eine Beschwerde ans zuständige Aufsichtsgerichts des Inkassos richten, dass die hier Kostentreiberei veranstalten durch Kostendopplung von Anwalts- und Inkassogebühren, sowie vom gezielten Umgehen des §4 RDGEG . Ich würde schreiben, dass das Gericht bitte dem Inkasso sofort die Lizenz entziehen soll. Denn offensichtlich ist das Inkasso weder fachlich noch sachlich in der Lage, einen gerichtlichen Mahnbescheid auszufüllen. Wenn sie dazu einen Anwalt hinzuziehen müssen, verweigern sie ihre eigentliche Existenzberechtigung anzuerkennen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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