Vollstreckungsbescheid zugestellt und nu????

16. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid zugestellt und nu????

Hallo,

hab endlich nach 1,5 jahren einen vollstreckungsbescheid zustellen können an den schuldner. Die frau ist aber jetzt arbeitslos, wohnt bei ihren lebensgefährten und selber bezieht sie nur sozi.
gerichtsvollzeiher meinte man kann jetzt nichts mehr machen. klar verstehe ich. er sagte ich kann halt immer wieder ein eidstaatlich erklärung verlangen. das kostet aber ja jedesmal was. un der schuldner hätte 3 jährige schuldnerschutz. wenn sie arbeitet muß ihr zum leben 960 euro bleiben , rest kann das gepfändet werden.

bei aller liebe, es kann doch nicht sein, dass es keine möglichkeit gibt geld von schuldner zu holen, ohne dass man aller paar wochen eine eidstaatlich erklärung verlangt, oder?????

Ich dachte eigentlich das eine ET-Eklärung verpflichtet, bei arbeitsaufnahme es selbst zu melden.

Die frau nimmt aller paar monate für kurz eine arbeit auf und dann wieder alu. wenn ich pech habe erwische ich sie immer nur alu. kann doch nicht sein , oder?????
wenn staat geld verlangt, werden die sachen doch auch nicht so gehandhabt.

was soll & kann ich noch machen???? ( es geht hier um 4,500 euro)

Bitte bitte um antworten!!

lg meg


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

kann man das auch kotopfändung machen, spricht wenn geld reinfließt, dass es automatisch gepfändet wird??

ist das normal das gerichtsvollzieher nicht mal bereit ist eine ratenzahlung zu vereinbaren, wenn der schuldner sagte er habe alu beantragt? wäre doch pflicht es gleich zu meldet,w enn alubescheid kommt, oder??

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kontenpfändung kannst Du machen. Allerdings sind Sozialleistungen (leider) innerhalb von 7 Tagen unpfändbar. Die Schuldner räumen dann leider immer alles vom Konto.

Evtl. macht eine Strafanzeige Sinn?

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#3
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

was heisst strafanzeige? gegen was???
was passiert dann??

lg

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#4
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Nichts bzw. garnichts!

Das ist ja das Problem.

Wer kein Geld hat, dem kann man auch nichts wegnehmen.

Kontopfändung wäre ein kleines Druckmittel, da die Bank erstmal das komplette Konto sperrt, ohne Rücksicht auf die 7 Tagesfrist.
Der Schuldner kann dann leider aber ne Kontofreigabe für die Beträge beantragen.

Die Eidesstattliche Versicherung ist nur das Abbild der momentanen Vermögensverhältnisse.

Eine Pflicht zur Offenlegung später verdienten Vermögens besteht denke ich nur bei erneuter Abnahme der EV!

Also bleibt nur 30 Jahre lang prüfen, ob wieder Geld da ist!


p.s. Kann man nicht in die Rentenversicherung pfänden???

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Rentenversicherungsbeiträge/Ansprüche gehen nur bei Sozialleistungen/Beiträge zu pfänden.

Sagen Sie dem Gerichtsvollzieher er SOLL Ratenzahlungsplan machen z.B. 50 EUR im Monat etc.

Sonst Kontopfändung ist sehr schön. Alle paar Monate wiederholen. Kosten müssen Sie aber erstmal tragen.

Taschenpfändung ist auch sehr gut.

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#6
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

jaja der mahnman wieder...sozialleistungen leider nicht pfändbar...welchen staat willst Du denn ? :(

Eventuell nützt hier einfach ein Gespräch ?
Klingt etwas blauäugig ich gebs zu aber immer noch besser gutes Geld dem Schlechten nachzuwerfen.

Die sinnvollste lösung wäre wenn man sich auf Ratenzahlung einigt
gruß

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was für einen Staat will ich? Hm. Gute Frage.
Ich denke, einen, in dem ich Schuldnern, die mich besch... wollen, wirklich das letzte Hemd abknöpfen kann. Zwangsarbeit wäre in solchen Fällen auch was schönes. :)

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#8
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

es gibt überall die und die..
man kann nicht alle über einen kamm scheren
wie der miese schuldner oder der gute schuldner.
Ich geh davon aus das Du eventuell schon mal abgelinkt wurdest ...ist aber jedem schonmal passiert.





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#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

fakt ist und bleibt es aber, dass pfändungsfreigrenzen von 930,- eur beziehungsweise 1280,- eur bei einer unterhaltsberechtigten person + verdienstzuschläge schlicht und ergreifend viel zu hoch sind. man darf nicht vergessen, dass es neben schützenswerten interessen von schuldnern auch schützenswerte interessen von gläubigern gibt deren wirtschaftliche existenz bei umfangreicheren aussenständen gefährdet wird.

um das mal ganz einfach darzustellen:
ein betrieb fährt solide 5% (entspricht der zahl von aldi, netto mach nur 1,55 %) gewinn im umsatz ein - sprich 100,00 eur umsatz bedeuten 5 eur gewinn. nun kauft jemand dort einen laptop im wert von 1.000 eur und zahlt nicht - für die rechtsverfolgung müssen noch einmal 100,00 eur (was sehr gering gerechnet ist, realistischer währen bei beauftragung eines rechtsanwalts nebst gerichts- und gerichtsvollzieherkosten etwa 250,00 eur) aufgewendet werden - macht einen gesamtschaden von 1.100 EUR. Dieser geht zu Lasten des Gewinns - um den Gewinn auch nur zu halten müssen 22.000,00 eur (1100 / 5 * 100) zusätzlicher umsatz gemacht werden - also 22 Laptops verkauft werden. Mit diesen Laptops wird aber kein Gewinn erwirtschaftet - die anderen Kunden zahlen pro Latop 50,00 EUR schaden den ein schuldner verursacht hat mit. währenddessen sitzt der schuldner mit fast 1900,- dm im monat zuhause und freut sich nen zweites loch wohin auch immer. das ist etwas, was so nicht sein kann und wo dringender handlunsgbedarf in der gesetzgebung besteht.

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Da kann ich Dir nur vollumfänglich Recht geben. Schuldnern, die im großen Stil einkaufen, ohne Zahlungsfähig zu sein und damit immensen wirtschaftlichen Schaden anrichten, gehört ein Schuss vor den Bug verpasst. Dazu beitragen würde z.B. die radikale Senkung von Pfändungsfreigrenzen bei solchen Schuldnern.

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#11
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

klar , wer ware kauft und vorsätzlich nicht bezahlt oder das geplant hat ist natürlich eine
linker Typ. Daselbe gilt auch im Handwerk..
Erst Arbeiten im großen Stil ausführen lassen und dann nicht zahlen . Das Handwerksunternehmen muß material und mitarbeiter bezahlen.
Da geht einem natürlich der hut hoch.

Wogegen ich bin sind Inkassofirmen ( hier in Hanau hauen sich im wahrsten sinne des Wortes die Inkassofirmen wg Auftragsstreit gegenseitig auf die Nase)

Inkassofirmen können auch nichts machen , gehen nur dominanter vor (z.b beim Briefwechsel) Der Dumme ( der dann auch noch die überteuerten Gebühren blind bezahlt)ist doch in der normalerweise nur der Kleine der keine Ahnung hat
.....die Harten Abzocker , die Du beschreibst ,lachen doch nur über Inkassofirmen.
gruß
nanet




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#12
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

es geht nicht um harte abzocker, sondern letztlich um jeden schuldner. es gibt in meinen augen keinen grund warum ein sozialhilfeempfänger schlechter da stehen soll als ein schuldner - was menschen im dem zuge zugemutet werden kann, sollte doch auch eigentlich einem schuldner zugemutet werden können.

einem studenten steht nach aktueller rechtsprechung ein unterhaltsbetrag von 600,00 eur zu - so er arbeitet wird ein betrag von 85,00 euro nicht angerechnet, so daß ein betrag von max. 685,00 eur verbleibt - davon müssen aber auch studienbedingte aufwendungen bezahlt werden (semestergebühren, literatur und bald studiengebühren) - warum braucht ein student zwischen 600 und 685 eur zum leben und ein schuldner 930,- (vorausgesetzt beide haben keine unterhaltsverpflichtungen)? das ist eine art verlogene doppelmoral die die glaubwürdigkeit unseres staates in dessen konsequenz untergräbt.

nur der vollständigkeit halber: nein, ich bin kein student!

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