Hallo,
gegen mich liegt eine Gehaltspfändung vor, bei der meine Frau als unterhaltspflichtige Person nicht berücksichtigt werden darf. Diese Pfändung wurde auch einige Monate bedient, bis meine Frau arbeitslos wurde. Da ich schwerbehindert (incl. Gehbehinderung) bin und meine Kosten nicht mehr tragen konnte, habe ich am 20.09.22 einen Antrag gestellt, dass meine Frau beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt wird. Alternativ eine Anhebung des Pfändungsfreibetrag auf Grund der krankheitsbedingten Kosten. Ich bin auf ein Auto angewiesen um meinen Arbeitsort zu erreichen, Medikamente etc.
Bis heute ich außer einem Schreiben dass der Gläubiger sich zu meinem Antrag äußern soll und der Arbeitgeber die Beträge einbehalten soll, ist nichts passiert. Mittlerweile sind vier Gehaltsabrechnungen gelaufen und das Amtsgericht macht nicht. Was kann ich dagegen machen bzw. wie lange muss man warten, bis da mal eine Entscheidung getroffen wird?
Und eine 2. Frage. Ich habe ja eben eine Gehaltspfändung erwähnt. Hinzu kam eine Kontopfändung. Für die erste Kontopfändung hat ein anderes Amtsgericht innerhalb von vier Wochen einen Beschluss gefasst. Es wurde beschlossen, dass mir die Bank das vom Arbeitgeber bereits gepfändete Gehalt auszahlen muss. Also alles was vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, muss mir gelassen werden.
Die zweite Kontopfändung ist leider auch von dem Amtsgericht, welches sich bei der ersten geschilderten Angelegenheit so lange Zeit lässt und die haben nun meinen Antrag abgelehnt. Ich verstehe die Paragraphen nicht alle und denke die haben mit dieser Sache eigentlich nichts zu tun. Es geht aus dem Beschluss hervor, dass ich ja ein P Konto habe und darüber alles geregelt wird. Das nach Pfändung verbleibende und ausbezahlte Gehalt ist aber teilweise höher als der Pfändungsfreibetrag des P Konto. Somit würde ja vom Pfändungsfreibetrag des bereits gepfändeten Gehalt bei Geldeingang auf dem P Konto nochmals gepfändet werden. Das darf doch eigentlich nicht sein, oder?
Vollstreckungsgericht untätig
6. Januar 2023
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Frage vom 6. Januar 2023 | 10:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsgericht untätig
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#1
Antwort vom 6. Januar 2023 | 10:42
Von
Status: Master (4150 Beiträge, 668x hilfreich)
Doch, genau so soll es sein.ZitatEs geht aus dem Beschluss hervor, dass ich ja ein P Konto habe und darüber alles geregelt wird. Das nach Pfändung verbleibende und ausbezahlte Gehalt ist aber teilweise höher als der Pfändungsfreibetrag des P Konto. Somit würde ja vom Pfändungsfreibetrag des bereits gepfändeten Gehalt bei Geldeingang auf dem P Konto nochmals gepfändet werden. Das darf doch eigentlich nicht sein, oder? :
#2
Antwort vom 6. Januar 2023 | 11:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAntwort vom 6. Januar 2023 / 10:42 Von bostonxl :
Status:
Bachelor (3530 Beiträge, 558x hilfreich)
Zitat (von Sandra-1303):
Es geht aus dem Beschluss hervor, dass ich ja ein P Konto habe und darüber alles geregelt wird. Das nach Pfändung verbleibende und ausbezahlte Gehalt ist aber teilweise höher als der Pfändungsfreibetrag des P Konto. Somit würde ja vom Pfändungsfreibetrag des bereits gepfändeten Gehalt bei Geldeingang auf dem P Konto nochmals gepfändet werden. Das darf doch eigentlich nicht sein, oder?
Doch, genau so soll es sein.
Was soll so sein? Wozu gibt es dann Pfändungstabellen? Es wurde ja bereits bei der Gehaltspfändung der Pfändungsfreibetrag ermittelt und von diesem soll nochmals gepfändet werden? lt. Beschluss des ersten Amtsgericht darf beim Konto eben vom eingehenden /bereits gepfändeten Gehalt nicht nochmals gepfändet werden.
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#3
Antwort vom 6. Januar 2023 | 11:46
Von
Status: Master (4150 Beiträge, 668x hilfreich)
Du musst halt den Pfändungsfreibetrag Deines P-Kontos nach oben setzen lassen.ZitatWozu gibt es dann Pfändungstabellen? :
#4
Antwort vom 6. Januar 2023 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (109320 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatWas kann ich dagegen machen :
Bei einer außergewöhnlich langen Verzögerung kann man sich mittels Untätigkeitsbeschwerde wehren.
ZitatIch verstehe die Paragraphen nicht alle und denke die haben mit dieser Sache eigentlich nichts zu tun. :
Ja klar ... die Paragraphen schreiben die Gerichte zu rein dekorativen Zwecken dort rein ...
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