Vollstreckungstitel anfechtbar???

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
RAFUE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungstitel anfechtbar???

Guten Abend zusammen,

ich bekomme zur Zeit Post von der Firma Hfg Inkasso aus Hamburg. Sie fordern mich auf, 1.500 € zu bezahlen für eine Mitgliedschaft in einem Fitness Center im Jahr 2000. Auf Nachfrage konnte mir sogar ein Vollstreckungstitel aus 2003 vorgelegt werden. Ich habe aber nie einen Mahnbescheid geschweige denn einen Vollstreckungstitel erhalten. Wie konnte den trotzdem ein Titel erlangt werden? Kann ich diesen Titel anfechten? oder bin ich da chancenlos? Es muss doch nachweisbar sein, dass ich die Post vom Amtsgericht angenommen haben soll. Was kann ich machen? ich hoffe auf eine schnelle Antwort. Danke im Vorauss.

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Seltsam ist :
Warum wird nach der angeblichen Titulierung aufgehört ?
Gerichtsvollzieher - Kto Pfändung usw wären die logische Folge

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AchDuNe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage wäre, ob wir hier wirklich über einen Vollstreckungstitel eines Amtsgerichtes reden.
Ansonsten bin ich der Ansicht, dass die Forderung aus dem Jahre 2000 verjährt ist, insofern der Gläubiger Ihnen vom Amtsgericht keinen Mahnbescheid zustellen lassen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RAFUE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vollstreckungstitel ist von einem Amtsgericht. Aber mir wurde nie einer zugestellt. Ich habe auch überhaupt keinen Vertrag mit diesem Fitness Center abgeschlossen gehabt. Die HFG Inkasso nimmt sich davon nichts an, sondern beruht auf den Vollstreckunsgtitel und droht halt mit einem Gerichtsvollzieher, wenn die Forderung nicht bezahle. Deswegen meine Frage, ist ein Titel anfechtbar? lohnt es sich zum Anwalt zu gehen? Oder ich habe keine Chance, da der Titel ja besteht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vollstreckungsabwehrklage ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen