Hallo liebe Forum-Mitglieder,
folgender Fall: es ergeht ein Mahnbescheid an den Schuldner. Innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist wird kein Widerspruch eingelegt, jedoch eine Zahlung der Gesamtforderung und der MB Gebühren "unter Vorbehalt" geleistet. Kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und muss er hierfür schriftlich die Zahlung unter Vorbehalt verweigern sowie den bezahlten Betrag ablehnen und rücküberweisen?
Vielen Dank im Voraus!
Vollstreckungstitel bei Zahlung unter Vorbehalt?
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 12:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungstitel bei Zahlung unter Vorbehalt?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2023 | 15:09
Von
Status: Praktikant (824 Beiträge, 196x hilfreich)
Diese Zahlung unter dem Vorbehalt (der Rückforderung) hat zweifelsfrei eine erfüllende Wirkung.Zitatjedoch eine Zahlung der Gesamtforderung und der MB Gebühren "unter Vorbehalt" geleistet. :
Denn bei tatsächlicher Rückforderung des geleisteten Betrags müsste dann ja eine Rechtfertigung dargetan werden.
Somit sollte der Gläubiger das ausdrücklich unterlassen:
Denn ein Gläubiger käme in Erklärungsnot wenn die aufgrund eines MB geleistete Zahlung des Schuldners "verweigert", "abgelehnt" oder "rücküberwiesen" wird ...Zitatschriftlich die Zahlung unter Vorbehalt verweigern sowie den bezahlten Betrag ablehnen und rücküberweisen? :
Immer kann ein Gläubiger trotz vollständiger Zahlung durch den Schuldner nach dem MB einen VB beantragen.ZitatKann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen :
Er sollte sich aber der Folgen bewusst sein.
Den folgenden Rechtsstreit (wenn der Schuldner gegen den VB vor geht) wird das Gericht zu seinen Ungunsten entscheiden (ganze Kostentragungspflicht)
-- Editiert von User am 17. Januar 2023 15:16
#2
Antwort vom 17. Januar 2023 | 15:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDiese Zahlung unter dem Vorbehalt (der Rückforderung) hat zweifelsfrei eine erfüllende Wirkung. :
Denn bei tatsächlicher Rückforderung des geleisteten Betrags müsste dann ja eine Rechtfertigung dargetan werden.
Vielen Dank für die Antwort. Wie sähe es dann in diesem Fall aus: MB wird erlassen mit verjährungshemmender Wirkung, Schuldner zahlt unter Vorbehalt, Gläubiger erlässt keinen Vollstreckungstitel und Schuldner fordert später den Betrag zurück mit Begründung die Schuld sei verjährt. Wäre ja theoretisch dann möglich oder verstehe ich Deine Antwort falsch?
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#3
Antwort vom 17. Januar 2023 | 17:16
Von
Status: Praktikant (824 Beiträge, 196x hilfreich)
ZitatSchuldner fordert später den Betrag zurück mit Begründung die Schuld sei verjährt. :
Nach den 6 Monaten wenn die verjährungshemmende Wirkung des Mahnbescheids entfällt (§ 701 ZPO)?ZitatWäre ja theoretisch dann möglich :
Dass er das macht: Ist möglich, theoretisch und auch praktisch
Dass ihm ein Gericht dabei folgen würde: Nein
Entscheidend ist, dass die Forderung im Zeitpunkt der Zahlung an den Gläubiger (ob unter Vorbehalt oder nicht) nicht verjährt war.
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