Vollstreckungstitel- erneute 1.Mahnung

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
philhangover
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungstitel- erneute 1.Mahnung

Hallo,

Ich habe aufgrund von Zahlungsausfällen auf meinem Paypal Konto einen Vollstreckungstitel erhalten, den ich auch so nicht bestreiten möchte. Nun kümmere ich mich um die Finanzen, so dass die Gläubiger bedient werden können. Der Vollstreckungstitel kam vom Inkasso Büro KSP und belief sich auf 770€. Nun habe ich nach einen Ratenplan angefragt um meine Gläubiger bedienen zu können und ich erhielt auf einmal Post in 3 Tagen von mehreren Gläubigern die dies zustimmten und eine Ratenzahlungsgebühr verlangten. Soweit ok. Aber von KSP bekam ich nichts, sondern von einem anderen Inkasso Unternehmen der meine Ratenzahlung akzeptiert hat und KSP die Forderung an Ihnen abgetreten hat. Nun haben die mir einfach ne Gebühr von 120 Euro aufgedrückt mit der Bezeichnung 1.Mahnung. Dürfen die sowas? Darf jedes Inkasso Unternehmen den Titel abtreten und erneute Mahnkosten berechnen?

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Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Dürfen die sowas?

Nein, nach einer efolgten Abtretung dürfen keine Gebühren mehr in der nun eigenen Sache erhoben werden. Ich würde diese Gebühren einfach verweigern und lediglich das begleichen, was im Titel selbst steht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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