Vollstreckungstitel erst durch Inkassobüro erhalten

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lantego
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungstitel erst durch Inkassobüro erhalten

Hallo,

Wir haben Post von einem Inkassobüro erhalten mit der Forderung als Gesamtschuldner Nebenrechnungen von dem ehemaligen Eigenheim meiner Frau zu zahlen.

Fakt:
Der Zeitraum der Forderungen liegt über ein Jahr hinter dem Scheidungsdatum.
Er nutze das Haus allein. Er meldete die Nebenkosten nach der Scheidung wieder an. Beide haben auf gegenseitige zukünftige Haftungen verzichtet.

Ist sie dann noch haftbar?

?Betrug?
Wir haben die Kopie des Titels vom Inkassobüro erhalten. Dort ist als ihre Adresse die Anschrift ihrer Exmannes angegeben und ihr ehemaliger Name (sie hat ihren Mädchennahmen nach der Scheidung genommen).
so haben wir erst jetzt von dem Gerichtsurteil erfahren.

Wie konnte dieses Verfahren komplett ohne meine Frau abgewickelt werden?
Liegt hier eine strafbare Betrügerei des geschiedenen Mannes vor?

Danke im Vorraus

Lantego

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Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Wie waren denn die Besitzverhältnisse am Eigenheim zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderungen?

Von welchen Nebenrechnungen(?)/Nebenkosten sprichtst du hier? Wer ist der Gläubiger?

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Wenn die Post vom gericht an den falschen Namen und die falsche Adresse geschickt wurde, dann ist die Post doch nicht zugestellt?

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#3
 Von 
Lantego
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus gehörte Beiden. Genutzt wure es nur von ihm und die Anmeldung: Strom Wasser und Abwasser erflgte erst nach der Scheidung.


Die komplett falsche Anschrift stößt mir dabei besonders auf.
Für mich sieht das nach Betrügerei des Ex aus, damit meine Frau keine Möglichkeit zur Richtigstellung bekommen konntet.
Woher soll das Gericht denn diese merkwürdege Adresse haben?
Wenn er sie so angegeben hat hat er dann eine Falschaussage getätigt?


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#4
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Insbesondere auch die Bescheinigung der Namensänderung (da steht dann auch das genaue Datum drauf) sollte zum gericht.

0x Hilfreiche Antwort

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