Hallo,
mir wurde im September 2010 das Girokonto inkl. Dispo gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt.
Die Forderung wurde bedient. Es wurde alles bezahlt - denke ich, ist schon lange her.
2014 meldet sich ein Inkasso und zeigt an, dass diese Forderung von der Bank an sie verkauft und abgetreten wurde und verlangt den damaligen Forderungsbetrag in voller Höhe.
Als Nachweis ist eine Kopie einer angeblichen Abtretungsurkunde beigefügt.
Auf Aufforderung die Abtretungsurkunde im Original zukommen zu lassen reagiert das Inkasso nicht.
Auf Aufforderung eine Kontoübersicht zukommen zu lassen in der ersichtlich ist welche Zahlungen getätigt wurden, wie hoch die Schuld/Restschuld ist/war, sendet es Kopien eines Teils der damaligen Bank-Kontoauszüge und nicht, wie erwartet, eine Übersicht des Kontos das sie führen (in dem Zinsen, Zahlungen etc zu sehen sind).
Nun hat dieses Inkasso 2021 Klage gegen mich erhoben.
Es gab mal einen Mahnbescheid 2013, gegen den ich Widerspruch eingelegt hatte.
Seit dem ist nichts passiert - bis auf die Klage eben.
Meine Fragen lauten:
Ist der angebliche Anspruch des Inkassos nicht hinfällig, wenn sie mir die Abtretungsurkunde nicht im Original vorlegen? (410 BGB?)
Wie ist die Sache mit der "Kontoübersicht" einzuordnen?
Ist der angebliche Anspruch des Inkassos nicht verjährt? (>3 Jahre?)
Vielen lieben Dank im voraus für die Hilfe.
-- Editiert von akrecht123 am 12.05.2021 19:23
Vom Gläubiger abgetretene Forderung an Inkasso verjährt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ob die Forderung nun hinfällig ist oder nicht, ist irrelevant. Wenn das Inkasso die Abtretung nachweisen kann, dürfen sie Klage einreichen.
Das mit der Kontoübersicht ist ebenso unwichtig. Denn die Beweislast, dass du gezahlt hast, liegt bei dir.
Es gab damals Verzug, zudem handelt es sich um eine Kreditforderung, daher greift eine 10jährige Hemmung. Durch den Mahnbescheid gab es eine weitere Hemmung um 6 Monate. Insofern würde ich sagen, dass da nichts verjährt ist.
Hast du noch irgendwelche Beweise, dass längst bezahlt wurde? Beispielsweise die Kontoauszüge deines Kontos vpn damals, also von dem Konto, wo das Geld abgegangen ist?
Wenn die Forderung bezahlt und erledigt ist, bekommst du ein Schreiben und dies wird an die Schufa gemeldet.
Kam da jemals etwas?
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Hallo, danke für die Antworten.
Zahlungsnachweise existieren teilweise. Ist alles eine zeitlang her.
Ich denke hier kommt folgendes in Betracht:
https://www.ra-kotz.de/kontokorrentkonto-verjaehrung-des-ausgleichsanspruch.htm
Was denkt ihr?
Es geht mir nicht darum mich bitte der Zahlung zu drücken!
Das Inkasso tritt hier als Forderungsinhaber auf ohne hierfür einen Nachweis (im Original) zu liefern. Dann erlässt es 2013 einen Mahnbescheid, dem widersprochen worden ist.
Danach vergehen knappe 8 Jahre ohne das sich das Inkasso, wie aufgefordert, legitimiert.
Ein Titel existiert nicht.
Es geht um einen Dispokredit der zu einem Kontokorrentkonto gehört.
Das Kontokorrentkonto wurde 2010 inkl. dazugehörigem Dispo gekündigt und die Forderung sofort fällig gestellt. (§199 BGB?)
Damit greift doch §195 BGB ?
Danke für eure Antworten.
-- Editiert von akrecht123 am 17.05.2021 15:31
@Darkstar82, nein sowas kam bei mir nicht an.
@mepeisen, warum sollte das irrelevant sein?
Natürlich können sie Klage erheben.
Mittlerweile ist IMHO die Verjährungsfrist abgelaufen. - darum geht es im Kern. :-)
Danke.
Zitat:Zahlungsnachweise existieren teilweise. Ist alles eine zeitlang her.
Und ergibt sich aus diesen nachweisen, dass die Forderung zumindest teilweise erledigt ist? Sprich: Kannst du beweisen, dass sie in jedem Fall zu hoch ist?
Zu deinem Link: Wenn ich es richtig verstehe, wird eine geduldete Überziehung nicht als Dispo-Kredit angesehen. Mal abgesehen von dieser Frage: Bei dir war es ein Dispo. Daher nicht anwendbar. Die 10 Jahre Hemmung gelten aus meiner Sicht also.
Was je nach Zeitablauf relevant sein kann, ist eine Verwirkung. Das ist ein anderes Rechtskonstrukt. Das würde ich aber auch nicht ohne Anwalt geltend machen. Wenn du nachweisen kannst, dass zumindest teilweise nach Kündigung in 2010 die Schuld abbezahlt wurde, könnte diese Verwirkung greifen. Welche Nachweise hast du denn? Also von welchen Zahlungen und von welchem Datum?
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