Vor 8 Monaten per ELV bezahlt, Kassierer vergas meine Unterschrift einzufordern

24. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sandero88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vor 8 Monaten per ELV bezahlt, Kassierer vergas meine Unterschrift einzufordern

Ich habe vor 8 Monaten bei Norma etwas gekauft und die Zahlung wurde per ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) abgewickelt. Hierfür ist als autorisierung die Unterschrift erforderlich. Das hat der Kassierer vergessen und deswegen habe ich der Lastschrift bei meiner Hausbank widersprochen. Aufgrund der fehlenden Unterschrift hat die Bank dem Zahlungsabwickler von Norma keine Adressauskunft über mich erteilt. Nun überweist mir ein Inkassounternehmen einen Cent mit dem Verwendungszweck mich deswegen telefonisch oder per Mail zu melden. Können die mir irgendwas? Anbei der Text auf dem Kassenbon, den ich aber nicht unterschrieben habe:

SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige[Firmenname, Straße, PLZ, Ort (des Händlers)], Gläubiger-ID [Gläubiger-ID des Händlers], den heute fälligen, o. g. Betrag unter o. g. Mandats-Referenz (M-ID) einmalig von meinem durch die verwendete Karte identifizierten Konto per Lastschrift einzuziehen. Die Frist zur Ankündigung des Lastschrifteinzugs wird auf einen Tag verkürzt. Die Belastung meines Kontos erfolgt an dem Geschäftstag, der dieser Zahlung folgt. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Ich weise mein Kreditinstitut unwiderruflich an,die Lastschrift einzulösen und im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift dem o. g. Unternehmen oder, bei Forderungsabtretung, dem jeweiligen Gläubiger oder deren Beauftragten auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.______________________________________________(Unterschrift des/der Karteninhabers/in)Datenschutzrechtliche InformationenWir erfassen Ihre Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenverfalldatum und -folgenummer, Datum, Uhrzeit, Betrag, Terminalkennung, Standort des Terminals) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, zur Kartenprüfung und zur Verhinderung von Kartenmissbrauch. Wird bei einer Zahlung im Elektronischen Lastschriftverfahren (d. h. mit girocard und Unterschrift) eine Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst oder von Ihnen widerrufen (Rücklastschrift), wird dies in eine Sperrdatei eingetragen, die bei [Firma, Straße, PLZ, Ort der verantwortlichen Stelle für die Sperrliste] geführt wird. Solange ein Sperreintrag besteht, ist eine Zahlung mit girocard und Unterschrift nicht möglich. Der Eintrag in der Sperrdatei wird gelöscht, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde oder wenn Sie Rechte aus dem getätigten Kauf geltend machen (z. B. bei Sachmangel oder Rückgabe der Ware).Wenn eine Zahlung nur mit girocard und Unterschrift nicht möglich ist, wird automatisch auf ein anderes Zahlverfahren – in der Regel girocard mit PIN – umgeschaltet.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Sandero88):
Können die mir irgendwas?

Klar.

Strafrechtlich relevantes Verhalten kann man verfolgen lassen. Und dank Akteneinsicht weis dann das Inkasso auch, wem das Konto gehört ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Der Anspruch darauf, dass Du Waren, die Du eingekauft hast, bezahlst, besteht ja unabhängig vom Lastschriftmandat. Die Rückbuchung obwohl Du wusstest, dass die Forderung besteht, war eine blöde Idee. Könnte jetzt ein teurer Einkauf werden.

-- Editiert von User am 24. Februar 2023 07:10

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7205 Beiträge, 1514x hilfreich)

Wieso hat man nicht im Laden geklärt, dass man unterschreiben muss? Stattdessen nimmt man die Ware mit und bucht dann das Geld zurück.

Wenn ich Böse wäre, würde ich Betrugsabsicht unterstellen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Können die mir irgendwas?


Eigentlich nicht! Du musst auf diese 1-cent Überweisung nicht reagieren.

Natürlich könnte das Inkassounternehmen einen Strafantrag stellen und so über eine Akteneinsicht an Deine Anschrift kommen.
Aber:
1) Das erzeugt nur Mehrarbeit beim Inkassounternehmen, welches es nicht ersetzt bekommt.
2) Die Rücklastschrift könnte z.B. aufgrund eines Fehlers (Abbuchung konnte nicht zugeordnet werden) geschehen sein. Die Staatsanwaltschaft muss die Betrugsabsicht gerichtsfest nachweisen. Das ist schwer bis unmöglich, wenn der Beschuldigte schweigt. Eine Staatsanwaltschaft würde ein Verfahren wohl einstellen.
3) Selbst wenn das Inkassounternehmen Deine Anschrift bekommt. Es muss weiterhin zivilrechtlich nachweisen, dass Du da was bei Norma gekauft hast.

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Sandero88):
Ich habe vor 8 Monaten bei Norma etwas gekauft und die Zahlung wurde per ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) abgewickelt. Hierfür ist als autorisierung die Unterschrift erforderlich. Das hat der Kassierer vergessen und deswegen habe ich der Lastschrift bei meiner Hausbank widersprochen.


Und deswegen ist der Einkauf umsonst? Ein sehr schlechter Grund für eine Lastschriftrückbuchung, wie ich finde.

Meiner Ansicht nach sollten Sie die Kosten für den Einkauf (sowieso eventuell zusätzlich entstandene) schnellstmöglich bezahlen.

-- Editiert von User am 24. Februar 2023 11:10

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Staatsanwaltschaft muss die Betrugsabsicht gerichtsfest nachweisen

Kein Problem, der TS hat diese sehr bewusst - also vorsätzlich - ausgelöst.
Die Bank wird noch über die notwendiegen Beweise in Form von Aufzeichnungen verfügen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das erzeugt nur Mehrarbeit beim Inkassounternehmen, welches es nicht ersetzt bekommt.
Ach? Eine Strafanzeige ist viel Mehrarbeit? Wohl nicht.

Zitat (von vundaal76):
Die Rücklastschrift könnte z.B. aufgrund eines Fehlers (Abbuchung konnte nicht zugeordnet werden) geschehen sein. Die Staatsanwaltschaft muss die Betrugsabsicht gerichtsfest nachweisen. Das ist schwer bis unmöglich, wenn der Beschuldigte schweigt. Eine Staatsanwaltschaft würde ein Verfahren wohl einstellen.
Hier wurde eine Lastschrift zurück gebucht, obwohl der TE den zugehörigen Kauf und die Summe genau kannte. Ob die Staatsanwaltschaft das einfach einstellen wird? Eher nicht.

Zitat (von vundaal76):
s muss weiterhin zivilrechtlich nachweisen, dass Du da was bei Norma gekauft hast.
Girokarte genutzt, nicht als verloren gemeldet, Kontoinhaber steht damit in der Vepflichtung ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hierfür ist als autorisierung die Unterschrift erforderlich. Das hat der Kassierer vergessen und deswegen habe ich der Lastschrift bei meiner Hausbank widersprochen.
Was für ein Unsinn.
Du hast nicht zurückgebucht weil die Unterschrift fehlte, sondern weil du betrügen wolltest.

Zitat:
Können die mir irgendwas?
Mindestens der Rechnungsbetrag ist immer noch fällig.

Zitat:
Die Staatsanwaltschaft muss die Betrugsabsicht gerichtsfest nachweisen. Das ist schwer bis unmöglich, wenn der Beschuldigte schweigt. Eine Staatsanwaltschaft würde ein Verfahren wohl einstellen.
Dann macht man es halt via Privatklage. Die Erfolgsaussichten sind in diesem Fall sehr hoch.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Auch Supermarktketten haben für so etwas Standard-Vorgehen.
Ich kenne einen Fall, bei dem bei einer nicht ausreichend gedeckten Karte Strafanzeige gestellt wurde (im Konkreten Fall lag kein Live-Abgleich der Karte vor). Wenn ein Versehen vorliegt, wäre zumindest der Straftatbestand nicht erfüllt. In deinem Fall wäre dies jedoch eine Straftat und es ist schwer dies glaubhaft als Versehen darzustellen.

So ein Betrag schaukelt sich gerade bei Inkassobüros gerne hoch. Dann zahlst du am Schluss ein Vielfaches und der Aufwand lohnt sich für Inkassobüro und Anwalt.
Daher solltest du möglichst schnell zahlen. Der aktuelle Betrag dürfte bereits einiges höher als der ursprüngliche Betrag sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hierfür ist als autorisierung die Unterschrift erforderlich.
Dazu hatte ich noch einen Kommentar vergessen. Und zwar, dass das mitnichten erforderlich (=zwingend) ist. Auch ohne Unterschrift kommt ein Vertrag zustande, und hier wurde bewusst die Gegenleistung vorenthalten.
Hinzu kommt noch, dass imho die Zahlung in einem Geschäft eine Bringschuld des Kunden ist. Wer das bewusst gar nicht - oder wie hier nur unvollständig - macht, der begeht einen Diebstahl (ob es nun Diebstahl oder Betrug war spielt letztendlich keine Rolle, die Strafe ist praktisch identisch).

Was ich mich noch frage ist, woher die Info mit der fehlenden Unterschrift überhaupt kommt. Die Banken zeigen den Beleg doch erst, nachdem man sich beschwert hat (so kenne ich es jedenfalls).
Die einzige Erklärung ist daher, dass es schon beim Kauf bemerkt und auch die Rückbuchung bereits in dem Moment geplant wurde.

Sorry, dass ich hier so einseitig und schon etwas aggressiv schreibe. Aber es ist schon ein starkes Stück, wenn jemand in einem so klaren Fall wie diesem nicht erfahren will, wie er denn einigermaßen sauber aus der Sache herauskommen könnte, sondern sich offenbar für völlig unschuldig hält.
Vor Gericht würde imho das hier geschriebene sogar straferhöhend wirken (fehlendes Unrechtsbewusstsein).

Stefan

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