Vorgehensweise bei Inkassogebühren von infoscore Forderungsmanagement GmbH

11. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Artizon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorgehensweise bei Inkassogebühren von infoscore Forderungsmanagement GmbH

Liebe 123recht.net-User,

zu meiner Situation: ich habe vor einer Weile einige Artikel bei Amazon bestellt, jedoch habe ich diese verspätet bezahlt (samt Mahnkosten natürlich). Der Haken war jedoch nun, dass ich den Verwendungszweck vergessen hatte und daraufhin habe ich nach einiger Zeit ein Schreiben des oben genannten Inkassobüros erhalten, in dem sie stolze 70 EUR Inkassogebühren (bei einer Hauptforderung in Höhe von 118,48 EUR) verlangen.

Ich habe dann freundlich dort angerufen und denen die Überweisungsnachweise und Kontoauszüge zugesandt. Meine Bank hat mir auch schriftlich bestätigt, dass die Summe überwiesen und nur der Verwendungszweck vergessen wurde. Die infoscore GmbH teilte mir darauffolgend mit, dass sie dies bearbeiten werden und sich bei mir dann melden würden. Nach einigen Wochen wurde mir dann die Summe zurücküberwiesen mit dem Hinweis, dass die Zahlung nicht zugeordnet werden konnte, obwohl ich den Verwendungszweck nachgereicht habe. Außerdem müsse ich eine Gesamtforderung in Höhe von 195,34 EUR überweisen!

Nun möchte ich dies nicht auf mir sitzen lassen und habe mich seit einiger Zeit mit diesem Thema auseinandergesetzt. Laut der Mehrheit der hier getätigten Antworten solle ich die Hauptforderung an den Gläubiger (in diesem Fall Amazon) direkt überweisen und die folgenden Briefe des Inkassobüros nach einem kurzen Schreiben (Inhalt: Zurückweisung der Forderung, Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid, keine Weitergabe personenbezogener Daten, etc.) einfach ignorieren. Ist diese Vorgehensweise richtig?

Und um ganz sicher zu gehen möchte ich gerne hier überprüfen lassen, welche der aufgelisteten Forderungen ich nun tatsächlich an Amazon zu überweisen habe und welche Kosten zu den Inkassogebühren gehören, die ich nicht zahlen werde (Kostenminderungspflicht).

- Artikel 1: 51,30 EUR
- Artikel 2: 40,69 EUR
- Artikel 3: 26,49 EUR
- Gläubigermahnspesen: 6,00 EUR
- Inkassovergütung aus Inkassoauftrag - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 58,50 EUR
- Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 11,70 EUR
- 4,17% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 118,48 EUR vom xx.xx.xxx bis xx.xx.xxx: 0,66 EUR

=> Forderungsstand: 195,34 EUR

An dieser Stelle möchte ich mich bereits fürs Durchlesen bedanken und erhoffe mir aufschlussreiche Antworten. Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend noch.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von Artizon am 11.12.2015 16:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist diese Vorgehensweise richtig?

Aus meiner Sicht ja. Auch wenn ein Fehler bei dir lag, so dass die Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden konnte, hätten sie das anhand des Namens des Zahlungsabsenders (=Deines Namens) dann doch manuell zuordnen können. Ein Inkasso einzuschalten, war also irgendwie Quatsch. Das zurück zu überweisen ebenso.

Die Mahnspesen sind theoretisch in Ordnung, allerdings nur, wenn du 4 bis 6 Mahnbriefe erhalten hast. Zinsen sind OK. Alles Übrige ist eigentlich Quatsch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Und um ganz sicher zu gehen möchte ich gerne hier überprüfen lassen, welche der aufgelisteten Forderungen ich nun tatsächlich an Amazon zu überweisen habe und welche Kosten zu den Inkassogebühren gehören, die ich nicht zahlen werde (Kostenminderungspflicht).

Ich war selbst einige Jahre für ein großes Inkassounternehmen tätig
Allerdings habe ich - wie die meisten MAs aus der Inkassobranche - keine juristischen Fachkenntnisse
Zitat:
- Inkassovergütung aus Inkassoauftrag - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 58,50 EUR
- Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 11,70 EUR
- 4,17% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 118,48 EUR vom xx.xx.xxx bis xx.xx.xxx: 0,66 EUR

Diese Positionen würde ich nicht bezahlen denn es liegt m.m ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB vor
Einem Großunternehmen wie amazon ist es zuzumuten die Geldeingange auch ohne Verwendungszweck zuordnen
zu können

Zitat:
- Artikel 1: 51,30 EUR
- Artikel 2: 40,69 EUR
- Artikel 3: 26,49 EUR


Ich würde nochmals überweisen ( 3 Überweisungen) diesmal jeweils mit dem entsprechnenden Verwendungszweck
Natürlich an Amazon und nicht ans Inkasso
Im Verwendungszweck zusätzlich : Nur Hauptforderung

Du solltest wissen das es sich hierbei um Masseninkasso handelt
Bei amazon läuft das automatisiert
Auch der Inkassoladen überprüft nicht




-- Editiert von thehellion am 11.12.2015 23:11

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Artizon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden! :D

Ich habe jetzt die Hauptforderung samt Mahnspesen (alles in einem Überweisungsschein mit Angabe der drei verschiedenen Verwendungszwecken) direkt an Amazon überwiesen und werde dem Inkassobüro am Montag per Einschreiben einen kurzen Brief (Inhalt: Zurückweisung der Forderung, Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid, keine Weitergabe personenbezogener Daten, etc.) zusenden. Danach werde ich weitere Mahnbriefe von denen ignorieren.

Super, dass Ihr euch hier um solche Angelegenheiten kümmert. Hätte ohne Hilfe glatt die Extragebühren gezahlt, da das Wort Inkasso bei vielen Normalbürgern noch Angst einflößt.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Artizon am 12.12.2015 12:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Artizon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

nun sind knapp zwei Wochen seit meinem Vorgehen vergangen und ich habe mich mal an Amazon direkt gewendet bezüglich der Situation (beschränktes Amazonkonto). Ein Mitarbeiter hat mir daraufhin gesagt, dass das Konto noch nicht wieder freigegeben werden kann, da noch Gebühren beim Inkassobüro offen seien. Als ich dann wegen der beglichenen Hauptforderung gefragt habe, die ich an Amazon direkt überwiesen habe, wurde mir mitgeteilt, dass diese Summe ans Inkassobüro weitergeleitet wurde und ich mich an das Büro wenden soll! Bedeutet das nun, dass das Inkassobüro von der Summe ihre Gebühren abzieht und ich mit nicht ausreichender Zahlung vor Amazon stehe?

Bei meiner allerersten Rechnung hat ja lediglich der Verwendungszweck gefehlt und ich habe dann direkt gezahlt, als mir die Summe deswegen zurücküberwiesen wurde. Und nun soll die Zahlung viel zu spät erfolgt sein? Ich frage mich wer da eher zu spät war - Amazon oder ich. Ich habe weiterhin vor die Inkassobriefe zu ignorieren, aber wie sieht es nun aus bezüglich meiner aktuellen Lage? Über eine aufschlussreiche Antwort wäre ich euch sehr dankbar!

Freundliche Grüße und schöne Feiertage,

Artizon

-- Editiert von Artizon am 23.12.2015 15:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet das nun, dass das Inkassobüro von der Summe ihre Gebühren abzieht und ich mit nicht ausreichender Zahlung vor Amazon stehe?

Zumindest versuchen sie das. Das hat dich aber nicht zu interessieren. Du hast zweckbestimmt überwiesen und mit welchen Hütchenspielertricks die nun kommen: Rechtlich durchsetzen können die das nicht.

Ansonsten bestell halt einfach nicht mehr bei Amazon, wenn sie dich nicht als Kunden haben wollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

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