Vorläufiges Zahlungsverbot PKonto

17. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anna84123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorläufiges Zahlungsverbot PKonto

Hallo
Ich Habe heute ein Brief bekommen von einem Gerichtsvollzieher. Es geht um Stromschulden von 400 Euro. Darauf bekam ich heut ein Brief mit einem Vorläufigem Zahlungsverbot. Ich habe seit Jahren ein P Konto und bekomme Alg2.
Muss ich mir da Sorgen machen ?

Freundliche Grüße
Anna

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124684 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von Anna84123mitglied):
Muss ich mir da Sorgen machen ?

Durchaus, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durchaus, ja.


Warum?

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#3
 Von 
ratatata
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn die Eingänge unter dem Sockelfreibetrag liegen bzgl. des Kontos nicht unbedingt, aber bei 400 EUR Schulden beim Versorger kann zusätzlich auch eine Stromsperre erfolgen.

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 178x hilfreich)

Bei einem P-Konto wird sowieso schon meist eine Pfändung vorliegen, über dem Freibetrag wird dann also sowieso gepfändet, daher sehe ich nicht, warum die Fragestellerin sich hier Sorgen machen sollte.


Zitat (von ratatata):
aber bei 400 EUR Schulden beim Versorger kann zusätzlich auch eine Stromsperre erfolgen.


Korrekt, aber hat ja nichts mit dem Konto bzw. dem vorläufigen Zahlungsverbot zu tun. Wir wissen übrigens auch gar nicht, von wann diese Schulden sind bzw. ob der Gläubiger auch überhaupt der derzeitige Anbieter ist.



-- Editiert von User am 18. September 2024 12:01

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124684 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von ratatata):
Wenn die Eingänge unter dem Sockelfreibetrag liegen bzgl. des Kontos nicht unbedingt, aber bei 400 EUR Schulden beim Versorger kann zusätzlich auch eine Stromsperre erfolgen.

Richtig, das wäre ein Punkt.

Dann gehen Gläubiger - wenn sie vom Konto nichts pfänden können - gerne einen Schritt weiter. Also zum Arbeitgeber, Vermögensauskunft etc. - das kann einen noch weiter in die Bredouille bringen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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