Vorpfändung durch GV aus anderem Bundesland

30. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tammy22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorpfändung durch GV aus anderem Bundesland

Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir sagen wie sowas funktioniert:
- Inkasso in Hannover hat Titel.
- Inkasso arbeitet mit Rechtsanwaltbüro in Hannover zusammen.
- Rechtsanwaltbüro schickt Antrag auf Pfändung zu einem Gerichtsvollzieher in Reinland-Pfalz.
- Gerichtsvollzieher schickt mir und meiner Bank in Baden-Würtemberg eine Vorpfändungsbenachrichtigung.

Inwiefern ist so etwas überhaupt möglich? Ich dachte ein Gerichtsvollzieher erwirkt nur vor Ort etwaige Pfändungen. (Ich habe übrigens immer schon in BW gewohnt.)
Auf der Webseite der Stadt in dem der Gerichtsvollzieher ist, steht auch nur er sei zuständig für ein paar Ortsteile der Stadt.

Zusätzlich habe ich jetzt das Problem, dass ich nicht beim Gerichtsvollzieher vorbei gehen kann um mir die Dokumente, welche das Rechtsanwaltbüro gesendet hat nicht einsehen. Die Pfändung beläuft sich nämlich höher als der Titel.


Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Zuständig ist bei PfÜB auf jeden Fall schon mal der Gerichtsvollzieher am Geschäftssitz des Drittschuldners. Ggf. hat sie dort einen Sitz, diese deine Bank?

Zitat:
Zusätzlich habe ich jetzt das Problem, dass ich nicht beim Gerichtsvollzieher vorbei gehen kann um mir die Dokumente, welche das Rechtsanwaltbüro gesendet hat nicht einsehen. Die Pfändung beläuft sich nämlich höher als der Titel.

Telefon/Fax/Mail/Brief?
Höflich eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern, dann sieht man, ob da Unfug dabei ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 573x hilfreich)

Die Vorpfändung kann jeder Gerichtsvollzieher zustellen.
Dabei macht er eben auch nicht mehr als eben dieses Schriftstück zuzustellen.

Zitat (von Tammy22):

Zusätzlich habe ich jetzt das Problem, dass ich nicht beim Gerichtsvollzieher vorbei gehen kann um mir die Dokumente, welche das Rechtsanwaltbüro gesendet hat nicht einsehen. Die Pfändung beläuft sich nämlich höher als der Titel.


Mehr als das Schriftstück (= Vorpfändung) das der Gerichtsvollzieher zugestellt hat, wird beim Gerichtsvollzieher auch nicht sein. Und das liegt dir ja vor?


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#3
 Von 
Tammy22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zuständig ist bei PfÜB auf jeden Fall schon mal der Gerichtsvollzieher am Geschäftssitz des Drittschuldners. Ggf. hat sie dort einen Sitz, diese deine Bank?

Zitat:
Zusätzlich habe ich jetzt das Problem, dass ich nicht beim Gerichtsvollzieher vorbei gehen kann um mir die Dokumente, welche das Rechtsanwaltbüro gesendet hat nicht einsehen. Die Pfändung beläuft sich nämlich höher als der Titel.

Telefon/Fax/Mail/Brief?
Höflich eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern, dann sieht man, ob da Unfug dabei ist.


Hallo mepeisen,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe zwischenzeitlich die Telefonnummer ausfindig machen können und dort angerufen und ihn gefragt ob er mir eine Kopie der Schriftstücke des Rechtsanwaltsbüro zusenden könne, als auch wie es sein könne, dass er (als Ortsfremder) damit beauftragt wurde.
Er meinte folgendes:
- Man könne jeden Gerichtsvollzieher beauftragen
- Eine Foderungsaufstellung etc. gibt es nicht (er hat nur die Vorpfändung und diese nur weitergeleitet)
- Das örtliche Gericht befasst sich jetzt (oder auch nicht) mit der Durchsetzung der Forderung und diese habe dann Forderungsaufstellung, Titel etc.

Ich dachte danach kurz: "Ob das Inkasso jetzt Druck aufbauen will, damit ich ihre Inkassokosten anerkenne und sie zusätzlich zum Titel Geld bekommen..."

... ich werde morgen auf jeden Fall zum Gericht gehen und Fragen, wie die Sachlage bei Gericht gerade aussieht.
Es scheint auch so, dass der Vorgang jetzt nicht automatisch beim Gericht landet, sondern das Rechtsanwaltsbüro dort erst noch einen Antrag hierfür stellen muss. Der Gerichtsvollzieher wollte hierzu nämlich mir keine Antwort geben. Er meinte immer wieder: Er leite nur weiter.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Automatisch landet das nicht beim Gericht

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