Vorpfändung (nicht bei meiner Bank)

4. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb434094-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorpfändung (nicht bei meiner Bank)

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, den ich nicht ganz verstehe. Es geht um eine Vorpfändung und als Drittschuldner wurde die Volksbank angegeben, dabei bin ich bei der Postbank. An sich weiß ich ja, dass mir die Bank bei der Vorpfändung nichts auszahlen darf, aber wieso bei der voba? Ich habe und hatte nie ein Konto bei denen. Die Volksbank hat den Brief auch unterschrieben, aber wieso denn? Hab mit denen nix am Hut..Kann mir das jemand erklären?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ging gegen die Volksbank, weil der Gläubiger die Volksbank angegeben hat.
Wenn du nie etwas mit der Bank zu tun hattest, könnte man ggf. Vollstreckungserinnerung einreichen. Vom Gläubiger absichtlich falsche oder aus Unkenntnis falsche Pfändungsversuche sollten nicht dem Schuldner zur Last gelegt werden und die Kosten solcher Vorpfändungen bei Banken, mit denen der Schuldner nie ein Vertragsverhältnis hatte, sind nicht notwendig im Sinne der ZPO.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb434094-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Wusste nicht, was ich mit dem Brief anfangen soll, zumal die Bank auch ausserhalb der Stadt ist. Ich persönlich habe da kein Konto, allerdings mein Vater, aber da in dem Brief auch nicht aufgeführt ist, um welches Konto es sich genau halten soll, denke ich auch nicht, dass es sich um seines handeln wird..

Liebe Grüße

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn dein Name im Pfändungsbeschluss steht, dann steht da dein Name. Ob Verwandte ein Konto haben ist dann egal.

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#4
 Von 
fb434094-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok. vielen Dank :-)

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