Wann ist ein Mahnbescheid ein Mahnbescheid?

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
christian_b
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist ein Mahnbescheid ein Mahnbescheid?

Hallo

Noch ein Nachtrag zu meinem vorherigen Posting: Die Anwaltskanzlei ist KSP Rechtsanwälte.

Und eine Frage:
Ist ein Mahnbescheid ein Mahnbescheid, wenn es EXPLIZIT auf dem Schreiben steht?
Auf dem Schreiben von ksp wird nämlich nur von FORDERUNGEN DER 01019 TELEFONDIENSTE.

Ist das das Gleiche?

Vielen Dank fuer Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

also ein Schreiben von einem Anwalt ist kein Mahnbescheid. Mahnbescheide werden bei Gericht beantragt und dann richtig förmlich zugestellt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

ein normaler Mahnbescheid ist ca. Format A3 grau und es steht Mahnbescheid drüber :)

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#3
 Von 
christian_b
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, was ist das Schreiben also?

Muss ich da jetzt Panik bekommen, oder erst ma ganz relaxed drauf antworten (siehe voerhergehendes posting).

Und: Kostet mich ein Mahnbescheid was? Kann das Gericht jeden beliebigen Betrag ansetzen?

Danke fuer die Hilfe
Christian

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#4
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Was ein Mahnbescheid kostet steht im Gerichtskostengesetz. Nach dem Kostenverzeichnis fällt eine 0,5-Gebühr an. Diese berechnet sich aus dem Streitwert. Ein beliebiger Betrag kann also nicht festgesetzt werden.
Grds. ist der Schuldner auch verpflichtet, die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, es sei denn, er legt Widerspruch ein und gewinnt einen evtl. anschließenden Rechtstreit.

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#5
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht. Es ist Sache des angeblichen Schuldners, sich dagegen zu wehren.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#6
 Von 
Kowalski27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Mahnbescheid kann immer nur ein Gericht erlassen auf Antrag des Anspruchstellers. Das Gericht prüft dabei nicht die Schlüssigkeit des Anspruchs. Der Anspruchssteller muß lediglich die Höhe des geltendgemachten Betrages angeben.

Nach Zustellung des Mahnbescheides an den Anspruchsgegner kann dieser dagegen Widerspruch erheben. Auf Antrag einer der Parteien wird dann das streitige Verfahren ("normales Gerichtsverfahren") durchgeführt.

Erhebt der Anspruchssteller keinen Widerspruch, so verfügt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid mit dem Inhalt, den der Anspruchssteller geltend gemacht hat. Dieser stellt einen Vollstreckungstitel dar, d.h. der Anspruchssteller kann daraus vollstrecken.

Da das gerichtliche Mahnverfahren billiger ist als ein streitiges Verfahren versuchen manche Anspruchssteller es zunächst mit einem solchen Mahnbescheid und hoffen, daß der Anspruchsgegner keinen Widerspruch erhebt.

Was sie von der Anwaltskanzlei bekommen haben, kann nur eine Mahnung sein. Diese ist Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges.
Durch den Eintritt des Verzuges ergeben sich weitere Rechtsfolgen, etwa die Verzinsung einer Geldschuld.

Ob ein solches Schreiben als "Mahnbescheid" oder "Mahnung" bezeichnet wird, ist irrelevant.
Es muß sich aus dem Schreiben lediglich eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner zur Zahlung ergeben.

Fall Sie aufgefordert wurden einen bestimmten Betrag wegen "FORDERUNGEN DER 01019 TELEFONDIENSTE" zu leisten, liegt eine Mahnung vor.

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