Wann verjähren die Rücklastschriftgebühren?

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
luisella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann verjähren die Rücklastschriftgebühren?

Mein Mobilanbieter ( nachdem ich gekündigt habe )fordert von mir,erstmalig am 1.12.10 ein Betrag von € 19,95 für eine Rücklastschrift von 05.09.Ist das Rechtens?

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-- Editiert am 20.01.2011 19:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Mein Mobilanbieter ( nachdem ich gekündigt habe )fordert von mir,erstmalig am 1.12.10 ein Betrag von € 19,95 für eine Rücklastschrift von 05.09.Ist das Rechtens?

Ja !
Verjähren würde eine Forderung aus 2009 am 1.1.2013

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#2
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

zustimmung, wenn bis 31.12.2012, 24:00 uhr nix kommt, ist schluss mit der forderung. WENN nicht vorher anerkannt wird, was zB mit ratenzahlung der fall wäre oder WENN nicht verhandlungen geführt werden, vgl. § 203 BGB bzw. § 212 BGB.

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"Bässäwissä."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich stimme meinen Vorschreibern zu.

Allerdings halte ich die Forderung für überzogen. Meines Wissens sind Gebühren für Rücklastschriften nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zulässig, und die liegen im Normalfall zwischen EUR 5,- und EUR 10,-. Wenn die Mobilfunkanbieter nachweisen kann, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, steht ihm natürlich ein Ersatz zu.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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