Mein Mobilanbieter ( nachdem ich gekündigt habe )fordert von mir,erstmalig am 1.12.10 ein Betrag von € 19,95 für eine Rücklastschrift von 05.09.Ist das Rechtens?
-----------------
""[size=20px][/size]
-- Editiert am 20.01.2011 19:41
Wann verjähren die Rücklastschriftgebühren?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
quote:
Mein Mobilanbieter ( nachdem ich gekündigt habe )fordert von mir,erstmalig am 1.12.10 ein Betrag von € 19,95 für eine Rücklastschrift von 05.09.Ist das Rechtens?
Ja !
Verjähren würde eine Forderung aus 2009 am 1.1.2013
-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"
zustimmung, wenn bis 31.12.2012, 24:00 uhr nix kommt, ist schluss mit der forderung. WENN nicht vorher anerkannt wird, was zB mit ratenzahlung der fall wäre oder WENN nicht verhandlungen geführt werden, vgl. § 203 BGB
bzw. § 212 BGB.
-----------------
"Bässäwissä."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich stimme meinen Vorschreibern zu.
Allerdings halte ich die Forderung für überzogen. Meines Wissens sind Gebühren für Rücklastschriften nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zulässig, und die liegen im Normalfall zwischen EUR 5,- und EUR 10,-. Wenn die Mobilfunkanbieter nachweisen kann, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, steht ihm natürlich ein Ersatz zu.
Gruß
Shihaya
-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten