Hallo,
ich wüsste gerne, wann ein in 1994 ausgestellter Mahnbescheit verjährt ist, bzw. ob es nun (2009) eines neuen Mahnbescheides bedarf, um weitere Schritte gegen Schuldner durzusetzen. Schuldner hat in 1994 keinen Mahnbescheid erhalten, ist sich auch der zugrunde liegenden Forderung nicht bewusst.
Wann verjährt ein Mahnbescheid?
8. Dezember 2009
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Frage vom 8. Dezember 2009 | 15:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann verjährt ein Mahnbescheid?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 19:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Der 1994 ausgestellte Mahnbescheid ist verjährt bzw. verfallen.
Da hätte man schon das gerichtliche Verfahren durchführen müssen und einen Titel erwirken müssen.
Man kann zwar einen neuen Mahnbescheid erwirken, hier könnte der Schuldner (je nach Schuldenart) jedoch erfolgreich einwenden, das die Forderung verjährt ist.
Selbst wenn die Forderung nicht verjährt wäre, könnte der Schuldner sich erfolgreich auf die Verwirkung berufen.
Wurden denn in den letzten 15 Jahren irgendwelche Beitreibungsversuche unternommen?
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