Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe von 2009-2010 im Ausland gelebt.
Im Oktober 2010 erhalte ich einen Inkassobescheid der Firma Gothia mit einer Zahlungsaufforderung.
Ich bitte um die Zusendung der Dokumente, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Angeblich hätte ich bei der Firma H&M Ende 2009Ware bestellt – zwar auf meinen Namen und meiner Anschrift, aber das Geburtsdatum stimmt nicht. Ich habe Einspruch eingelegt.
Gothia bat mich Dokumentation für meinen Auslandsaufenthalt vorzulegen, welches ich auch tat. Ausserdem bat ich Gothia um eine Kopie des Scheines, damit ich sehne konnte, wer das PAket (das ich nicht bestellt hatte) angenommen hatte.
Mein Nachbar hatte in seinem Haus ein Cafè sowie einen Quelle-Laden, die beide aber 2009 geschlossen haben, und sie haben manchmal meine Post entgegen genommen.
Ausserdem wird weiterhin Pakete einfach in der Garage abgelegt.
Da Gothia mir keinen Schein vorlegen konnte, habe ich geschrieben, daß ich nicht auf Ihre Forderung eingehen werde, da ich nie etwas bestellt habe und aich nichts erhalten habe. Darauf habe ich bis heute nie eine Antwort erhalten.
Heute droht die Gothia mit einer Gerichtsverhandlung falls ich den Betrag nicht sofort ausgleiche !
Was kann ich tun ?
Vielen Dank im voraus.
Ware nie bestellt, nie erhalten - Gericht ?
Abwarten....
Wenn Du einen Mahnbescheid erhältst....Widerspruch einlegen.
Die Firma muss DIR beweisen, dass Du die Ware erhalten hast. Du musst nicht beweisen, dass Du wegen Abwesenheit nichts bestellt bzw. erhalten haben kannst.
-----------------
""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
Ich denke ich wuerde der Sache gelassen entgegen sehen...
Ich gehe davon aus, dass die Firma zweifelsfrei nachweisen muss a) dass du einen Kaufvertrag eingegangen bist b) die Ware an dich ausgeliefert wurde.
Das duerfte ja nicht funktionieren, wenn du tatsaechlich nicht bestellt hast.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das was die IBs da schreiben sind reine Drohgebährden, da sie ihren Gewinn aus erfolgreichen Beitreibungen von offenen Aussenständen beziehen.
Da die nun dummerweise eine Bescheinigung erhalten haben, die Deinen Auslandsaufenthalt beweist, sind die nun ziemlich angep...., weil sie wohl damit nicht gerechnet haben.
Ich würde denen letztmalig zurückschreiben, dass Du Dich sehr auf den gerichtl. MB und den Widerspruch freust (und entsprechend reagiert; s.o.) und für die Zukunft auf den Rechtsweg verweist.
Noch eine kleine Warnung: Es kann sein, dass Du dann einen Brief erhälst, wo man Dich drum bittet deinen Widerspruch zurückzuziehen wo dann zeitgleich auf die Forderung verzichtet würde. Lass Dich darauf nicht ein. Von einem Verzicht wollen die dann nix mehr wissen, und es kann passieren dass dann bald ein VB vorliegt (dem Du dann aber ggf. noch in der zweiwöchigen Notfrist widersprechen kannst).
-----------------
""
Danke für die Antworten !
Ich hatte bereits vor 10 Monaten um einen Annahmeschein mit Unterschrift - diese konnte Gothia nicht vorlegen und seitdem habe ich nichts mehr gehört..und nach 10 Monaten drohen sie mit einer Gerichtsverhandlung !
Gestern habe ich sie nochmals angeschrieben und nochmals auf Mails und Briefe hingewiesen, die ich GottseiDank aufbewahrt habe.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten