Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

27. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
stranaz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Hallo,

ich erwarte nach dem Vollstreckungsbescheid nun den Gerichtsvollzieher und ich habe diesbezüglich noch einige Fragen.
Mein Gehalt wird wegen Unterhaltszahlungen bis zum Limit gepfändet und deswegen bin ich auch nicht in der Lage meine Schulden bei der Bank abzuzahlen.
Die Beträge die ich aufbringen könnte, wären noch nicht einmal genug um die Zinsen zu bedienen.
Wir, meine zweite Ehefrau und unser Baby, besitzen einige Sachen die wir zu unserer Hochzeit geschenkt bekommen haben.
1 DVD-Player
1 Kompakt Stereoanlage
1 DVBT-Receiver ( zum empfangen von Kanälen über Antenne)
desweiteren haben wir aber auch noch einige Dinge mit in die Ehe gebracht
2 TV (einer 37 und der andere 60 cm)
der große ist zudem noch leicht defekt und beide sind ca. 10 Jahre alt.
Einen Videorecorder mit dem selben Alter.
Einen der ersten DVBT-Receivern ( 3 Jahre alt)
Zudem habe ich mir im laufe der letzten paar Jahre bei E-bay und auf verschiedenen Flohmärkten auch noch einen Computer mit Monitor und Drucker, sowie einen einfachen Scanner zusammen gekauft.
Welche dieser Dinge darf der Gerichtasvollzieher denn pfänden?
Wir gehen nämlich mal davon aus, daß sich unsere Freunde nicht sehr freuen würden wenn er unsere Geschenke mitnehmen würde.
Danke für jegliche Art von Tipps

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=32686

Vielleicht helfen die Infos dort weiter.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stranaz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp, aber als ich diese Seite durchgearbeitet habe ( mit allen Links ) ist mir auch nicht weiter geholfen worden.
Dort konnte ich sehen welche Sachen pfänbar und welche unpfändbar sind aber die Frage bezüglich der Geschenke bzw. der Gegenstände die meiner Frau schon vor der Ehe gehörten ist immer noch nicht beantwortet.
:(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7420 Beiträge, 1622x hilfreich)

Der GV wird von den obigen Sachen nur pfänden, wenn sie sehr hochwertig sind. Z. b. einen DVD-Player für 50 EUR Neupreis lohnt sich nicht, genauso Fernseher, den würde er gegen ein billiges Modell tauschen, wenn er sehr hochwertig ist.
gebr. PC zu pfänden bringt auch nix.
Du kannst davon ausgehen, daß der GV in einem normalen Haushalt gar nix mitnimmt, der schaut sich um, gibt dann dem Gläubiger bescheid, daß nix zu holen ist.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stranaz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

Deine Zeilen haben uns sehr beruhigt!
Jetzt sehen wir dem Zusammentreffen mit dem GV doch schon beruhigter entgegen.
Weitere Ratschläge sind aber dennoch sehr willkommen.

Danke stranaz
:)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sachen zu pfänden bringt ab einem wert von 300 eur etwas - pc werden aus datenschutzgründen idR gar nicht gepfändet. daher wird bei ihnen nichts zu holen sein.

hinzu kommt, dass scheinbar nur sie schuldner sind aber nur 1/2 miteigentum an den sachen haben - für den gerichtsvollzieher gilt aber eigentumsvermutung - d.h. er wird was da ist - ggfs muss ihre frau nachweisen, dass es ihr eigentum ist.

sodann werden sie früher oder später die eidesstattliche versicherung ablegen müssen (kann nötigenfalls durch beugehaft erzwungen werden), dort muss die kontoverbindung angegeben werden (so sie denn eins haben) so dass zumeist im anschluss eine kontenpfändung folgt - hierauf können sie eine kontenfreigabe beim amtsgericht erwirken. hiernach kündigen die meisten banken die bankverbindung. die örtliche sparkasse richtet auf verlangen sondann ein guthabenkonto ein. zudem erfolgt bei abgabe der eidesstattlichen versicherung ein entsprechender schufa eintrag.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stranaz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll/kann meine Frau denn, bei den Sachen die Ihr schon vor der Ehe gehörten, nachweisen, daß die schon vorher Ihr gehörten??
Kaufbelege o. ä. sind nämlich keine mehr vorhanden:
Die Bank bei der ich mein Konto habe hat mir, nachdem mein letztes Konto gekündigt worden ist, ein sogenanntes Guthabenkonto eingerichtet.
Darf das denn auch gepfändet werden, obwohl da nur mein Lohn draufgeht der eh schon gepändet wird?
Danke


-- Editiert von stranaz am 30.01.2005 09:20:19

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo stranaz,

Du verwendest Deine gesammte Zeit dazu, Wege und Mittel zu finden, Deine von Dir gemachten Schulden nicht zahlen zu müssen.
Versetz Dich doch mal in die Lage der Gläubiger, wie zum Beispiel Dein kind, dem Du freiwillig keinen Unterhalt zahlst, so dass es gegen Dich klagen musste.
Auch alle anderen Schulden sind sicherlich nicht schuldlos entstanden.
Verwende Deine Zeit doch einfach mal für einen Nebenjob, um vielleicht irgendwann einmal schuldenfrei dazustehen!

Viele Grüsse


Jan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

danke, jan_1971!
etwas was ich lange vermist habe- hier.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
stranaz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jan_1971,

vorweg gesagt:
Du tust mir leid!
Ich glaube mal, daß Du aus lauter Einsamkeit den ganzen Tag am Computer rumhängst und dann hingehst und zu allen Foren die Du finden kannst irgendeinen Mist schreibst.
Ich habe mir meine Fragen und die Kommentatre mehrmals durchgelesen und ich konnte beim besten Willen nichts finden worauf man schließen könnte, daß ich nicht versuche meine Schulden zu begleichen bzw. das mich meine Kinder verklagt haben.
Aber ich glaube mal, daß solche Foren, wo Menschen die wirklich Hilfe brauchen, Fragen stellen können in der Hoffnung etwas Hilfe zu bekommen, genau so ein Nährboden für solche Dummschwätzer wie Dich sind um sich zu profilieren.
Aber nur damit Dir klar wird welchen Affen Du mit diesem Kommentar aus Dir selbst gemacht hast hier einige Daten.
Ich habe seit meiner Scheidung ( dadurch sind alle meine Schulden entstanden) schon mehr als 30.000,-Euro zurück gezahlt ( denn ich brauchte keinen "Einstein" wie Dich um auf die Idee zu kommen einen 2. Job anzunehmen)
Die Pfändung bezüglich des Kindesunterhaltes heißt immer noch so weil sie ein Überbleibsel aus der Verhandlung des Getrenntlebenunterhaltes ist.
Ich würde Dir also in Zukunft nahelegen dem guten Rat meiner Oma folge zu leisten, der da heißt:
Vor dem öffnen des Mundwerkes ( in Deinem Fall, vor betätigung der Tastatur ) das Gehirn einschalten!

Gruß
stranaz

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

>>...Hallo stranaz,

Du verwendest Deine gesammte Zeit dazu, Wege und Mittel zu finden, Deine von Dir gemachten Schulden nicht zahlen zu müssen.
Versetz Dich doch mal in die Lage der Gläubiger, wie zum Beispiel Dein kind, dem Du freiwillig keinen Unterhalt zahlst, so dass es gegen Dich klagen musste.
Auch alle anderen Schulden sind sicherlich nicht schuldlos entstanden.
Verwende Deine Zeit doch einfach mal für einen Nebenjob, um vielleicht irgendwann einmal schuldenfrei dazustehen!

Viele Grüsse


Jan ...<<

@ Jan:

ich wäre mal mit Vorwürfen dieser Art etwas vorsichtiger. Denn ohne genaueres Wissen über die betreffende Person und deren Vergangenheit bzgl. dieses Themas, hat niemand das Recht vorschnell zu urteilen :(
Und wenn man unbedingt Kritik üben möchte, sollte man sich vorher über mögliche Kritikpunke informieren. Das könnte dann ungefähr so aussehen: erst mal fragen; Antwort abwarten; anhand der Antw. überprüfen, ob Vorwurf noch passend/zutreffend ist (wenn 'ja'), dann kann man sich ggf. immer noch auskotzen!
Denn ich denke mal, es ist für niemanden schön, in einem Forum ganz normal eine Frage zu stellen und dann derartig angegriffen zu werden.

Olga

-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

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