Was tun bei Mahnbescheid und Ärger mit Inkasso?????Eilt!!!!!

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
dn5501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Was tun bei Mahnbescheid und Ärger mit Inkasso?????Eilt!!!!!

Habe dringend ein paar Fragen zur korrekten Vorgehensweise bei einem Mahnbescheid.

1. Wie reagiert man, wenn zwar die Hauptforderung(27,00 Euro) begründet ist, sich die Gesamtforderung aber auf 176 Euro beläuft? Ist Ratenzahlung möglich und mit wem kann man diese vereinbaren? Muss man eventuell einen Teil der Kosten nicht übernehmen, wenn man vorher bereits versucht hat, sich mit dem Inkasso zu einigen, dieses aber nicht reagiert hat?

2. Sind irgendwem Fälle bekannt, in denen ein Inkassobüro nur wegen nicht gezahlter Inkassogebühren( bei gezahlter Hauptforderung vor dessen Einschaltung)diese Gebühren gerichtlich eingetrieben hat? Wie kann man sich verhalten, wenn die Briefe vom Inkasso nicht aufhören und ständig mit Klage gedroht wird? Muss man widersprechen und die Forderung bestreiten oder kann man die Briefe ignorieren und als Einschüchterung abtun?

3. Wird dieser Vorgang an die Schufa übermittelt oder geschieht dies erst, wenn die Forderung gerichtlich eingetrieben wird? Werden beglichene Forderungen trotzdem gespeichert( etwa, wenn man den Betrag im Mahnbescheid beglichen hat)?

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Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dn5501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Als Nachtrag noch die konkreten Zahlen aus dem Mahnbescheid.

Kosten nach dem Wert der Hauptforderung 27,72 Euro
Gerichtskosten 23,00 Euro
Kosten des Antragstellers für dieses Verfahren
Kontoführungsgebühr 15,00 Euro
Rechstanwaltskosten 25,00 Euro
Auslagen 5,00 Euro

Nebenforderungen
Mahnkosten 47,45 Euro( habe nur eine mit Geb. von 9 Euro erhalten, wo der Rest herkommt, weiß ich nicht)
Inkassokosten 25,50 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit
6,00 Euro


Gesamtforderung inklusive Zinsen 176,81 Euro
(Wahnsinn bei einem strittigen Betrag in der Höhe, waren keine 30 Euro)


Kann man gegen Teile dieses MB Widerspruch einlegen? Wenn ja gegen welche?


Wenn alles gezahlt würde, gäbe es dann dennoch einen Eintrag in die Schufa?

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles Zahlen
abzüglich
Mahnkosten 47,45 Euro
Inkassokosten 25,50 Euro
und
15 € Mahnkosten ( statt der 47,50) dazurechnen
und dem mahnbescheid komplett und begründungslos widersprechen.
So würde ich es machen
Ich halte eine Klage wg der dann nicht beglichenen IB Gebühren für sehr wenig wahrscheinlich.
Den Spaß hättest Du aber billiger haben können
lg

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

47 Euro Mahngebühr. Wie kommen die denn zustande (singender Telegrammbote?)

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#4
 Von 
dn5501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten.Ein singender Telegrammnbote kam leider nicht. Wäre ja wenigstens noch spaßig gewesen. So kann ich mich über meine eigene Doofheit nur aufregen. Habe die blöde Rechnung einfach vergessen....

Tja, ist Lehrgeld die Sache.Hätte man echt sinnvoller investieren können..... :bang:

@thehellion

An wen ist die Zahlung zu richten? Wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche, kann ich ja nicht ans Gericht zahlen, oder?
Habe allerdings noch immer Angst wegen eines möglichen Schufaeintrags. Besteht das Risiko, wenn Widerspruch eingereicht und Zahlung wie besprochen vorgenommen wird? Und was ist mit dem Punkt Kontoführung( 15 Euro) darf man diese nicht abziehen?
Der Prozessbevollmächtigte ist RA Haas und Kollegen. Ob die so klagefreudig sind, die Sache dennoch durchzuziehen?


Lg,
dn5501

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Steht auf dem Mahnbescheid keine Bankverbindung?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
dn5501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

....doch die von oben genanntem Anwalt( Haas und Kollegen, Baden Baden). Dahin überweisen oder besser an Gläubiger?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

An den Anwalt
Ich würde 3 bis 4 Tage nach der zahlung dem MB vollumfänglich widersprechen (widerspruch ans Gericht)und dem RA per Fax/email über die Begleichung der Forderung - abzüglich der aufgeführten Positionen - in Kenntnis setzen.
Ja - die Kontoführungsgebühren würde ich ebenfalls noch weglassen.


lg

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Stimmt. Die sind unzulässig.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mahnman
soviel Übereinstimmung bin ich echt nicht gewohnt ....was wäre das Forum...ohne Dich
http://www.youtube.com/watch?v=qAtLlwj8xSQ

lg

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Mahnman-los ;)

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