Web.de Club "Mitgliedschaft" + Inkassoschreiben

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
BlubberMuc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Web.de Club "Mitgliedschaft" + Inkassoschreiben

Hallo,

ich habe das Thema "Angebliche Web.de Clubmitgliedschaft" schon oft gelesen hier aber leider passt kein Fall so richtig zu diesem. Deswegen "in Kürze":

Meine Partnerin hat vor zwei Wochen im Laufe ca. eines Jahres schon zum dritten Mal einen Brief vom Bayrischen Inkasso Dienst bekommen, wegen angeblicher Web.de Club.Mitgliedschaft.

Zweimal hat sie es gezahlt. Beim ersten Mal hat sie da angerufen und anschließend eine Kündigung geschrieben und dachte es wäre gut. Davon wusst ich allerdings noch nichts. Das zweite Schreiben (Dez/Januar 2010) habe ich dann auch gesehen. Da ich dachte, sie wäre auf so ein Geburtstagsangebot eingegangen und hat die AGB's nicht gelesen, meinte ich zu ihr, sie solle kündigen und zahlen (30 Euro für fünf Monate Hauptforderung + 70 Euro Inkassogebühr). Das hat sie dann getan. Allerdings leider nicht als Einschreiben.

Jetzt haben wir den Schmarrn schon wieder und natürlich meinte die Dame am Telefon, dass sie keine Kündigung erhalten hätten.
Wie sich (für mich neue Erkenntnis) herausgestellt hat, geht es auch gar nicht um ihre aktuelle Emailadresse sondern eine, seit über einem Jahr nicht mehr genutzte. Laut der "freundlichen" Dame am Telefon, wurden ihr die Rechnungen per Mail zugestellt und weil sie nicht reagiert hat, wurde das BID eingeschaltet. Wie sie die Mails lesen können sollte, wenn sie gar nicht in das Mailkonto rein kommt, ist mir schleierhaft...
Meine Partnerin meinte, dass sie in das Postfach irgendwann nicht mehr rein kam. Auch wenn ich eine Email an die Adresse schicke, kommt ein "Benutzer nicht bekannt/User unknown" vom Web.de Mailserver zurück. Habe mal versucht via "Kennwort vergessen" auf das Postfach zuzugreifen aber da kommen immer nur "technische Probleme". Nirgendswo lese ich den Hinweis, dass das Konto gesperrt wäre.
Die beiden Kündigungen sind übrigens schon für die richtige Adresse raus gegangen (wobei das wohl ohne Rückschein eh nicht viel wert ist).

Jetzt meine Fragen:

1) Soll ich auf das Inkassoschreiben antworten? Wenn ja, mit der Vorlage von denen und Forderung bestreiten, weil.... ja... weil was? Was schreib ich da am besten in diesem Fall?

2) Wie stehts um unsere Rechtslage in dem Fall? Sie kann sich nicht daran erinnen, den Web.de Club beigetreten zu sein aber da reicht ja ein falscher Klick nach dem Login. Die zwei Kündigungsschreiben kann sie leider auch nicht nachweisen. Hat halt beide Male gekündigt und gezahlt in der Hoffnung, dass dann gut ist. Das ist meiner Auffassung nach allerdings kein Schuldeingeständnis(?).

3) Laut Web.de wurden ihr ja Rechnungsemails geschrieben aber wenn dieses Konto gar nicht mehr existiert / gesperrt ist, wie soll sie die dann bitte lesen können? Das bringt mich gleich zu

4) Kann überhaupt eine Gebühr verlangt werden, wenn die Leistung (Emailadresse --> club vorteile) gar nicht genutzt werden kann?

5) Was schreibe ich jetzt Web.de? Ich denke mal zumindest eine Kündigung als Einschreiben ist für die Zukunft nötig, oder? Oder gibt es durch die Accountsperrung/Löschung(?) sowieso keine gültige Mitgliedschaft mehr? Was schreibe ich dann am besten? Der Verbraucherschutzzentrale-Vordruck passt da ja ned so wirklich.

6) Soll ich die jetzt immer weiter mahnen lassen, bis dann mal ein Mahnbescheid vom Gericht kommt und dem widersprechen? Oder Anwalt einschalten?? (Hab aber leider keine Rechtsschutzversicherung)

Etwas ratlose Grüße...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habe ich das richtig gelesen ?
Hauptforderung ( 5 Monate) plus (!) Inkassogebühren sind beglichen ?!
Falls ja dann wurde mit dieser Zahlung diese nichtdurchsetzungsfähige Forderung leider anerkannt !
Ebenfalls anerkannt wurden zudem die Gebühren des ext Inkassoladens
Und jetzt meldet sich erneut das Inkasso und fordert die Summen inkl Inkassogebühren für die darauffolgenden Monate ?


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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Und jetzt meldet sich erneut das Inkasso und fordert die Summen inkl Inkassogebühren für die darauffolgenden Monate ?

Logisch. Der Bauer kommt ja auch jeden Morgen wieder um die Kuh zu melken ...



quote:
Hat halt beide Male gekündigt und gezahlt in der Hoffnung, dass dann gut ist. Das ist meiner Auffassung nach allerdings kein Schuldeingeständnis(?).

Nein, aber damit wird die Rechtmäßigkeit der Forderung und des dahinterstehenden Vertrages anerkannt.



Liste mal auf für welche Mail-Adresse (Mail_1, Mail_2, ...) welche Inkassoforderung wann wie bezahlt wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Das gezahlte Geld ist wohl weg, inklusive der viel zu hohen und wahrscheinlich sonst gar nicht durchsetzbaren Inkassogebühren. Aber einen Fehler muss man ja nicht wiederholen...

Was war das denn überhaupt für ein Vertrag? Eine einfache Anmeldung im Internet, evtl. Bestätigung per Mail, oder was Schriftliches? Im ersteren Fall, oder wenn wirklich gar nichts war, lässt sich der Vertrag vielleicht im Nachhinein bestreiten. Zwar stellen Firmen gerne Kündigungen als nachträgliche, indirekte Bestätigung eines Vertrags hin, aber dann müssten sie ja zugeben, dass gekündigt ist!

Ich würde mir da Rechtsberatung holen, evtl. Verbraucherzentrale, weil das schon etwas schwieriger ist. Als ersten Schritt würde ich, um Zeit zu gewinnen, eine Vollmacht bzw. Forderungsabtretung vom Inkassobüro verlangen - die müssen sie zuschicken, falls sie es noch nicht getan haben!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>--- Hat halt beide Male gekündigt und gezahlt in der Hoffnung, dass dann gut ist. Das ist meiner Auffassung nach allerdings kein Schuldeingeständnis(?). ---


Nein, aber damit wird die Rechtmäßigkeit der Forderung und des dahinterstehenden Vertrages anerkannt.
<hr size=1 noshade>


Umstritten. Es gibt Urteile, wonach Zahlungen keine Anerkennung darstellen (Az: VIII ZR 265/07 ).

Vorbehaltlose Kündigungen sollte man natürlich nicht einräumen oder aber behaupten, sie seien nur hilfsweise und vorsorglich erfolgt (Details muss ein qualifizierter Rechtsberater nennen).

Aber: die behaupten ja, keine Kündigung erhalten zu haben, also müssten sie entweder die Kündigung eingestehen (und damit, je nach Vertrag, die Unrechtmäßigkeit der Forderung), oder aber auf die Möglichkeit dieser indirekten Vertragsanerkennung verzichten!

Letztlich ist die Sache wohl zu kompliziert für ein Forum, aber aufgeben würde ich nicht!

Ich würde in so einem Fall noch mal den (angeblichen) Gläubiger mit Einschreiben+Rückschein anschreiben (anderes landet ja offenbar gerne im Müll), einen Vertrag bestreiten (wenn er denn nicht eindeutig belegbar ist) und dann mit den Zusätzen "hilfsweise, ohne Anerkennung eines bestehenden Vertrages" kündigen.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BlubberMuc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay... Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Hab Ihr nochmal auf den Zahn gefühlt. Sie hatte das Problem, dass Ihre Mailbox zu klein war und dann gelesen, dass sie den Speicherplatz vergrößern könne und ihr war nicht ersichtlich, dass das Geld kostet. Was soll ich dazu sagen? Sie hat daraus gelernt...

Auf jeden Fall hat sie das letzte Mal überwiesen (das war für den Zeitraum Juli bis November) und daraufhin gekündigt (wie gesagt, das zweite Mal bereits. Das erste Mal müsste ca. ein halbes Jahr davor gewesen sein).

Diese Kündigungen können wir aber nicht nachweisen, das ist dann Aussage gegen Aussage.

Jetzt habe ich irgendwie das Gefühl, dass wir um die Kosten so nicht rumkommen?! Außerdem muss ich jetzt wohl nochmal kündigen (mit Einschreiben) und da die Gebühr des jetzigen Schreibens von Januar bis Mai geht, wird wohl wieder was kommen.... Arrrr....
Was ich allerdings komisch finde ist, dass der Dezember scheinbar untergegangen ist?! Das war für mich anfangs ein Indiz, dass die einfach willkürlich ne Rechnung geschickt haben.


Was eine Vollmacht angeht, da steht auf dem Schrieb nur, dass sie bevollmächtigt sind, das Geld einzutreiben.

Wegen den Adressen: es geht in dem Fall nur um eine. Sie hat zwar eine neue angelegt als sie in das alte Postfach nicht mehr rein kam aber die hat nix mit der Sache zu tun (keine Club-Mitgliedschaft oder dergleichen).

Was ist eigentlich noch mit dem Punkt, dass wenn sie die Adresse nicht nutzen konnte, Web.de auch kein Geld dafür verlangen kann?

Irgendwie bin ich grade ein wenig resigniert...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Man kann es sich auch unnötig schwer machen. Einfach abstreiten jemals dieses eine Postfach angelegt und genutzt zu haben. dann sollen die doch mal kommen ... :devil:

Die Einrichtung solcher Mailboxen auf andere Personen ist in Mobbingkreisen ohnehin beliebt und fast normal.

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BlubberMuc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die das Postfach gesperrt haben, dann liegen da auch noch Mails von ihr drin und dann wird das mit dem Abstreiten schon verzwickter. Darüber hinaus hat sie mit der Hotline Dame schon paarmal telefoniert und da wurde die Adresse genannt und nix abgestritten also erscheint mir diese Taktik etwas gefährlich...

Andere Vorschläge?

Was ist eigentlich, wenn ich einfach weiter auf deren Schreiben nicht reagiere? Die Inkasso-Mahngebühren werden ja dann wahrscheinlich immer höher. Und wenn dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, widersprech ich dem mit der Begründung, dass wir zweimal gekündigt haben und der Account nicht nutzbar war und komm damit durch oder wie?

Hachja... Blöde Sache...

Weiß jemand, wo ich nen Internetrechtversierten Anwalt finde, der mir da für lau (oder nur paar Euro) weiterhelfen würde? Weil wenn mich ein Anwalt doppelt soviel kostet wie der Streitwert wär das ja mal so richtig in die Hose gegangen...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

gesprochenes Wort ist nicht beweisbar und bei der Vorgeschichte würde ich sagen "ach die Mailadresse kenne ich doch gar nicht, ich dachte das wäre die andere ..."

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
also erscheint mir diese Taktik etwas gefährlich...

Vollkommen zu Recht - beim Spiel mit dem Feuer kann man sich immer die Finger verbrennen ...



quote:
Was ist eigentlich, wenn ich einfach weiter auf deren Schreiben nicht reagiere?

Dann kommt recht schnell der Mahnbescheid da euer Fall anders liegt als die vielen anderen Fälle wo nicht bereits 2x gezahlt wurde.



quote:
Die Inkasso-Mahngebühren werden ja dann wahrscheinlich immer höher.

Korrekt. Wobei diese nicht unbedingt gerichtlich durchsetzbar wären.
Die Kosten des Anwaltes jedoch schon.



quote:
Und wenn dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, widersprech ich dem mit der Begründung, dass wir zweimal gekündigt haben und der Account nicht nutzbar war und komm damit durch oder wie?

Nö.
Zum einen schuldest du bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Schadensersatz.
Zum anderen wird der Richter die nicht beweisbaren Kündigungen als Schutzbehauptung einorden.
Am Ende stehen dann noch zusätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten.



quote:
Andere Vorschläge?

A:
1. Den Beitrag für Web.de (5 EUR/Monat) + 5 EUR Mahngebühr direkt an Web.de zahlen.
2. Inkasso ignorieren, eventuellem Mahnbescheid jedoch widersprechen, das Inkasso wird noch wegen der Inkassokosten weiter nerven.
3. Per Einschreiben-Rückschein an Web.de den Vertrag für die E-Mail Adresse kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich danach welche Vertragsart sie abgeschlossen hat.



B:
Da die Mail Adresse offensichtlich nicht mehr besteht, hat Web.de den Vertrag beereits gekündigt.
Dann entfiele natürlich auch einen Zahlungspflicht

8.1 Die für die Club-Mitgliedschaft geltende Laufzeit und Kündigungsfrist ergibt sich aus dem für das Club-Mitglied geltenden "Club-Angebot".
Eine ordentliche Kündigung durch die 1&1 Mail & Media GmbH kann auch durch Löschung des Club-Accounts erfolgen ; sie ist durch die 1&1 Mail & Media GmbH durch E-Mail an den Club-Account des Club-Mitglieds mit einer Frist von mindestens 6 Wochen im voraus anzukündigen.

...

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund seitens der 1&1 Mail & Media GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn

* das Club-Mitglied bei Nutzung von kostenpflichtigen Diensten oder Leistungen seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung (per E-Mail genügt) nicht innerhalb von vier Wochen nachkommt bzw. im Wiederholungsfall auf Mahnungen nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt;

....

Eine außerordentliche Kündigung durch die 1&1 Mail & Media GmbH kann auch durch Löschung des Club-Accounts erfolgen.


Das würde ich per Einschreiben-Rückschein sowohl Web.de als auch dem Inkasso mitteilen und den Rechtsweg anheim stellen.


Dann mal schauen WAS die Herrschaften antworten



quote:
Weiß jemand, wo ich nen Internetrechtversierten Anwalt finde, der mir da für lau (oder nur paar Euro) weiterhelfen würde?

Nirgendwo, da den Anwälten die Gebühr gesetzlich vorgeschrieben wird.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BlubberMuc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

danke Dir für die klasse Antwort!

Noch eine Sache treibt mich um: Woher weiß ich, dass die Adresse wirklich gelöscht und nicht nur gesperrt wurde (ich denke, das ist ein Unterschied, oder?)?

Ich bekomme bei einer Testmail die Antwort:
mx41.web.de rejected your message to the following e-mail addresses:
xxx@web.de
mx41.web.de gave this error:
Benutzer nicht bekannt/User unknown

Und anmelden geht nicht, kommt nur die Meldung "Anmeldung nicht erfolgreich". Weiß aber nicht, obs das richtige Passwort ist - Benutzung ist ja schon über ein Jahr her. Bei "Passwort vergessen" kommt immer nur "temporäre technische Einschränkung (wie z.B. Wartungsarbeiten)". Wenn ich allerdings eine Emailadresse eingebe, die es augenscheinlich nicht gibt (z.B. dhfjkdhfkjfhskdjfhfkjs@web.de), dann kommt die Meldung "Bitte geben Sie Ihren WEB.DE Nutzernamen oder Ihre WEB.DE E-Mailadresse ein!". Also so ganz sicher bin ich nicht, dass die Adresse gelöscht wurde.
Demnach wär es schon interessant ob ein Unterschied zwischen Sperrung und Löschung besteht....


Wär ja echt gewillt Variante A zu wählen aber wenn die Nichtnutzbarkeit des Accounts seit über einem Jahr gleichbedeutend mit Vertragsauflösung ist, dann könnt ich mich ja jetzt direkt ein wenig entspannen.... :)

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