Web.de Club - mal wieder?

10. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Web.de Club - mal wieder?

Hallo,

ich hätte nicht gedacht dass ich jemals in solch eine Lage komme, aber nun muss ich auch Rat erfragen:

Ich habe seit 2005 oder so mein web.de freemail Postfach und weiß wo welche Werbung steht. Ich habe am 01.01. Geburtstag und wie jeder web.de Kunde wohl kennt, gibt es das "3 Monate gratis Club" als Geburtstags"geschenk". Ich bin generell an solchen Sachen nicht interessiert, da die web.de Adresse lediglich für meinen Spam gedacht ist. Nun soll ich am 17.01. das Geschenk angenommen haben - was ich erst im Mai mit Aufforderung zum ersten Beitrag von 15 Euro erfahren habe. Natürlich habe ich mich sofort erkundigt, worauf diese Antwort kam:









Auch darauf hin habe ich gesagt dass ich diesen Vertragsschluss und das Angebot nie angenommen habe, keine AGBs zu Gesicht bekommen habe und auch den Service (was auch immer man für Vorteile im Club hat) genutzt habe. Was natürlich keinen interessiert. Hier die Antwort:











Darauf hin habe ich per Einschreiben Folgendes gesendet:











Am 01.06. kam dann die erste schriftliche Rechnung:












und am 03.06. nach Bearbeitung meines Einschreiben hab ich mal wieder das Altbekannte, dieses Mal schriftlich bekommen:












Ich muss dazu sagen, dass ich den Vertrag nie abschließen wollte, nie abgeschlossen habe, keine AGBs gesehen habe und nicht mal irgendwo ein Häckchen gemacht habe. Ich habe keine Mail zum 'erfolgreichen' Abschluss finden können und erst mit der ersten Rechnung habe ich von dem Vertragsabschluss erfahren..

Entschuldigt, wenn es den Fall so schon gab. Bei Allem was ich auf den 50 vorangegangenen Seiten lesen konnte, waren es alles andere Fälle. Hoffe ich zwinge nicht zum Wiederholen und dass ihr mir trotzdem helfen könnt.

Danke im Voraus!

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

hat vielleicht eine andere Person zugang zu Ihrem Postfach? Könnte diese Person den Vertrag abgeschlossen haben?

Sollte dieses nicht der Fall sein, so würde ich nunmehr von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Als Begründung warum das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist, würde ich auf die fehlende ausreichende Informationspflicht hinweisen. Das bereitstellen der AGB nebst Widerrufsbelehrung in einem Pop-Up-Fenster reicht nur dann aus, wenn es tatsächlich zu einem Download oder Ausdruck der Widerrufsbelehrung gekommen ist.

MFG

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nutz doch die Suchfunktion! Da passiert nichts.
Das selbst unbenutzte Postfächer die "Bestellung auslösen" ist seit langem bekannt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
JohnMilton
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde mir hier keine großen Gedanken um die Angelegenheit machen. Mich stört lediglich das von Web.de angegebene Datum. Im ersten Schreiben wurde der 13.01.2011 angeführt, dann im nächsten der 17.01.2011 . Web.de kann den angeblichen Vertragsabschluss wohl selber nicht linear nachweisen.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich würde mir hier keine großen Gedanken um die Angelegenheit machen. Mich stört lediglich das von Web.de angegebene Datum. Im ersten Schreiben wurde der 13.01.2011 angeführt, dann im nächsten der 17.01.2011 . Web.de kann den angeblichen Vertragsabschluss wohl selber nicht linear nachweisen.



:respekt:

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#5
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe die SuFu benutzt und auch sehr viel zu dem Thema gefunden, nicht aber zu speziell diesem Sachverhalt.

Dass so etwas seit Langem bekannt ist mag ja sein, die Bestärkung dass ich mir keine Sorgen machen muss hilft mir auch sehr. Dennoch bin ich mir nach wie vor nicht ganz sicher, wie ich weiterhin verfahren soll.

Danke auf jeden Fall für die Antworten!

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#6
 Von 
JohnMilton
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde den Vorgang ersteinmal aussitzen. Sollte "Web.de" weiterhin auf Zahlung mahnen, hier würde ich die zwei unterschiedlichen Daten der angeblichen Anmeldung anführen. Wenn "Web.de" für sich Maßnahmen wie "AGB-Versionskontrolle" anführt oder die hinzunahme eines Sachverständigen in Betracht zieht, dann sollte das Unternehmen auch in der Lage sein, Dir die unterschiedlich angeführten Daten zu erklären. Von einem ähnlich gelagerten Fall weiß ich, dass dann die Forderung auf Kulanzbasis zurückgezogen werden könnte.



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#7
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo meine Lieben,

es ist so weit, die erwartete Post vom Inkassobüro ist da:




natürlich muss ich als Unwissender fragen, was ich weiter machen soll... Mir wurde im Freundeskreis geraten einfach zu zahlen und dann ist gut, aber das wäre ja wohl genau das, was ich auch vorher hätte machen können..

Ich würde mich über Ratschläge freuen!

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#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Mir wurde im Freundeskreis geraten einfach zu zahlen und dann ist gut, aber das wäre ja wohl genau das, was ich auch vorher hätte machen können..


Sie haben aber einen tollen Freundeskreis.
Wenn Sie zahlen, dann haben Sie den Vertragsschluss akzeptiert.
Web.de wird alle 3 Monate Geld haben wollen, außer man kündigt per Einschreiben. Und selbst das ist schwierig.

Mein Rat:
Ignorieren Sie weiteren Schriftverkehr!
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Brief) kommt, umgehend widersprechen und zurück ans Mahngericht!!!!

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" "

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#9
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

...und Widerspruch nicht wieder zurückziehen!!!


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#10
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben,

mal wieder habe ich von Web.de Post bekommen. Ich habe das gleiche Widerrufsschreiben noch mal zu Web und zum BID geschickt, einzig mit geändertem Datum. Von Web habe ich bisher diese Antwort bekommen:



Also einfach abwarten, ja?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ja, ignorieren sie den Mahnmüll.
Sie müssen nur einem Mahnbescheid widersprechen.

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#12
 Von 
JohnMilton
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn dieses "Angebot" auf der Startseite auftaucht, ist dann nicht der Hinweis vorhanden, dass das Geschenk beim weiterklicken verfällt? Dann ist die Zeitspanne zwischen dem Geburtstag und der angeblichen Aktivierung recht großzügig von "web.de" angeführt. Zwischenzeitlich hast Du Dich mit Sicherheit nochmals eingeloggt. Somit wäre eine Aktivierung auf Grund der Vorgaben von "web.de" zum 17.01/23.01. nicht möglich gewesen.

Egal welches Datum nun relevant sein soll. Ich würde es bis auf den "gelben Brief" komplett aussitzen. Auf gar keinen Fall auch nur einen Cent zahlen. Somit wäre, wie bereits o.a., der Vertrag von Dir anerkannt. Dann kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.

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#13
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Jungs,

nach wie vor scheint sich das Problem nicht lösen zu wollen. Auch der BID scheint mir auch echt gerne Post zu schicken. Was sich nicht sehr vielversprechend anhört ...

Soll ich einfach nicht antworten, oder wieder freundlich schreiben, dass ich den Vertrag nicht abgeschlossen habe?




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#14
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Von deiner Seite ist alles gesagt. Klugerweise verzichtet der BID auch auf die ansonsten obligatorische Drohung mit einem Schufa-Eintrag.

Wenn man bedenkt, dass dir am 1. Juni 2011 die angeblich "letzte außergerichtliche Mahnung" zugeschickt wurde, ist das eine erstaunliche Menge Papier, die hier produziert wurde.
:wipp:

-- Editiert am 27.07.2011 19:50

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#15
 Von 
JohnMilton
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde mich mit dem BID nicht großartig weiter auseinandersetzen. Von deiner Seite ist alles gesagt. Sollte ein Mahnbescheid kommen, sofort widersprechen und diesen nicht zurückziehen. Der BID wird den Vertragsabschluss nur schwer nachweisen können. Daher ist eine eventuelle Klage, auch unter Berücksichtigung des geringen Streitwertes, mehr als unwahrscheinlich. Web.de konnte ja selbst den angeblichen Vertragsabschluss nicht eindeutig beziffern.

Der BID wird aber wohl noch einige Zeit das eine oder andere Briefchen schicken. Irgendwann kommt dann das "Vergleichsangebot" - ...nach Rücksprache mit unserer Mandantin bieten wir Ihnen an... - und das war es dann.

Wenn Web.de schon mit tiefgehenden Möglichkeiten einer AGB-Bestimmung zu einem bestimmten Datum auffährt, dann sollten sie auch zweifelsfrei den Vertragsabschluss nachweisen können. Dies ist ja bis heute nicht passiert.

Ich würde auf keinen Fall der Zahlungsaufforderung entgegentreten!

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#16
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo meine Lieben,

ich hätte nicht gedacht dass ich mich noch mal melden muss, aber nun - es ist jetzt leider der Fall. Nachdem ein weiteres Mal eine Mahnung vom Inkassobüro kam (auf die ich nicht reagiert habe), war erst ein Mal eine Weile lang Stille. Jetzt gab es allerdings wieder Post, diesmal von einer Anwaltskanzlei. Jetzt habe ich natürlich die Frage: Auch ignorieren, lieb drauf antworten und sagen dass ich es nicht bezahle, oder böse drauf antworten, dass ich es nicht bezahle?






Vielen Dank mal wieder im Voraus!


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0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Die Kanzlei hat lediglich die 2 verlinkten Blätter zugeschickt ?



-- Editiert thehellion am 02.09.2011 20:58

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#19
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, nur das beides ...

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Kein Anschreiben ?
Keine Forderungsaufstellung ? :???:

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#21
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach *******, entschuldigung! Da ist in meiner Dropbox wohl etwas schief gelaufen und ich muss das eigentliche Bild überschrieben haben. Habe das Anschreiben natürlich noch mal rein gemacht im Post oben, sonst hier noch mal:



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0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Web.de ist vor Gericht gezogen und hat gewonnen.


Aktenzeichen???
Ich bezweifele diese Aussage.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dasP
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wundert mich jetzt auch ein wenig - bisher ist Fcenergie1990 der erste der sagt dass es einen Gerichtsbeschluss gab.
Trotzdem würde ich wie gesagt gerne wissen, ob ich bei der Kanzlei noch mal separat widerspreche, oder das Schreiben einfach ignoriere...

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#25
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

@fcenergie1990:
Stell doch mal einen Scan des Urteils (mit geschwärzten Namen der Parteien und Prozessbevollmächtigten) ins Internet.

-- Editiert _T_ am 03.09.2011 13:28

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#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Warte auch auf den Scan !
(Namen schwärzen bzw abdecken)
Kommt da nichts gehe ich davon aus das dies ein Fake war und lösche das Posting

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
ich hatte ebenfalls Probleme mit Web.de auch wegen der Clubmitgliedschaft.

Diese allgemeine Aussage solltest du mal etwas detaillierter beschreiben ...



quote:
Web.de ist vor Gericht gezogen und hat gewonnen.

Auch diese pauschalisierte Aussage ist nutzlos ohne den Kontext ...



Jedenfalls sollte man das Urteil mal scannen und hier einstellen Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JohnMilton
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Kanzlei "Hörnlein & Feyler" hat ja im Zusammenhang mit
"1&1" einige Einträge in diversen Foren. Ich würde trotz des Schreibens auf keinen Fall der Aufforderung der Kanzlei entgegentreten.

Einige Ungereimtheiten wurden bereits angeführt. Die angeblichen Anmeldedaten und der "Verfall" des Geschenkes. Normalerweise verfällt dies beim erstmaligen weiterklicken. Die Zeitspanne zwischen dem Geburtstag und der Anmeldung ist schon etwas größer. Zwischenzeitlich hattest Du Dich mit Sicherheit nochmals bei "web.de" angemeldet.



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