Weitere Forderungen nach Bezahlung der Gesamtforderung durch Zwangsvollstreckung - RA am Modenbach

6. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
redhead123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitere Forderungen nach Bezahlung der Gesamtforderung durch Zwangsvollstreckung - RA am Modenbach

Guten Tag zusammen

ich habe hier schon mal ein bisschen durch die Foren geguckt, jedoch bin ich mir gerade immer noch etwas unsicher, wie ich weiter vorgehen sollte.

Und zwar geht es um Folgendes:
Nachdem ich die Gesamtforderung durch ein Zwangsvollstreckungsverfahren bezahlt habe (Ende Februar bezahlt), habe ich am 30.06.2021 einen Brief der Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach erhalten (der aber vom 22.06.2021 datiert ist):
" ... zunächst bestätigen wir den Eingang Ihrer Teilzahlung, die wir auf Ihre offene Forderung verrechnet haben.
Da Sei mit uns noch keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, bitten wir Sie die beigefügte Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns bis spätestens 02.07.2021 zurückzuschicken oder innerhalb der gleichen Frist die Gesamtforderung in Höhe von 62,88€ zu begleichen."

Daraufhin habe ich folgendes geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren

die Forderungen aus Ihrem Schreiben vom 22.06.2021 weise ich hiermit ab.

Wie von meinem Rechtsberater bestätigt, habe ich alle notwendigen
Kosten aus Ihrer Forderungen vom 11.01.2021 bereits mit der
Überweisung vom 26.02.2021 beglichen (siehe Anhang).

Aufgrund Dessen fordere ich Sie hiermit auf, mir binnen 7 Tagen nach
Zugang dieser E Mail folgende Dokumente/Unterlagen zukommen zu lassen:
- eine beglaubigte Abschrift des ursprünglich gegen mich erwirkten
vollstreckbaren Titels den ich leider bis heute noch nicht von Ihnen
erhalten habe (Rückgabe des Schuldscheines gemäß § 371 des BGB)
- eine aktuelle Übersicht aller Ihrerseits gegen mich bestehenden
Forderungen (Forderungsaufstellung gemäß $11a RDG)."

Jetzt kam jedoch die Forderungsaufstellung und siehe da. Selbst nach Bezahlung der Gesamtforderung wurden mir weitere Kosten uns Zinsen berechnet.



Wie kann ich am besten darauf antworten?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von redhead123):
eine beglaubigte Abschrift des ursprünglich gegen mich erwirkten
vollstreckbaren Titels

Was will man damit? Wenn dann ist die vollstreckbare Ausfertigung zurückzugeben.
Zitat (von redhead123):
Jetzt kam jedoch die Forderungsaufstellung und siehe da. Selbst nach Bezahlung der Gesamtforderung wurden mir weitere Kosten uns Zinsen berechnet.

Ggfls. mal die Forderungsaufstellung anonymisiert hochladen. Die Glaskugeln funktionieren nicht immer.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Modenbacher sind bekannt dafür, mit frei erfundenen Forderungen jenseits der Legalität Geld erpressen zu wollen.

Habe ich das richtig verstanden, dass du das an einen Gerichtsvollzieher bezahlt hast? Hat dieser Gerichtsvollzieher dir dann den Titel ausgehändigt oder nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.394 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.484 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen