Hallo,
Jemand hatte eine hohe Stromnachzahlung bekommen.
Aufgrund von Sozialhilfe kann er diese nur in Raten zahlen.
Also schreibt seine gesetzliche Betreuerin an den Stromanbieter mit Bestellungsurkunde etc.
Vom Stromanbieter kommt nie eine Antwort.
Stattdessen versendet der Stromanbieter Mahnungen mit Inkassoandrohungen.
Heute erhielt derjenige Inkassopost.
Meine Frage:
Habe mal gehört, dass die Weiterleitung an ein Inkasso unzulässig war, da zu einem es einem Unternehmen derartiger Größenordnung zuzumuten ist ein Mahnverahren selbst durchzuführen und insbesonders dann, wenn die Firma das Mahnverfahren mit dem Versenden von Mahnungen bereits selbst eingeleitet hat.
Kann man also das dem Inkasso so mitteilen und die Forderung als unberechtigt zurückweisen?
Danke
Weitergabe an Inkasso unzulässig da Mahnverfahren selbst eingeleitet?
10. Dezember 2022
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Frage vom 10. Dezember 2022 | 14:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe an Inkasso unzulässig da Mahnverfahren selbst eingeleitet?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2022 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30478 Beiträge, 5444x hilfreich)
Was hat die Betreuerin dem Stromversorger geschrieben? Ab wann würden die Raten gezahlt? Hat der Betreute eine einzige Rate gezahlt?ZitatStattdessen versendet der Stromanbieter Mahnungen mit Inkassoandrohungen. :
Was hat die Betreuerin nach der letzten Mahnung vom Stromversorger diesem geantwortet?
Ich habe mal gelesen, dass Stromversorger nach ihren AGB die Versorgung kostenpflichtig unterbrechen dürfen. Kommt auf die Höhe der Forderung an.ZitatHabe mal gehört, :
Ich meine, ein Mahnverfahren beginnt mit dem gerichtlichen Mahnbescheid.
Der Betreute sollte seine Betreuerin fragen.ZitatKann man also das dem Inkasso so mitteilen und die Forderung als unberechtigt zurückweisen? :
Ich sehe aus der Schilderung noch keine unberechtigte Forderung. Weder vom Inkasso noch vom Stromversorger.
#2
Antwort vom 10. Dezember 2022 | 19:28
Von
Status: Senior-Partner (6429 Beiträge, 1376x hilfreich)
ZitatHabe mal gehört, dass die Weiterleitung an ein Inkasso unzulässig war, da zu einem es einem Unternehmen derartiger Größenordnung zuzumuten ist ein Mahnverahren selbst durchzuführen und insbesonders dann, wenn die Firma das Mahnverfahren mit dem Versenden von Mahnungen bereits selbst eingeleitet hat. :
Falsch gehört
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2022 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (116239 Beiträge, 39234x hilfreich)
ZitatHabe mal gehört, :
Ich habe mal gehört, das die Erde eine Scheibe sei.
Fällt in die gleiche Kategorie...
ZitatKann man also das dem Inkasso so mitteilen und die Forderung als unberechtigt zurückweisen? :
Kann man.
Zum einen sind Äußerungen des Schuldner hier aber eh irrelevant, zum anderen würde man sich damit lächerlich machen.
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