Weitergabe an Inkasso unzulässig da Mahnverfahren selbst eingeleitet?

10. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go622701-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe an Inkasso unzulässig da Mahnverfahren selbst eingeleitet?

Hallo,

Jemand hatte eine hohe Stromnachzahlung bekommen.
Aufgrund von Sozialhilfe kann er diese nur in Raten zahlen.

Also schreibt seine gesetzliche Betreuerin an den Stromanbieter mit Bestellungsurkunde etc.
Vom Stromanbieter kommt nie eine Antwort.

Stattdessen versendet der Stromanbieter Mahnungen mit Inkassoandrohungen.

Heute erhielt derjenige Inkassopost.

Meine Frage:
Habe mal gehört, dass die Weiterleitung an ein Inkasso unzulässig war, da zu einem es einem Unternehmen derartiger Größenordnung zuzumuten ist ein Mahnverahren selbst durchzuführen und insbesonders dann, wenn die Firma das Mahnverfahren mit dem Versenden von Mahnungen bereits selbst eingeleitet hat.

Kann man also das dem Inkasso so mitteilen und die Forderung als unberechtigt zurückweisen?

Danke :)

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von go622701-25):
Stattdessen versendet der Stromanbieter Mahnungen mit Inkassoandrohungen.
Was hat die Betreuerin dem Stromversorger geschrieben? Ab wann würden die Raten gezahlt? Hat der Betreute eine einzige Rate gezahlt?
Was hat die Betreuerin nach der letzten Mahnung vom Stromversorger diesem geantwortet?

Zitat (von go622701-25):
Habe mal gehört,
Ich habe mal gelesen, dass Stromversorger nach ihren AGB die Versorgung kostenpflichtig unterbrechen dürfen. Kommt auf die Höhe der Forderung an.
Ich meine, ein Mahnverfahren beginnt mit dem gerichtlichen Mahnbescheid.
Zitat (von go622701-25):
Kann man also das dem Inkasso so mitteilen und die Forderung als unberechtigt zurückweisen?
Der Betreute sollte seine Betreuerin fragen.
Ich sehe aus der Schilderung noch keine unberechtigte Forderung. Weder vom Inkasso noch vom Stromversorger.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von go622701-25):
Habe mal gehört, dass die Weiterleitung an ein Inkasso unzulässig war, da zu einem es einem Unternehmen derartiger Größenordnung zuzumuten ist ein Mahnverahren selbst durchzuführen und insbesonders dann, wenn die Firma das Mahnverfahren mit dem Versenden von Mahnungen bereits selbst eingeleitet hat.


Falsch gehört

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go622701-25):
Habe mal gehört,

Ich habe mal gehört, das die Erde eine Scheibe sei.
Fällt in die gleiche Kategorie...



Zitat (von go622701-25):
Kann man also das dem Inkasso so mitteilen und die Forderung als unberechtigt zurückweisen?

Kann man.
Zum einen sind Äußerungen des Schuldner hier aber eh irrelevant, zum anderen würde man sich damit lächerlich machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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