Welche Auskünfte müssen bei einer Kontopfändung erteilt werden?

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495632-25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Auskünfte müssen bei einer Kontopfändung erteilt werden?

Ich hab im Moment ein Problem:

Ich hab noch ein altes Konto bei der Sparkasse was ich ab und zu für Ebay Sachen nutze es ist ein wo ein wenig Geld drauf liegt.

Jetzt habe ich mitbekommen als eine kleine Lastschrift geplatzt ist das auf dem Konto eine Kontopfändung liegt.

Problem an dem ganzen ist jetzt aber:
Der Bankberatet hat mir gesagt die Pfändung kommt von der Firma X mit der Firma X hatte ich nie etwas zu tun auch habe ich mit der Firma X telefoniert die konnten nichts finden
Einen Pfändungsbeschluss habe ich nie bekommen
Grundsätzlich könnte es auch sein dass ein Fehler passiert es gibt jemanden mit genau dem gleichen Vor- und Nachmanen und Geburtsort (wir sind damals in der 5. Klasse sogar für einen Tag in der gleichen Klasse gewesen) nur das Geburtsdatum ist natürlich anders.

Grundsätzlich ist es so das ich früher häufiger umgezogen und auch im Ausland war, hatte mich aber immer richtig umgemeldet, es gab da zwiar einen Fall das mal ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid an eine da schon nicht mehr gültige Adresse ging und dann später Inkasso ankommen das wurde dann aber wegen der fehlerhaften Zustellung wieder ganz aufgerollt.

Wie bekommt man in solchen Fällen am besten die Details der Sache raus? Einfach bei der Bank auftauchen ist für die nächsten Wochen nicht möglich weil ich 8000km weg bin.

Ist die Bank denn verpflichtet mir das Aktenzeichen des Beschlusses vom Amtsgericht zu nennen? denn dann würde ich denen ein Fax schicken damit ich da raus bekomme was Sache ist.

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Prinzip sollte die Bank, wenn sie fair ist, dir das Aktenzeichen mitteilen. Vielleicht sogar eine Kopie des PfÜB zusenden. Damit du dagegen vorgehen kannst. Eine echte Pflicht gibt es dazu direkt erst mal nicht.

Alternativ kannst du dich ans örtliche Amtsgericht wenden und dort eine Kopie des PfÜB verlangen.

Dort kannst du dann mittels Aktenzeichen direkt dagegen vorgehen (ggf. Mit Hilfe eines Anwalts, gerade wenn du sowieso demnächst außer Haus bist).
Sofern es sich herausstellt, dass es wirklich eine Personenverwechslung ist, sollte das Konto eigentlich auch zügig freigegeben werden.

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