Welche Gebühren sind zulässig?

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Atopi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Gebühren sind zulässig?

Hallo,

meine Partnerin hat ein Schreiben von Creditreform bekommen, bei welchem wir uns bzgl. der Gebühren nicht sicher sind.

Es handelt sich um ein Zeitungsabo, welches sie vergessen hatte fristgerecht zu kündigen.

Forderungsübersicht:
Hauptforderung 25,90€ (Abo)
Mahnkosten Gläubiger 5€
Pauschale Post/Telekommunikation 5,40€
Auskunftskosten gemäß §§280, 286 BGB 15€
Geschäftsgebühren 27€
Zinsen 0,15€

Gesamt: 78,45€

Uns kommt es seltsam vor, dass zum einen eine Auskunft angefordert worden ist, zum anderen das die Geschäftsgebühren höher sind als die Forderung an sich.

Desweiteren schreiben sie, dass sich die Gesamtforderung auf 66,45€ verringert, wenn Sie bis zum 08.06.23 zahlt da sich wohl die Geschäftsgebühren dann senken. Schreiben wurde erstellt am 25.05.23, erhalten haben wir es am Samstag den 03.06.2023.

Die Forderung an sich ist berechtigt, uns geht es wirklich nur darum ob die Höhe der Gebühren entsprechend in Ordnung sind.

Vielen Dank im vorraus
Atopi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116200 Beiträge, 39222x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Hauptforderung 25,90€ (Abo)

Die wurde warum genau nicht gezahlt?



Zitat (von Atopi):
Mahnkosten Gläubiger 5€

Welche Mahnungen gab es denn konkret?



Zitat (von Atopi):
Auskunftskosten gemäß §§280, 286 BGB 15€

Da würde ich nicht nur gerichtsfeste Belege fordern, sondern man möge auch die Notwendigkeit substantiiert darlegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2284 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
wenn Sie bis zum 08.06.23 zahlt da sich wohl die Geschäftsgebühren dann senken

Die Gebühr fürs 1. Schreiben ist eine 0,5 Gebühr und nach Fristablauf ist es eine 0,9 Gebühr. Daher die "Senkung" im 1. Schreiben.
Die HF, Inkassokosten und Pauschale würde ich festgerecht zahlen. Für Auskunftskosten und Mahngebühren kann man ersteinmal Belege anfordern und diese vorerst zurückweisen. Auchrung die entsprechende Verrechnung im Verwendungszweck angeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Atopi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das zitieren klappt mobil irgendwie nicht richtig:

'Da würde ich nicht nur gerichtsfeste Belege fordern, sondern man möge auch die Notwendigkeit substantiiert darlegen.'

Wir haben denen das nun mehrfach mitgeteilt und folgendes zurück bekommen:

'Sehr geehrte X

Auch die verlangten Auskunftskosten von 15,00 EUR halten wir für angemessen und erstattungswürdig, das es sich um notwendige Kosten handelt, die bei der Erstprüfung des Inkassofalls regelmäßig zur genauen Identifikation der Schuldner notwendig werden, um einem möglichen Ausfallschaden aufgrund fehlerhafter Datenübermittlung/-erfassung sowie aufgrund von möglichen Betrugsversuche bei Bestellvorgängen und Firmen-/Personenverwechselungen zu vermeiden.
Dabei steht die Verifizierung der aktuellen Adresse, der tatsächlichen Verantwortlichen und der Firmierung der Beteiligten im Fokus. Auch im Sinne des Schuldnerschutzes sowie der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sind wir verpflichtet, mögliche Verwechselungen und Reputations-/Wirtschaftsschäden auf Seiten aller Beteiligten zu vermeiden.
Da für die Einholung einer Wirtschaftsauskunft bundesweit eine interne Verrechnung von derartigen Auskunftskosten vereinbart ist, erübrigt sich auch die Übermittlung einer separaten Rechnung. Unbestritten dürfte sein, dass derartige Prüfungen/Recherchen/Ermittlungen von Daten in Form einer Wirtschaftsauskunft in der Regel kostenpflichtig sind. Die Höhe der Kosten für eine Auskunft über Unternehmen mit 35,00 EUR ist völlig marktüblich und kann im Internet unter den bekannten Auskunftsunternehmen geprüft und miteinander verglichen werden (SCHUFA; INFOSCORE;CRIF-BÜRGEL; DELTAVISTA; CREDITREFORM usw.). Die mit der Prüfung des Inkassoauftrages eingeholten Auskunftsinformationen können Sie über eine Selbstauskunft bei Creditreform Hof abfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Creditreform Braunschweig Göttingen Bruns & Harland GmbH & Co. KG'

Es wird damit argumentiert, dass die 15€ Auskunft notwendig sind um sicher zu stellen das die Forderung an der richtigen Adresse ankommt.
Das hätte man doch sich anders lösen können, oder sehe ich das falsch?

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#4
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Das hätte man doch sich anders lösen können, oder sehe ich das falsch?

Gucken ob der Brief Retoure geht.


15€ ist meiner Meinung nach ungerechtfertigt, persönlich würde ich diese Forderung zurückweisen.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116200 Beiträge, 39222x hilfreich)

Zitat (von Atopi):
Da für die Einholung einer Wirtschaftsauskunft bundesweit eine interne Verrechnung von derartigen Auskunftskosten vereinbart ist, erübrigt sich auch die Übermittlung einer separaten Rechnung.

Auf gut Deutsch "wir haben keinen Beweis über die tatsächliche Zahlung der 15 EUR" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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