Welche Kosten außerhalb der im Titel festgesetzen sind legitim?

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
hugoegon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Kosten außerhalb der im Titel festgesetzen sind legitim?

Hallo, ich habe vor einigen Jahren aus finanziellen Problemen den Kopf in den Sand gesteckt und aufgrund meiner damaligen Verfassung und mangels Geld einige Titel kassiert, weil mir mehre Dispo-Konten gekündigt wurden - so weit so blöd. Es gibt ein P-Konto, eine EV und ich habe jetzt eine regelmäßige Tätigkeit mit einem Einkommen knapp unterhalb der Pfädungsgrenze - was mir zwar erlaubt die Schulden zurück zu zahlen, jedoch nur in kleineren Raten. Einige Forderungen konnte ich schon in Vergleichen unterhalb der Summe im Titel zu Ratenzahlungen umwandeln, aber ein Inkasso-Büro sitzt mir derzeit massiv im Nacken und ich bin unsicher welche Möglichkeiten und Rechte ich habe.

Hauptforderung beträgt etwa 570€ - es gibt mehrere Titel vom Inkasso-Büro auf diese Forderung, der letzte von vor etwa 2 Jahren i.H.v etwa 900€ - wie ich jetzt gelernt habe, war ich ein Idiot und hätte damals vermutlich einen nicht zu kleinen Teil des Titels anfechten können - das ist jetzt vermutlich nicht mehr möglich, aber ich würde ungern wesentlich mehr als die Forderung aus dem Titel zahlen.

Zusätzlich wurden bereits im letzten Jahr insgesamt etwa 830€ von 2 Konten für diesen Titel gepfändet - darüber bin ich nur in Kontoauszügen mit dem Vermerk der Aktennummer informiert worden.

Ich hatte dem Inkasso einen Vergleich angeboten einmalig 50€ zu zahlen - also insgesamt 870€ der Forderung zu begleichen, ich wäre auch bereit noch 100 oder 150€ mehr zu zahlen. Darauf kam nur eine knappe Antwort, dass dies abgelehnt wurde und ich für eine Gebühr von 93€ auf die Gesamtsumme in Raten abzahlen könnte. Die Gesamtsumme wurde mir jedoch nicht genannt im Schreiben - auch habe ich keine aktuelle Kostenaufstellung bekommen.

Soweit so schlecht - jetzt meine Fragen:

Eine Anfrage für eine detaillierte Kostenaufstellung an das Inkasso-Büro wäre der nächste Schritt - wie kann ich hier am geschicktesten vorgehen?

In der Pfändungsverfügung gegenüber der Bank wurde eine Summe von etwa 1250€ angegeben (vor den Pfändungen) - eine Kostenaufstellung war dort enthalten, dort wurden aber zusätzlich zum Titel noch etwa 350€ eigene Kosten mit angegeben - ist das überhaupt rechtmäßig? Ich habe 2 Konten - 1 P-Konto und noch ein 2. Konto was brach liegt - dort gibt es jeweils Pfändungen wegen des Titels - wie kann ich sicherstellen, dass mir nicht zu viel gepfändet wird? Nach meinem Verständnis darf nur in Höhe vom Titel gepfändet werden inkl. einmaliger - aber festgelegter Kosten? Ist dem so? Beide Banken wissen ja nichts von Pfändungen auf dem jeweils anderen Konto - gibt es da eine Möglichkeit für mich, mich gegen eventuell überzogene Pfändungen zu wehren?

Ich vermute das Inkasso-Büro wird insgesamt einen noch weitaus höheren Betrag geltend machen - insgesamt so um die 1500€ - meine Sorge ist jetzt: Wenn ich den kompletten Betrag nicht zahlen will, dann habe ich keine Chance, weil das gepfändete Geld für die Phantasie-Gebühren drauf geht und mir eventuell ein erneuter Mahnbescheid ins Haus flattert für die restlichen Kosten? Kann ich den Ablehnen mit realistischen Chancen vor Gericht zu bestehen? Zudem habe ich eine Chance, die Ratenzahlungsgebühren von 93€ zu vermeiden?

Ich möchte gerne den Titel loswerden und bin auch bereit den verbleibenden Betrag zu zahlen, ich sehe aber nicht ein nochmals über 600€ an das Inkasso-Büro zu zahlen, dass sowieso schon den Betrag im Titel mit Doppelten Kosten (MwSt. ist wohl illegitim, Inkassokosten + RA Kosten ist wohl auch nicht sauber) überhöht hat.

Ich habe schon einen Termin bei der Schuldnerberatung aber eventuell hat hier noch jemand Hinweise, durch die Tätigkeit bin ich auch knapp über der Grenze für Beratungskostenzuschuss - ein Anwalt wäre für mich eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung, da durch die Tilgung der Schulden ein Großteil des Einkommens verplant ist. Ein Gerichtsstreit dementsprechend ebenso.

Idealerweise möchte ich Raten ohne Gebühren gegen die Hauptforderung zahlen und möglichst weitere Inkasso-Gebühren vermeiden - im Idealfall möchte ich nicht mehr als den Titel zahlen, ggf. noch Kosten für die Pfändungen, wenn diese legitim sind und wenn es nicht anders geht auch noch 100 oder 150€ für das Inkasso - aber keine 600€ - momentan sieht es aber so aus, als ob ich keine realistische Chance hätte sondern die volle Summe zahlen muss.

Vielen Dank für jeden Hinweis!



-- Editiert von hugoegon am 25.03.2019 02:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Fordere eine FA an und stelle diese mal hier rein. Dann wird man schauen was durchsetzungsfähig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
es gibt mehrere Titel vom Inkasso-Büro auf diese Forderung,

Kannst du das nochmal etwas genauer erläutern? Also wirklich auf exakt dieselbe Schuld mehrfache Titulierungen? Im Titel steht exakt derselbe Wortlaut zur Forderung?

Zitat:
wie kann ich hier am geschicktesten vorgehen?

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, UNVERZÜGLICH eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges vorzulegen. Ich diskutiere nicht. Sie haben 14 Tage Zeit. Bei Weigerung werde ich basierend auf den mir bekannten Informationen eine Gegenrechnung aufmachen, etwaige zu viel gepfändete Beträge zurück fordern, sowie Vollstreckungsabwehrklage einreichen."

Bevor du das los schickst: Um welches Inkasso geht es? Was steht alles im Titel bzw. wie hoch ist der Titel? Wie alt ist der Titel und was steht da wegen den Zinsen?
Außer den beiden Kontopfändungen gab es auch weitere Maßnahmen?

Davon ausgehend, dass die Titel noch nicht so alt sind könnte das überschlagsweise schon annähernd bezahlt sein. Müsste man mal durchrechnen. Aber diese unsubstantiierten 350€ eigene Kosten dürften frei erfunden sein, sofern davon nichts im Titel selbst auftaucht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hugoegon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten,

Zitat:
Fordere eine FA an und stelle diese mal hier rein. Dann wird man schauen was durchsetzungsfähig ist.


Stelle ich hier rein, sobald es ankommt.

Zitat:
Kannst du das nochmal etwas genauer erläutern? Also wirklich auf exakt dieselbe Schuld mehrfache Titulierungen? Im Titel steht exakt derselbe Wortlaut zur Forderung?


Es gibt 2 Vollstreckungsbescheide - am 10.02.2016 über 840,16€ und vom 10.02.2016 über 892,52€ - gleiche Hauptforderung, sonst auch alles identisch bis auf zusätzliche RA-Gebühren nach 3308 VV RVG - es wurde auch nur mit dem letzten Titel vollstreckt soweit ich weiß.

Zitat:
Um welches Inkasso geht es?


Real Inkasso Hamburg vertreten durch Fülleborn-Rechtsanwaltsgesellschaft - der Name scheint sich leicht verändert zu haben, evtl. auch nach Real-Solutions.

Zitat:
Was steht alles im Titel bzw. wie hoch ist der Titel?


Die Posten vom letzten Titel vom 10.0.2.2016:

Hauptforderung: 557,63€ - Kreditkartenvertrag (war so eine Amazon-Kreditkarte, die blöderweise geplatzt ist weil ich die Raten nicht zahlen konnte)

Verfahrenskosten - insgesamt 199,40€

1. Gerichtskosten: §§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG): - 32€
2. Auslagen - Auskunftsgebühr: - 0,80€
3. Rechtsanwaltskosten:
- Gebühr Nr. 3305 VV RVG - 80€
- Gebühr Nr. 3308 VV RVG - 40€
- Auslagen Nr. 7001/7002 VV RVG - 20€
- 19% MwSt Nr. 7008 VV RVG - 26,60€

Nebenforderungen:

1. Mahnkosten: - 18€
2. Inkassokosten: - 114,24€

Zinsen:

1. Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen: 14.11.15-29.12.15 - 2,86€
2. laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen... - 0,39€


weiterhin steht da noch das weitere Zinsen hinzu kommen zur Hauptforderung mit 5% Prozenzpunkten über den Basiszinz ab dem 06.01.16


Es gibt einen Vollstreckungsbescheid wo 1.222,31€ beansprucht werden zzgl. GV-Kosten - dazu kann ich gerade keine Kostenaufstellung finden, bin mir auch unsicher je eine erhalten zu haben. Einen Titel in der Höhe gibt es nicht. Wenn ich noch etwas finde, reiche ich es nach.

Zitat:
Außer den beiden Kontopfändungen gab es auch weitere Maßnahmen?


Vor der EV wurde der GV bauftragt - dann habe ich die EV abgegeben, die dortige Angesetzte Höhe war 1.126€

Kontopfändungen fanden jedoch auf beiden Konten statt.


Wenn ich noch mehr Infos habe melde ich mich, vielen Dank schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hugoegon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe einen Auszug auf dem Forderungskonto vom 14.02.2018 gefunden:

zusätzlich zu den Kosten 890€ aus dem Titel gibt es zusätzlich folgende Posten:

12.02.16: Hauptforderungszinsen - 2,86€
12.02.16: Kostenzinsen - 0,05€
29.02.16: Bankauskunft - 0,51€
15.03.16: Adressanfrage Schufa + 3 stufig - 8,20€
12.07.16: Kostenzinsen - 3,43€
12.07.16: Hauptforderungszinsen - 9,61€
12.07.16: gem § 13 RVG , VV3309, 7002 PfÜB - 34,27€
12.07.16: GK-PfÜB: 20€
25.07.16: Gerichtsvollzieherkosten: - 13,38€
09.09.16: Addressanfrage Schufa + 3-stufig: 8,80€
12.09.16: GVZ-Kosten: 24,90€
30.11.16: Kostenzinz: 3,17€
30.11.16: Hauptforderungszinsen: 8,88€
24.12.16: Negativmerkmalsanfrage: 0,95€
14.03.17: Kostenzinsen: 2,35€
14.03.17: Hauptforderungszinsen. 6,54 €
14.03.17: 0,3 RA-Gebühr für GE/VA - 49,27 €
09.06.17: Gerichtsvollzieherkosten - 56,91€
14.02.18: Kostenzinsen: 7,59€
14.02.18: Hauptforderungszinsen: 21,21€

Insgesamt inkl. Titel 1.175€ zu dem Datum .

Wenn ich aktuellere Infos habe gebe ich Bescheid.


-- Editiert von hugoegon am 25.03.2019 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es gibt 2 Vollstreckungsbescheide - am 10.02.2016 über 840,16€ und vom 10.02.2016 über 892,52€ - gleiche Hauptforderung, sonst auch alles identisch bis auf zusätzliche RA-Gebühren nach 3308 VV RVG - es wurde auch nur mit dem letzten Titel vollstreckt soweit ich weiß.

Sicher? Oder ist es zuerst der Mahnbescheid gewesen und dann der Vollstreckungsbescheid? Dasselbe Aktenzeichen?

- 29.02.16: Bankauskunft - 0,51€
Auch wenn es nur 51 Cent sind. Frei erfundener Quatsch.

- 15.03.16: Adressanfrage Schufa + 3 stufig - 8,20€
Nur, wenn du umgezogen warst und die Adresse dem Gläubiger unbekannt war

- 09.09.16: Addressanfrage Schufa + 3-stufig: 8,80€
Du bist 2 mal umgezogen?

- 24.12.16: Negativmerkmalsanfrage: 0,95€
frei erfundener Quatsch

Da du von 2 PfÜB und einem Gerichtsvollziehereinsatz sprichst, könnte der Rest in der Tat OK sein.

Im Titel selbst steht leider schon sehr viel Quatsch drin. Dagegen kommt man nun aber im Grunde nicht mehr an.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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