Hallo,
ich hab mal ne Frage. Ein Kunde schuldet mir 170 Euro (seit 2 Jahren). Nun möchte ich den Mahnbescheid
und Vollstreckungsbescheid beantragen.
Frage: Welche Kosten werden auf mich zu kommen?
Frage: Bei welchem Gericht muß ich das beantragen? Mein Sitz oder dem Sitz des Kunden?
Danke und Gruß aus Hamburg
Welche Kosten für MB und VB?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Für das Mahnverfahren ist immer das Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers zuständig.
Wirf mal einen Blick hierauf:
http://www.hamburg.de/amtsgericht/28848/mahnsachen.html
Das Mahnverfahren kostet eine halbe Gebühr aus dem Streitwert, in deinem Fall 23,00 €, da dies die Mindestgebühr ist. Wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen sollte, wird eine weitere 2,5-fache Gebühr für das streitige Verfahren fällig.
Für eine evtl. Zwangsvollstreckung würden noch Gerichtsvollzieherkosten anfallen.
-- Editiert am 30.03.2009 18:26
Überlege gut, ob du dir den Kosten zumuten willst.
Bist du der Meinung dein Schuldner wird jemals zahlen, dann tu es. Aber denk dran, auch ein VB ändert meist nichts an der Zahlungsmoral und ein GV schon gar nicht. Der kommt, sagt guten Tag und geht faktisch wieder.
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